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Keine zwei geklauten Dosen

Der Typ, der hier unter Punkt 3 aufgeführt wurde, war wieder im Laden.

Er brachte zwei Dosen eines Engergydrinks in eine etwas weniger frequentierte Ecke, schlich schließlich mehrmals immer wieder in den Bereich, öffnete zwischendurch seinen Rucksack und hätte ganz sicher versucht, die Dosen zu stehlen, wenn er nicht von einem Kollegen, der da unerwarteterweise in der Ecke zu tun hatte, plötzlich abgeschreckt worden wäre. Ich vermute zumindest, dass es so passiert wäre, resp. passiert ist.

Wir waren in Habtachtstellung und hatten den Typen längst auf dem Schirm und hätten ihn auch mit den Dosen nicht aus dem Laden gelassen. Aber dann hätte er neben der Anzeige wegen des begangenen Hausfriedensbruchs auch noch eine für den Diebstahl der beiden Dosen bekommen.

So schnell wird man Ex-Stammkunde

Er kam mehrmals täglich, der etwas heruntergerockte Flaschensammler, der irgendwie ganz weit am unteren Ende der Gesellschaft existiert. Wir haben ihn bislang immer trotz seines Zustands für anständig erachtet.

Nun stand er gerade mal wieder vor dem Leergutautomaten und stopfte seine gesammelten Werke in das Gerät. Ich stand gerade ein paar Meter entfernt im Lager vor einem anderen Gerät und habe ein paar Kopien angefertigt. Dabei fiel mir in der Hand des Mannes eine Packung nicht kühlpflichtige Dauerwurst auf. Er ging von dem Automaten hin und her und verschwand plötzlich für zwei Sekunden aus meinem Sichtfeld, anschließend hielt er die Packung nicht mehr in der Hand.

Ich hatte das alles mehr oder weniger aus dem Augenwinkel gesehen und war mir auch schon im nächsten Augenblick nicht mehr hundertprozentig sicher, ob ich das richtig gesehen und interpretiert hatte oder ob da alles mit rechten Dingen abgelaufen war. Ich ließ den Kopierer alleine, hüpfte die zwei Treppenstufen ins Kassenbüro und und spulte die Videoaufzeichnung zurück, um mir die letzte Minute vor dem Leergutautomaten noch einmal genauer anzusehen.
Während ich die Kopien anfertigte, war Ines in meinem Büro geblieben und hatte wohl ebenfalls dort die Livebilder aus der Videoanlage beobachtet.
Nur einen kleinen Moment später kam sie nach vorne gestürmt und rief mir schon quer durchs Lager zu: "Was hat der da gerade eingesteckt?!" Okay, ich hatte mich nicht getäuscht. Wenn zwei erfahrene Personen aus zwei verschiedenen Blickwinkeln den selben Sachverhalt beobachten, dann war es wohl auch so. Der Blick in die Videoaufzeichnung bestätigte unsere Beobachtungen. Später ließ sich auch anhand der Videobilder genau nachvollziehen, welchen Artikel der Mann aus dem Regal genommen und vor dem Leergutautomaten in seiner Jackentasche hat verschwinden lassen.

Inzwischen hatte der Flaschensammler den Laden zwar bereits wieder verlassen und war von uns nur noch am Ende der Seitenstraße zu sehen, aber er kam mehrmals täglich und würde auch nun wiederkommen – immerhin wusste er ja nicht, dass wir wussten, dass er etwas eingesteckt hatte.

Am nächsten Abend hat die Spätschicht ihn erkannt und seine Personalien aufgenommen, Anzeige folgt. Schade irgendwie.

Schwupps, eine Serie!

Unsere klauende Stammkundin kam im Grunde täglich.

Am Mittwoch hatten wir sie auf frischer Tat erwischt, nachdem uns ihr Verhalten am Dienstag zu Recht seltsam vorgekommen war.
Nun hatten wir uns aus reiner Neugierde gestern mal die gerade noch gespeicherte Videoaufzeichnung von Montag angesehen.

