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Verteidigter "Einklauf"

Am frühen Abend kamen mit einem Abstand von zehn Sekunden zwei junge Männer, beide in den frühen Zwanzigern, hier in den Laden. Ihr Ziel: Besitz- ohne Eigentumsübertragung. Allerdings hatten sie es nicht speziell auf besonders hochwertige Artikel oder die üblichen Waren der Beschaffungskriminalität (wie z. B. Alkohol oder Kaffee) abgesehen. Der erste ging durch den Laden und innerhalb von nicht einmal zwei Minuten füllte er diverse Waren in seine Tasche, die allesamt kaum weiter auffällig waren: Bananen, Eis, TK-Garnelen, Nudeln und andere Lebensmittel.

Währenddessen ging der zweite zum Regal mit den Körperpflegeprodukten, nahm sich zwei Flaschen Shampoo, pulte die angebrachten Sicherungsetiketten ab und steckte die Flaschen im Toilettenpapiergang in seine Jacke. In dem Moment kam auch schon der Typ mit der Tasche hinzu. Gemeinsam gingen sie zur Kasse und stellten sich zunächst scheinbar völlig normal an und legten auch eine Alibi-Saftpackung auf das Band. Während sie wartete, ging der erste mit der Tasche plötzlich hinter den anderen Kunden in Richtung Ausgang, der zweite folgte ihm Augenblicke später und ließ die Packung einfach auf der Kasse liegen.

Weiter als bis zum Ausgang kamen sie aber nicht, denn dort versperrten ihnen bereits zwei Mitarbeiter den Weg. Die Aktion mit dem Duschgel war einer Kollegin aufgefallen, die den beiden nun zusammen mit einem Kollegen im Weg stand. Die Diebe waren überhaupt nicht eingeschüchtert, sondern verteidigten ihre Beute unverzüglich mit aller Kraft und schafften es schließlich auch, den Laden zu verlassen und wegzulaufen. Das wäre es eigentlich gewesen, aber zufällig stand gerade ein Polizeiwagen vor der Tür und die beiden Beamten reagierten geistesgegenwärtig. Danke. :-)

Ergo: Die Ware ist wieder bei uns und gegen zwei Typen aus dem Stadtteil haben wir jeweils eine Anzeige wegen räuberischen Diebstahls gestellt.

Sardinendieb

Eines der häufigsten Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen beinhaltet die Aussage, dass der oder die Täter/in noch mehr Dreck am Stecken hat: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]".

So einen Brief habe ich erst vor ein paar Wochen bezüglich eines Ladendiebes bekommen, der hier nicht nur schon mehrfach auffällig geworden ist, sondern der inzwischen auch von mir schon mehrere Anzeigen wegen Ladendiebstahls und aufgrund der Wiederholung auch wegen Hausfriedensbruchs erhalten hat. Selbst ich vertrete nun nicht die Ansicht, dass Ladendiebe direkt beim ersten Diebstahl für alle Zeiten in den Knast wandern sollen (befürworte jedoch definitiv eine schnellere Steigerung des Strafmaßes im Wiederholungsfall), aber man fragt sich schon, warum jemand mit so einer (Vor-)Geschichte tatsächlich noch herumläuft und fleißig Diebstähle verübt … So geschehen vor ein paar Tagen, als er vom Gesetzgeber zwangsweise maskiert hier den Laden betrat und sich mal eben im Vorbeigehen eine Packung Sardinen aus dem Kühlregal in die Jackentasche gesteckt hat. Direkt erkannt haben wir ihn aufgrund des Schnupftuchs auf den ersten Blick gar nicht, aber spätestens beim Blick auf seinen Ausweis klingelte es wieder hell und schrill.

Anhörungsbogen

Man hat das Gefühl, den vielen Ladendieben bei uns hier passiert meistens gar nichts. Alleine solche Erlebnisse wie, dass ein erwischter Dieb mit einer dreistelligen Zahl offener Fälle herumläuft und sich bei uns hier großzügig am Kaffeeregal bedient, stimmt einen bezüglich der Judikative recht pessimistisch.

