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Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.


Zigarettenanfrage der StA

Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.

Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein. :-P

… gegen Unbekannt

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Harste,

das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.

Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde. :-)

Nanu, StA-HB?!

Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:

Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!

Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen? :-P