Sie kam immer "gegen Mittag" und im Schnelldurchlauf der Aufzeichnungen zwischen 12 und 14 Uhr fanden wir sie dann auch. Als sie den Laden betrat, war ihre Tasche leer, als sie an der Kasse wie immer fröhlich scherzend ihren Leergutbon einlöste, war die Tasche sichtbar gefüllt. Dank der Aufzeichnung ließ sich zumindest Teilweise nachvollziehen, welche Artikel sie dort eingesackt hatte. Auch dafür wird sie also eine Anzeige bekommen.

Weiter zurück können wir mit den Aufzeichnungen nicht, aber ich glaube, da würden wir noch viele weitere Diebstähle von ihr finden …

Schwupps, erwischt!

Das ging ja schnell. Die diebische Kundin von gestern war wieder da und hat wieder ihren Rucksack gefüllt – mit Waren im Gesamtwert von knapp 10 Euro.

Als sie in den Laden kam, klingelten bereits bei sämtlichen Kolleginnen und Kollegen die Alarmglöckchen. Wir ließen uns allesamt nichts anmerken und guckten ihr über die Videoanlage einfach zu. Komisch war schon, dass sie direkt nach dem Betreten des Marktes allerhand Geraffel aus ihrer Tasche nahm und in der Hand hielt, anstatt Handy, Schlüssel, Notizbuch und was weiß ich noch alles einfach bequem in dem kleinen Rucksack zu belassen. Warum sie das tat, ist nun klar: Sie brauchte den Platz für ihr Diebesgut.

Der Rest verlief gewohnt unspektakulär: Nachdem sie die Kasse passiert hatte und dort nur ihren Leergutbon einlöste, sprachen wir sie an und gingen mit ihr nach hinten. Die eingesteckte Ware wurde ihr ab- und ihre persönlichen Daten aufgenommen, das Hausverbot wurde ausgesprochen und die Frau nach draußen geleitet. Anzeige folgt.

Anzeige wegen – ja, was denn eigentlich?

Ein Mann stand vor der Ladentür und verlangte, mich zu sprechen. Ich ging mit gemischten Gefühlen nach vorne, denn solche Anfragen enden niemals damit, dass mir jemand ein Präsent mit netten Worten überreichen möchte.

Ich stellte mich vor ihn und er ratterte sofort einen Monolog herunter: Er hat hier Hausverbot, aber das wäre illegal, denn das Verfahren wurde offiziell nach Paragraph xyz des Strafgesetzbuchs eingestellt worden. Deshalb wird er jetzt den EDEKA-Markt, genauer gesagt den Inhaber des EDEKA-Marktes anzeigen und verklagen, das hat ihm auch sein Anwalt geraten. Und überhaupt wüsste er auch gar nicht, was man ihm vorwerfen würde und wenn es eine Videoaufzeichnung gäbe, hätte er ein Recht darauf diese zu sehen und ansonsten könnte man ihm überhaupt nichts …

Mit einem nahtlos angehängten "Auf Wiedersehen" drehte er sich um und ging. Über meinem Kopf ploppte ein Fragezeichen auf, dass von Sekunde zu Sekunde größer wurde.

Etwas später beruhigte mich eine Kollegin: "Ach, der ist sowieso komisch. Das hat der schon so oft erzählt. Immer wenn der auf Drogen ist, kommt der her und erzählt irgendjemandem diese Geschichte."

Ich konnte mich an den Typen zwar überhaupt nicht erinnern (ich und Gesichter …), aber wenn der hier Hausverbot hat, ist das auch begründet. Und nur, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, heißt ja nicht, dass die Vertrauensbasis für weitere Besuche hier im Geschäft ebenfalls weiterhin gegeben ist.

Der Wiederholungsfall

Die Anzeige zu diesem Fall habe ich inzwischen geschrieben und zur Polizei geschickt. Eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft habe ich einmal mal dazu gelegt – inklusive einer kleinen persönlichen Anmerkung. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen … :-P


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

Lieber mit Polizei

Ein Ladendieb hat sich hier von den Kollegen erwischen lassen und sah den üblichen Konsequenzen in Form einer Anzeige und des Hausverbots entgegen. Seinen Ausweis hatte er dabei.