Polizeiarbeit geht in Bremen aber auch richtig schnell: Die Flachpfeife, die auf der Flucht wegen des bei uns begangenen Diebstahls gestolpert war, hat mich ja nun wegen Körperverletzung (und Sachbeschädigung?!) angezeigt. Der Anhörungsbogen liegt hier schon seit ein paar Tagen und wartet auf Bearbeitung. Oder auch nicht, ich muss mich ja an dieser Stelle nicht äußern. Werde ich aber dennoch tun. Die "Tat" logischerweise nicht zugeben (Was sollte ich zugeben? Welche "Tat"?) und auch sonst die Wahrheit in einem Satz zusammenfassen: Ladendieb wollte flüchten, als ich ihn im Vorbeirennen an der Jacke festhielt, ist er gestolpert und hat dabei unsere Gemüseabteilung derangiert und noch fast ein Kundenkind getroffen. Punkt. Sollte das wirklich vor Gericht gehen, freue ich mich schon fast auf den Termin. Auf dem Video sieht man nämlich auch sehr deutlich, wie ich mit der einen Hand mir sogar noch das Telefon (das Gespräch mit dem Polizeinotruf) ans Ohr drücke. Das Festhalten des Flüchtenden mit der freien Hand war sowas von nicht geplant gewesen und ganz gewiss habe ich ihn nicht "mutwillig zu Boden gerissen".


Auch die Kühlhäuser sind nicht DEF-ekt.

Wie auch schon bei unseren Tiefkühltruhen bedeutet "def" auf dem Display für die Kühräume lediglich, dass das Gerät gerade im automatischen Abtaumodus und ausdrücklich nicht "defekt" ist. Das beruhigte den Kollegen aus der Frühschicht wieder, der diese Meldung nicht kannte und schon voller Panik war.

Wenn da was defekt ist oder die Temperatur unplanmäßig vom Soll abweicht, geht der Alarm los und ich bekomme sofort eine Benachrichtigung.


Anzeige Festschrift Polizeiball

Seit über 15 Jahren gibt es eine Printwerbung die ich regelmäßig mitmache: Die kleine Anzeige in der Festschrift zum jährlichen Polizeiball hier in Bremen. Dass wir damit massenhaft Kunden in den Laden ziehen, glaube ich nicht ernsthaft. Aber vielleicht ist man auf diese Weise bei der Polizei im Allgemeinen etwas bekannter, im positiven Sinne natürlich, was bestimmt nicht schaden kann, wenn es mal wieder Probleme gibt. ;-)

Letztes Jahr fiel mein Beitrag aus und nun haben wir die kleine Anzeige mal umgestaltet. Ist nun kein Meisterwerk, aber für die kleine regionale Auflage mehr als ausreichend.

(Oh, Shit. Ich sollte mich mal von dem alten Foto trennen, auf dem noch die roten Streifen auf den Fenstern zu sehen sind. Ähm, hüstel. Aber zumindest steht da nicht mehr SPAR drauf …)


LD'in-Verwirrung

Vor einer Weile haben wir eine Ladendiebin gestellt, die sich hier am Alkohol bedient hatte. Die Sache verlief friedlich und augenscheinlich konnte sie sich ausweisen, so dass wir die Anzeige ohne Polizei aufnahmen. Es folgten das übliche Prozedere und die Aussprache eines wie immer lebenslangen Hausverbots. Mit "augenscheinlich konnte sie sich ausweisen" meinte ich nun, dass sie einen Personalausweis dabei hatte und die Person auf dem Foto darauf durchaus sie sein konnte. Manche Drogenabhängige sehen ihren Passfotos nach einiger Zeit nicht mehr unbedingt sehr ähnlich, Gewichtsverlust und allgemeiner körperlicher Verfall bewirken mitunter durchaus erstaunliche Veränderungen. Hier war der Unterschied jedoch nicht so erheblich, dass wir misstrauisch wurden.

Ein paar Wochen, nachdem ich die Anzeige zur Polizei geschickt hatte, kam eine Frau in den Laden und beschwerte sich über ein ihr angehängtes Verfahren wegen Ladendiebstahls. Dem Namen nach war es die vom oben erwähnten Personalausweis. Aber sie sah irgendwie ganz anders aus, zumindest erkannte sie niemand wieder. Wir waren verwirrt: Wer ist diese Frau? Und wer die eigentliche Ladendiebin? Und wem gehörte der Ausweis denn nun wirklich? Wir konnten in dem Moment nichts machen und baten sie, diese sonderbare Verwechslung (oder was auch immer dahinter steckte) bitte zusammen mit der Polizei aufzuklären. Es vergingen die Wochen und schließlich ein paar Monate und nichts geschah.

