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2 x Post bzgl. Ex-MAs

Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.

Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.

Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …

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Kommentare

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Andi am :

Sehr geehrte Frau xy,

die Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen beträgt xy Jahre. Die über Ihr Beschäftigungsverhältnis geführte Akte ist daher bereits vernichtet, weshalb ich Ihnen die gewünschte Bescheinigung nicht ausstellen kann. Ggfs. verfügt Ihre damalige Krankenkasse noch über die benötigten Daten.

MfG

kiter am :

An mir ist wahrscheinlich ein Beamter verloren gegangen. Ich habe noch alle Gehaltsabrechnungen vom Beginn meines Arbeitslebens an.

Beamter am :

Ich auch, aber ich bin ja auch Beamter. Wie mein Username es verrät.

Anonym am :

Gehaltsabrechnungen würde ich aber auch auf ewig aufheben.

Engywuck am :

Manchmal gehen solche Unterlagen - beispielsweise bei Wohnungbrand - nunmal verloren. Das Problem ist, dass unter anderem die Rentenkasse (die ja alle Informationen haben müsste) manchmal aber Informationen nachfordert. Toll, wenn das zur Rente mit 65 Informationen zur Ausbildung mit 16 betrifft...

Ulf am :

Gerade bei der Rente kann man sich doch rechtzeitig einen Rentenkontoauszug anfordern und sieht dann auch, welche Zeiten offen sind. Allerdings sollte die Rentenkasse doch normalerweise von einer Beschäftigung im Supermarkt vor 15 Jahren die Daten automatisch erhalten haben und diese Zeit dann mit bezahlten Rentenbeitragen auftauchen.

Aber vielleicht wird die Bescheinigung ja auch für etwas anderes benötigt, um z. B. eine Mindestbeschäftigungszeit der letzten Jahre für was auch immer nachzuweisen.

Amsel am :

Wenn ich hier sehe, was man als Arbeitgeber alles aufzuheben hat, kann ich jeden verstehen, der einen Tag nach der Aufbewahrungsfrist alles entsorgt.

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