Allerdings hatte er sich konsequent geweigert, diesen vorzuzeigen. "Das würde aber die Sache vereinfachen", erklärte mein Mitarbeiter ihm, "denn dann bräuchte die Polizei nicht extra herzukommen."

War dem Mann egal und so wartete man gemeinsam auf die Polizei.

Was das sollte? Keine Ahnung. Vielleicht hatte er gepokert und gehofft, dass wir bei "so einer Mühe" von einer Anzeige absehen würden.

Fehlerhafte Mehrwertsteuerkonfiguration

Als ich gestern Morgen wegen des Rotkehlchens in der Firma war, fiel mir eine Fehlermeldung an unserem Leergutautomaten auf, die ich bis dahin auch noch nie gesehen hatte: "Fehlerhafte Mehrwertsteuerkonfiguration" prangte dort auf dem Display. Ein Neustart brachte keinen Erfolg und so überließ ich das Problem der heutigen Frühschicht.

Da tat sich erstmal Frust auf, denn in der Sielaff-Hotline war dauernd besetzt. Vermutung: Das Problem ist nicht nur bei uns aufgetaucht und viele andere Automatenbetreiber haben auch versucht, dort anzurufen. Nach einer Weile war das Problem wie von Geisterhand verschwunden. Vermutung 2: Das Problem war bekannt und wurde per Fernwartung erledigt. So kann das Maschinchen weiterhin treu seiner Aufgabe nachgehen. :-)


286er oder 386er?

Aus einem "Computer Anzeiger" aus der Mitte der 90er-Jahre, einem hier im Großraum beheimateten Computermagazin, das vor einigen Jahren endgültig eingestampft wurde, hatte ich noch diese Seite aufbewahrt. Eigentlich hatte mich die Rückseite interessiert, aber aus heutiger Sicht ist diese Seite definitiv spannender.

Bedenkt, dass das noch DM-Preise sind und dass vermutlich die meisten Leute mit den Begriffen 80286 und 80386 (Eigentlich ja "286er" und "386er") nicht mehr viel anfangen können. Eine Floppy, also eigentlich ein Floppy Disc Drive (Diskettenlaufwerk) hat auch niemand mehr an seinem PC. Drückt mal einem Teenager eine Diskette in die Hand und wartet ab, was er damit anstellt …
Und dann die Festplatten. Unfassbare 85 Megabyte – das sind Datenmengen, die ich heutzutage mit meiner Handykamera in wenigen Augenblicken produziere …

Die Firma, die diese Anzeige aufgegeben hatte, gibt es übrigens immer noch. Meine scherzhafte Anfrage, ob die Angebote noch gültig oder bereits vergriffen sind, haben sie leider komplett ignoriert. :-)


Verteidigter "Einklauf"

Am frühen Abend kamen mit einem Abstand von zehn Sekunden zwei junge Männer, beide in den frühen Zwanzigern, hier in den Laden. Ihr Ziel: Besitz- ohne Eigentumsübertragung. Allerdings hatten sie es nicht speziell auf besonders hochwertige Artikel oder die üblichen Waren der Beschaffungskriminalität (wie z. B. Alkohol oder Kaffee) abgesehen. Der erste ging durch den Laden und innerhalb von nicht einmal zwei Minuten füllte er diverse Waren in seine Tasche, die allesamt kaum weiter auffällig waren: Bananen, Eis, TK-Garnelen, Nudeln und andere Lebensmittel.

Währenddessen ging der zweite zum Regal mit den Körperpflegeprodukten, nahm sich zwei Flaschen Shampoo, pulte die angebrachten Sicherungsetiketten ab und steckte die Flaschen im Toilettenpapiergang in seine Jacke. In dem Moment kam auch schon der Typ mit der Tasche hinzu. Gemeinsam gingen sie zur Kasse und stellten sich zunächst scheinbar völlig normal an und legten auch eine Alibi-Saftpackung auf das Band. Während sie wartete, ging der erste mit der Tasche plötzlich hinter den anderen Kunden in Richtung Ausgang, der zweite folgte ihm Augenblicke später und ließ die Packung einfach auf der Kasse liegen.