Nun kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem mir längst bekannten Textbaustein: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]"

Die genannte Täterin war die vom Ausweis, also augenscheinlich die, die nicht hier geklaut hatte. So ganz unbescholten war sie aber dann wohl doch nicht. Ich habe nach wie vor keinen blassen Schimmer, was da nun letztendlich genau passiert ist – aber die Tat bei mir hier spielt offenbar für das weitere Schicksal der beteiligten Personen keine weitere Rolle.

Kopfkratzend verbleibe ich …

LD, 14 Jahre

Ein 14-jähriger Junge, der eigentlich um diese Zeit in der Schule sein sollte (nicht aufgrund unserer eigenen Annahme, sondern wegen seines Stundenplans, wie wir später erfuhren), zog es vor, hier im Laden herumzuschleichen und sich zwei Dosen Red Bull in die Jackentasche zu stopfen, nach dem er die Sicherungsetiketten der Dosen abgerissen und ins Saftregal geworfen hat. Er war uns in der Vergangenheit schon mehrfach aufgefallen, aber wir haben nie konkret etwas gesehen oder konnten ihm einen Diebstahl nachweisen. Diesmal reagierte die Kollegin prompt und beobachtete ihn regelrecht dabei, wie er die Warensicherungen von den Dosen knibbelte.

An der Kasse sprach ich ihn an und fragte ihn, wo er denn die beiden Dosen gelassen hat. Der Reißverschluss der linken Jackentasche öffnete sich, der Reißverschluss der rechten Jackentasche öffnete sich, zwei blaue Getränkedosen wurden auf das Kassenband gestellt. Dazu murmelte er etwas von "vergessen". In Anbetracht der an der Kasse aus verschlossenen Taschen nicht ausgepackten Dosen und dem vorhergehenden Abreißen der Sicherungsetiketten taugte das aber noch maximal als eine müde Ausrede, der wir keinerlei Wahrheitsgehalt zusprechen konnten.

Normalerweise versuchen wir bei Kindern und Jugendlichen natürlich, ohne das volle Programm mit der Polizei auszukommen. Meistens reicht ein Anruf bei den Eltern und die Sache erledigt sich nachhaltig von selbst. Meistens, wohlgemerkt. In diesem Fall sagte der Junge zunächst, dass er die Telefonnummer seiner Eltern nicht wüsste. Okay, wir haben es versucht. So ganz ungeschoren wollten wir ihn natürlich nicht gehen lassen und so informierte ich dann doch die Polizei. Aber schon mit dem Hinweis, dass wir hier kein SEK brauchen, sondern dass sie dem Jungen nur mal einen ordentlichen Schuss vor den Bug verpassen sollen.

Es stellte sich heraus, dass er schon wegen zwei anderer Diebstähle mit der Polizei zu tun hatte. So ganz unbescholten war er also nicht. Nach dem alles geklärt war, fuhren die Beamten ihn noch direkt zur Schule. Für uns war die Sache damit aber noch nicht erledigt. Zwischendurch hatte er nämlich doch noch mit seiner Mutter telefoniert und die wollte unbedingt ein persönliches Gespräch mit mir.

Später kam die Mutter dann und bat mich, die Anzeige zurückzuziehen. Es wäre ein blöder Ausrutscher gewesen und sie würde das mit ihm klären. Und wegen sowas soll doch nicht seine Zukunft gefährdet sein usw. Wäre der junge Mann tatsächlich bis dahin vollkommen unbescholten gewesen, hätte ich mich vielleicht überreden lassen. Sehr wahrscheinlich sogar, so wie ich mich kenne.
Aber: Er hatte schon zwei andere Diebstähle begangen, bei denen er erwischt wurde. (Auch in Anbetracht unserer Beobachtungen mag die Dunkelziffer deutlich höher liegen.) Da reicht der kleine Warnschuss nicht mehr. Andere Ersttäter sind durch die Konsequenzen und den Polizeieinsatz oder das bloße Erscheinen ihrer Eltern meistens so abgeschreckt, dass es dann auch der letzte Diebstahl war. Der Junge hier hatte schon die Chance, sich abgeschreckt zu fühlen. Zweimal sogar. Wie viele Warnschüsse soll er denn bekommen? Die Anzeige zurücknehmen und ein Zeichen setzen, dass er sich ohne oder zumindest ohne nennenswerte Konsequenzen, von einem maximal ermahnenden Gespräch seiner Mutter mal abgesehen, an fremdem Eigentum vergreifen kann?

