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Schuster, bleib bei deinem Leisten!

… und dann war da noch der Ladendieb, der keinen Ausweis oder ein ähnliches Dokument dabei hatte, jedoch mit einem Brief dienen konnte, auf dem ebenfalls seine Daten standen. Um die Sache zu beschleunigen, nahm ich ihm einfach mal ab, dass das wirklich seine Anschrift war.

Es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass es ein Brief der Kriminalpolizei Bremen war, in dem es um ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls in einem Discounter in einem anderen Stadtteil ging.

Wenn die Droge die Gewalt über einen genommen hat und der Entzug zu drücken droht, haben die Leute eben nur noch Ziel vor Augen: Nachschub, egal wie.

Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

… gegen Unbekannt

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Harste,

das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.

Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde. :-)

Nanu, StA-HB?!

Mit der Tagespost trudelte hier vorhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein. Es ging um einen unserer Ladendiebe, der wohl noch mehr auf dem Kerbholz hat:

Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
So weit, so gut, den Text habe ich schon häufiger zu lesen bekommen. In diesem Fall handelte es sich um den Typen, der hier vor einer Weile eine größere Menge Schokolade gestohlen hatte. "Vor einer Weile" … Das war am 27. Mai dieses Jahres und ist damit nicht einmal vier Wochen her!

Okay sagt die Wahrheit, was ist mit der echten Staatsanwaltschaft Bremen passiert? Wurde sie gekidnappt? Muss ich mir etwa Gedanken machen? :-P

Aufenthalt

Post von der Staatsanwaltschaft:
…das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
Ist ja eigentlich auch egal. Wenn sie den Typen irgendwann vielleicht mal haben, kommt das Schreiben mit dem Textbaustein, dass die Schuld als gering anzusehen ist und auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung es nicht gebieten würde, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Rhabarberbarbera…