Weiter als bis zum Ausgang kamen sie aber nicht, denn dort versperrten ihnen bereits zwei Mitarbeiter den Weg. Die Aktion mit dem Duschgel war einer Kollegin aufgefallen, die den beiden nun zusammen mit einem Kollegen im Weg stand. Die Diebe waren überhaupt nicht eingeschüchtert, sondern verteidigten ihre Beute unverzüglich mit aller Kraft und schafften es schließlich auch, den Laden zu verlassen und wegzulaufen. Das wäre es eigentlich gewesen, aber zufällig stand gerade ein Polizeiwagen vor der Tür und die beiden Beamten reagierten geistesgegenwärtig. Danke. :-)

Ergo: Die Ware ist wieder bei uns und gegen zwei Typen aus dem Stadtteil haben wir jeweils eine Anzeige wegen räuberischen Diebstahls gestellt.

Sardinendieb

Eines der häufigsten Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen beinhaltet die Aussage, dass der oder die Täter/in noch mehr Dreck am Stecken hat: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]".

So einen Brief habe ich erst vor ein paar Wochen bezüglich eines Ladendiebes bekommen, der hier nicht nur schon mehrfach auffällig geworden ist, sondern der inzwischen auch von mir schon mehrere Anzeigen wegen Ladendiebstahls und aufgrund der Wiederholung auch wegen Hausfriedensbruchs erhalten hat. Selbst ich vertrete nun nicht die Ansicht, dass Ladendiebe direkt beim ersten Diebstahl für alle Zeiten in den Knast wandern sollen (befürworte jedoch definitiv eine schnellere Steigerung des Strafmaßes im Wiederholungsfall), aber man fragt sich schon, warum jemand mit so einer (Vor-)Geschichte tatsächlich noch herumläuft und fleißig Diebstähle verübt … So geschehen vor ein paar Tagen, als er vom Gesetzgeber zwangsweise maskiert hier den Laden betrat und sich mal eben im Vorbeigehen eine Packung Sardinen aus dem Kühlregal in die Jackentasche gesteckt hat. Direkt erkannt haben wir ihn aufgrund des Schnupftuchs auf den ersten Blick gar nicht, aber spätestens beim Blick auf seinen Ausweis klingelte es wieder hell und schrill.

Anhörungsbogen

Man hat das Gefühl, den vielen Ladendieben bei uns hier passiert meistens gar nichts. Alleine solche Erlebnisse wie, dass ein erwischter Dieb mit einer dreistelligen Zahl offener Fälle herumläuft und sich bei uns hier großzügig am Kaffeeregal bedient, stimmt einen bezüglich der Judikative recht pessimistisch.

Polizeiarbeit geht in Bremen aber auch richtig schnell: Die Flachpfeife, die auf der Flucht wegen des bei uns begangenen Diebstahls gestolpert war, hat mich ja nun wegen Körperverletzung (und Sachbeschädigung?!) angezeigt. Der Anhörungsbogen liegt hier schon seit ein paar Tagen und wartet auf Bearbeitung. Oder auch nicht, ich muss mich ja an dieser Stelle nicht äußern. Werde ich aber dennoch tun. Die "Tat" logischerweise nicht zugeben (Was sollte ich zugeben? Welche "Tat"?) und auch sonst die Wahrheit in einem Satz zusammenfassen: Ladendieb wollte flüchten, als ich ihn im Vorbeirennen an der Jacke festhielt, ist er gestolpert und hat dabei unsere Gemüseabteilung derangiert und noch fast ein Kundenkind getroffen. Punkt. Sollte das wirklich vor Gericht gehen, freue ich mich schon fast auf den Termin. Auf dem Video sieht man nämlich auch sehr deutlich, wie ich mit der einen Hand mir sogar noch das Telefon (das Gespräch mit dem Polizeinotruf) ans Ohr drücke. Das Festhalten des Flüchtenden mit der freien Hand war sowas von nicht geplant gewesen und ganz gewiss habe ich ihn nicht "mutwillig zu Boden gerissen".