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2 x Post bzgl. Ex-MAs

Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.

Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.

Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …

Lob einer Kundin

Diesen Brief haben wir vorhin von einer Kundin bekommen. Das Lob gilt, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, allen Mitarbeiter/innen gleichermaßen. Jede und jeder einzelne von meinen Angestellten, ob Reinigungskraft, Aushilfen, feste Mitarbeiter, Abteilungsverantwortliche und auch meine direkten Vertreter, darf sich davon eine Scheibe abschneiden. Dass sich überhaupt jemand die Mühe macht, einen individuell geschriebenen Brief für das Team "seines" Supermarktes zu verfassen, ist wohl fast schon Kompliment genug. Der Rest bestätigt mich darin, dass das, was wir hier tun, der richtige Weg ist.

Vielen Dank an die Kundin und natürlich noch viel mehr Dank an mein tolles Team, das mit tagtäglichem Einsatz hier im Laden solche Reaktionen überhaupt erst ermöglicht. Ich bin wirklich sehr stolz auf euch.

Brief einer Kundin

Werbung in der Bio-Zeitschrift

Bei uns kam ein dicker Umschlag an, der an "Shopbloggershop" adressiert war:



Ich wunderte mich, wer denn etwas vom Shop wollen könnte, denn der ist (vor allem unter dem Namen) bekanntlich schon lange Geschichte. Nun: Der Inhalt des Briefes bestand aus Infomaterial und Werbung für Anzeigen in gedruckten Magazinen zum Thema ökologische und alternative Lebensart, z.B. kraut&rüben. Mit so einem Anliegen kommen sie jedoch ein paar Jahre zu spät zu mir. :-)


Schülerausweis in der Post

Ein Mädchen aus dem Umland hat hier im Laden den Schülerausweis mitsamt Bahnmonatstickets und augenscheinlich auch noch ein paar anderen kleineren Dokumenten oder Notizen verloren. Praktischerweise stand die Adresse dabei, so dass ich das Mäppchen eben kurzerhand in einen Briefumschlag steckte und in den Briefkasten warf.

Ich denke, die Freude wird die 80 Cent Porto wert gewesen sein. :-)

0 Bremen

Ich würde das jetzt nicht mutwillig ausprobieren, schon gar nicht bei wichtigen Postsendungen, aber ein Werbebrief einer privaten Parkwächter-Firma, die in meiner Adresse die Postleitzahl "0" eingetragen hatte, kam hier auch erfolgreich an.

Bleibt aber lieber bei der 28201. :-)


Kündigungsbestätigung (Telefon Halle)

Das ging fix: Die Telekom hat die Kündigung des Anschlusses bei mir in der Halle bereits schriftlich bestätigt. Bis zum 11. April 2020 läuft der jetzt noch und (spätestens) dann geht dort alles über die Mobilfunknetze.

Zigarettenanfrage der StA

Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.

Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein. :-P

… gegen Unbekannt

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Harste,

das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.

Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde. :-)

Nanu, StA-HB?!

Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:

Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!

Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen? :-P

Red-Bull-LD

Am Samstag hatten wir zwischendurch ein aufregendes Ereignis: Meine Kassiererin rief mich an und berichtete, dass jemand mit einer Tasche einfach so raus gegangen sei und dabei den Alarm der Warensicherungsanlage auslöste.

Das muss natürlich nicht zwingend jemand gewesen sein, der auch Ware von uns eingesteckt hat, aber erfahrungsgemäß ist eben meistens schon so, und so auch in diesem Fall. Ich sah kurz auf dem Video nach, um den Ladendieb identifizieren zu können und lief nach vorne auf die Straße und erst mal nach links, da die meisten Diebe in Richtung Innenstadt flüchten.

Da kam er mir schon in aller Seelenruhe aus der Seitenstraße entgegen und bog wieder in die Gastfeldstraße ein, um dann wieder in die nächste Seitenstraße zu gehen. Ich lief knapp hinter ihm her und da ich keine Arbeitsbekleidung trug, wurde er nicht misstrauisch. Nach etwa 50 Metern sprach ich ihn an forderte ihn auf, mir den Inhalt der Tasche zu zeigen. Er öffnete ein kleines Fach, in dem sich nur Geraffel befand. Das Hauptfach öffnete er schließlich auch, wenn auch nur widerwillig und mit dem Hinweis, dass das seine Sachen wären. Freiwillig folgen wollte er nicht und es endete in einem kleinen Standoff, in dessen Verlauf ich auch noch per Notruf die Polizei informierte.
Der Mann zog und zerrte an seiner Tasche, die er mir jedoch nicht aus der Hand reißen konnte. Schließlich riss die Tasche aber durch, er griff sich einen Stapel Briefe und flüchtete.

Ich sehe es gelassen: Ein paar Briefe und sein Notizbuch hat er in der Tasche zurückgelassen, so dass ich seinen Namen, Geburtsdatum und Adresse habe – ausreichende Informationen, um eine Anzeige schreiben zu können. Und außerdem haben wir auch das komplette Diebesgut zurück, von dem ihr einen kleinen Teil da im Einkaufswagen liegen seht:


Informationen zur Wahl

Mit der Post kam ein Infoschreiben für die bevorstehende Wahl. ich würde ja auch gerne mitmachen, da ich aber nun seit einer Weile im feind benachbarten Ausland wohne, fällt diese Option für mich definitiv weg. Also bleibt es bei lesen, zur Kenntnis nehmen, logischerweise verbloggen und ins Altpapier. :-P


10 Gbps mit Glasfaser

Anschreiben einer Firma, die Glasfaseranschlüsse vermarktet.

Für nur 1299 Euro im Monat könnte ich hier einen Anschluss mit 10 Gbps bekommen. Das ist ja für einen profanen Supermarkt gerade so ausreichend. :-)

(Rundablage unterm Schreibtisch.)

"Tierischer" Fleck

Eine schmutzige Stelle auf einem Briefumschlag. Das sieht nach Öl / Schmierfett aus und könnte in irgendeiner Sortieranlage passiert sein.

Was erkennt ihr denn darin? Meine spontanen Gedanken dazu schwankten irgendwo zwischen Hund, Katze und Kaninchen … :-)


Diebstahl einer geringwertigen Sache

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.

Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.

Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.

Zugangsdaten Telekom-IP-Anschluss

Die Telekom hat mir einen Umschlag geschickt mit den Zugangsdaten für einen neuen IP-Anschluss, den ich aber gar nicht brauche und der eigentlich auch längst wieder abbestellt gewesen sein sollte.

Unsere IT-Abteilung hat mich beruhigt, ich soll mir keine Sorgen machen, das kann problemlos storniert werden. Hoffen wir's mal. :-O