Wird sowas dann auch komplett aus der Akte gelöscht? Oder bleibt das erstmal dort und bei der nächsten Verkehrskontrolle sieht der Beamte, dass "da schon mal was mit Körperverletzung war bei dem Herrn Harste."
Hendrick on :
Vielleicht fährt Björn ja deswegen derzeit mehr Rad als Auto. Hrhr
Sorry, aber das paßte einfach zu gut.
PAX on :
Die Staatsanwaltschaft behält den Vorgang bis zur Verjährung, das sind zwei Jahre, in den Akten, falls das Verfahren nochmal aufgenommen werden sollte. Danach wird es gelöscht.
Der Streifenbeamte bei der Verkehrskontrolle, hat da aber idR keinen Zugriff drauf.
Hendrik on :
Ich habe keine Ahnung wie so etwas gehandhabt wird. Ich studiere etwas anderes und nicht Jura, das überlasse ich meiner Schwester. ^^
Aber ich habe das einmal Google bemüht. Auf einer Seite für Rechtsfragen empfiehlt ein Rechtsanwalt, dass man explizit ein Schreiben aufsetzt, dass die Daten gelöscht werden.
Negative Konsequenzen, sollte Björn sich bei der Polizei bewerben oder doch noch Jura studieren und dann später als Staatsanwalt tätig werden wollen, hat die Ermittlung und die folgende Einstellung des Verfahrens, wie sie gelaufen ist, wohl nicht.
Bei einer Polizeikontrolle, so deute ich die Antwort des Rechtsanwaltes, sollten die Daten nicht gelöscht werden, könnte es anders aussehen.
Jetzt lassen sie schon solche kapitalistischen Raubmordaxtkopievergewaltigerschläger wie Björn H. laufen... Wo soll das nur hinführen?!
Igor on :
Flachzange ungebildete
Eod Nhoj on :
Wer nölt hier laufend rum, dass die untätigen Behörden unverfrorenerweise immer wieder Ermittlungsverfahren einstellen würden?
Hinnerk on :
Dummer Geburtsfehler
Tim on :
Dann lies doch nicht in dem Blog, wenn du den Betreiber so minderbemittelt einstufst!
John Doe on :
Na da ist Björn nochmal davon gekommen dank laschet Justiz
Steuersünder werden verknackt und bei anderen Sachen gehen Verfahren anders aus...
Nicht der Andere on :
Wer weiß, ob die einen nicht doch ungerechtfertigt am Schlawittchen gepackt hätten, wenn die denn tatsächlich ernsthaft ermitteln und anklagen würden und die Richterschaft auch tatsächlich verurteilen und Exempel statuieren würde.
Ausnahmsweise auch mal von der Nachlässigkeit der Justiz profitiert statt benachteiligt.
Comments
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Johannes on :
Klodeckel on :
Hendrick on :
Sorry, aber das paßte einfach zu gut.
PAX on :
Der Streifenbeamte bei der Verkehrskontrolle, hat da aber idR keinen Zugriff drauf.
Hendrik on :
Aber ich habe das einmal Google bemüht. Auf einer Seite für Rechtsfragen empfiehlt ein Rechtsanwalt, dass man explizit ein Schreiben aufsetzt, dass die Daten gelöscht werden.
Negative Konsequenzen, sollte Björn sich bei der Polizei bewerben oder doch noch Jura studieren und dann später als Staatsanwalt tätig werden wollen, hat die Ermittlung und die folgende Einstellung des Verfahrens, wie sie gelaufen ist, wohl nicht.
Bei einer Polizeikontrolle, so deute ich die Antwort des Rechtsanwaltes, sollten die Daten nicht gelöscht werden, könnte es anders aussehen.
Hendrik on :
John doe on :
John Doe on :
Igor on :
Eod Nhoj on :
Hinnerk on :
Tim on :
John Doe on :
Steuersünder werden verknackt und bei anderen Sachen gehen Verfahren anders aus...
Nicht der Andere on :
Ausnahmsweise auch mal von der Nachlässigkeit der Justiz profitiert statt benachteiligt.