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Die sieben Fehler

Ein Sechzehnjähriger war mit einem Freund oder auch nur Bekannten hier im Markt, während die andere Hälfte ihrer Vierergruppe vor der Tür wartete. In der Getränkeabteilung steckte er sich überraschend souverän vier Dosen Cola in die Jackentaschen und wollte dann, ohne diese zu bezahlen, zusammen mit seinem Begleiter meinen Laden verlassen. (Fehler 1) Letzterer hatte zwar selber keine Ware eingesteckt, hatte den Diebstahl jedoch unmittelbar mitbekommen.

Dass die beiden dabei von mir beobachtet worden waren, wurde ihnen wohl spätestens in dem Moment klar, in dem ich mich ihnen vor dem Ausgang in den Weg stellte. Ein Kollege und ich begleiteten die beiden ins Lager, wo der Dieb zunächst seine Jackentaschen ausleeren durfte, was er auch ohne zu diskutieren und vollständig tat.

In unkomplizierten Fällen versuchen wir immer, Diebstähle ohne Zuhilfenahme der Polizei abzuwickeln. Bei Minderjährigen informieren wir normalerweise die Eltern, aber da man ja ab 16 Jahren einen Ausweis haben muss, lässt sich das Prozedere in dem Fall auch ohne die Erziehungsberechtigen abwickeln.

"Ich habe meinen Ausweis nicht dabei", gestand der Junge. Das war Fehler 2. Mir blieb also nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen. So ganz ungeschoren sollte er nicht davonkommen und manchmal reicht ja schon die Begegnung mit der Polizei als ausreichend unangenehme Erfahrung, um zukünftig nicht wieder zu stehlen. Der Teenager erzählte uns zwar, dass er noch nie vorher etwas geklaut hatte, aber das glaubte ihm niemand von uns. Das sah insgesamt so routiniert aus, niemals war das sein erster Diebstahl.

Während wir auf die Polizei warteten, hatte der junge Dieb eine Idee: "Reicht es auch, wenn ich mir ein Bild von meinem Ausweis auf mein Handy schicken lassen?" Ich bejahte und sagte dazu, dass wir dann auch auf die Polizei verzichten könnten. Er begann vergeblich, in seinen Taschen nach seinem Handy zu suchen. "Oh, das ist draußen bei den beiden anderen." Warum auch immer er sein eigenes Handy nicht am Mann hatte, aber das war Fehler 3.
Sein Kumpel, der zwar dabei war aber keine Ware in den Taschen stecken hatte, durfte rausgehen und das Telefon holen. Nach ein paar Augenblicken kam er wieder rein: "Die sind weggegangen …" Das war Fehler 4.

Der Begleiter wollte dann noch mal in Ruhe in der Umgebung gucken und kam nach mehreren Minuten mit einem iPhone in der Hand zurück. Endlich konnte der Jugendliche sich das Bild seines Personalausweises schicken lassen und wir könnten die Polizei abbestellen und die ganze Warterei beenden. Der fünfte Fehler kristallisierte sich sofort heraus, der Akku des Smartphones war nämlich leer. Die Frage "Rouge et noir?" beantwortete das Display eindeutig, es blieb nämlich schwarz. Das Gerät machte keinen Mucks mehr – rien ne va plus.

Inzwischen war die Polizei da, aber auch die Beamten konnten nicht hellsehen und den Jungen ohne Ausweis identifizieren. "Kannst du deine Eltern anrufen?", fragte ein Polizist, aber das konnte der Junge nicht, da er die Telefonnummer nicht kannte. Das war Fehler Nr. 6.

Ein Kollege lieh sich im längst wieder renovierten Handyladen nebenan ein Ladekabel mit Lightning-Stecker, um das iPhone laden können. Wir helfen ja mit, wo es nur geht. Im Gegensatz dazu ging das Handy jedoch nicht, vor allem nicht an, was allen Beteiligen kein Stück half. Selbst nach zehn Minuten am Ladegerät gab das Gerät noch kein Lebenszeichen von sich. Das war der siebte Fehler und führte dazu, dass der Junge mal im Streifenwagen auf der Rückbank mitfahren durfte.

Wie das ausgegangen ist, habe und werde ich leider nicht erfahren.

Brief mit Entschuldigung

Wow. Ganz großes Wow. Einer der drei Jungs, die sich hier am Ende der letzten Woche an der Schokolade vergriffen hatten, kam zu mir, bat um Entschuldigung und hat mir diesen Brief in die Hand gedrückt:

Liebe*r Herr / Frau Harste,

es tut mir aufrichtig Leid, dass ich am Freitag Vormittag bei Ihnen versucht habe zu klauen und dann noch frech zu Ihnen war.
Ich habe ohne Sinn und Verstand gehandelt, ich sehe mein Vergehen als großen Fehler ein. Zum Glück haben Sie mich erwischt und die Polizei gerufen, sonst hätte ich vielleicht bei Ihnen und anderen Läden weitergeklaut.
Ich glaube zwar nach wie vor nicht, dass er zum ersten mal sowas getan hat, aber vielleicht hatte die Rosskur mit Polizei und dem vollen Programm, das bei einem Kind/Jugendlichen ja noch nicht ganz so voll ist, wie es sein könnte, ihn ja tatsächlich wieder zurück auf den Pfad der Tugend gebracht hat.

"Es ist Deine Zukunft, nicht meine. Aber wie soll es weitergehen? Jetzt ist es nur Schokolade. Und irgendwann reicht dir das vielleicht nicht mehr. Wie soll das enden? Willst doch irgendwann dein Leben im Knast verbringen?" Keine Ahnung, was der Junge in dem Moment gedacht hat, vielleicht war es wirklich nur die Hoffnung, dass der kurzhaarige Alte die Klappe hält, aber vielleicht kam von all dem ja auch wirklich bei ihm was an. Wäre jedenfalls wünschenswert.

Dose Red Bull

Während Ines und ich mitten im Laden standen, fiel uns ein jugendlicher im jüngeren Teeniealter auf, der mit einer Dose Red Bull in der Hand nervös durch den Laden schlawenzelte.
Wir sahen uns an und wussten augenblicklich, dass wir beide ihm nicht trauen. Der Junge verschwand um eine Ecke, wir hörten den Deckel einer Tiefkühltruhe klappern und nach wenigen Sekunden kam er ohne die Dose wieder hervor. Hat er sie nun eingesteckt oder irgendwo abgestellt? Hat er sie vielleicht in die Kühltruhe gesteckt, damit er in ein paar Minuten eiskaltes Red Bull trinken kann? Wir wussten es nicht, mussten aber zumindest mal eben nachsehen. Diese Zeit reichte aus, dass der Junge aus dem Laden verschwinden konnte und auch zu viel Vorsprung für eine Verfolgung zu Fuß hatte.

Natürlich hat er die Dose eingesackt. Wir und unser Gefühl … :-(

Diebstahl einer geringwertigen Sache

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.

Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.

Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.

Torkelnde Nachtschwärmer

Und dann war da noch eine Gruppe Heranwachsender, die wohl die Nacht unter Einsatz hochprozentiger Substanzen durchgezogen haben und hier auf der Suche nach Nachschub durch den Laden torkelten …

Und dabei den Inhalt eines Getränkeregals teilweise zu Boden rissen. :-(
(Zum Glück nur Plastikflaschen.)