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Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.