Daher wird da nichts zurückgezogen.


Blitzlampe und Temperaturanzeige

Unter den beiden Netzwerkschränken im Lager ist etwas neues gewachsen: Eine Temperaturanzeige und eine Blitzlampe, die im Falle einer zu hohen Temperatur in den beiden Räumen auf das Problem aufmerksam machen soll.

Funktioniert noch nicht, aber ist in Arbeit. :-)


Die Anzeige ist egal!

Wir haben einen Ladendieb dabei erwischt, wie er eine Flasche eingesteckt und ohne diese zu bezahlen den Laden verlassen wollte. Wir sprachen ihn wie üblich hinter der Kasse an. Der Mann war friedlich und der ganze Prozess, die Daten für die Anzeige bei der Polizei aufzunehmen und ihn über die weitere Vorgehensweise aufzuklären, verlief entsprechend unkompliziert. Das Hausverbot wurde ausgesprochen und er durfte gehen.

Da meldete sich der Dieb noch einmal zu Wort: "Die Anzeige ist mir egal, aber wo soll ich denn jetzt meine Lieblingschips kaufen, die gibt es nur hier."

Das fällt wohl unter die Rubrik "Pech gehabt".

Eigenes Haus auf fremdem Grund?

"Unser" bevorzugter Imbiss ist momentan zu verkaufen. Wir sind häufiger in Bremen Nord und wenn es zeitlich passt (und der Magen gerade knurrt), essen wir hier eine leckere Currywurst mit Pommes. Es ist sehr schade, dass sie aufgeben – aber von meinem Standpunkt aus ist es natürlich nicht zu ändern und so lohnt es sich auch nicht, sich darüber zu grämen.

Interessanter finde ich die Konstellation der angebotenen Immobilie(n). Man kauft für 90.000 Euro das kleine Häuschen mitsamt gebrauchter Einrichtung und vorhandenem Kundenstamm. In Anbetracht des Gebäudes finde ich die aufgerufene Summe schon recht gewagt. Was rechtfertigt denn nur diese Summe? Der Imbiss steht unverrückbar auf einem gepachteten Grundstück, das einem folglich nicht gehört und für das monatlich noch einmal 380 Euro bezahlt werden müssen. Irgendwie gehört einem die Immobilie also schon, aber so richtig frei und unabhängig ist man nie.

Mir kommt das ja komisch vor, scheint aber gängige Praxis zu sein. Kommt eben auf die Verträge mit dem Grundstückseigentümer an.

Drei LD am Samstag

Was für ein Tag gestern. Wir haben gleich drei Ladendiebe gehabt. Also drei, von denen wir erfahren haben. Einer ist gestern Abend mit irgendeinem (oder mehreren) alarmauslösenden Artikeln durch den Eingang aus dem Laden gerannt, kurz vorher ließ sich ein Typ mit zwei Paketen Kaffee von meinen Mitarbeitern erwischen.

Am Vormittag war mir selber ein Mann aufgefallen, den ich im Vorbeigehen vor einem Regal mit nicht typischer Klauware gesehen hatte. Dennoch verspürte ich schlagartig den Drang, ihm auf die Finger gucken zu wollen. Ein blitzartiger Adrenalinschub ließ meine Finger zittern, aber leider war der Typ in den Augenblicken, die ich zur Videoanlage im Büro brauchte, bereits mit irgendwelchen Dingen in seinen Taschen aus dem Laden gegangen. Immerhin hatte er "nur" ein paar Lebensmittel eingesteckt, vermutlich hatte er einfach nur Hunger. Das ist dann zwar immer noch Diebstahl, aber das ertrage ich besser, als wenn Leute zur Geldbeschaffung klauen.

Bierdose unterm Sweatshirt

"Ich hab nix eingesteckt", versuchte sich der Mann zu verteidigen, aber was wir mit eigenen Augen gesehen hatten (und auch auf der Videoaufzeichnung zu erkennen war), sprach eindeutig gegen ihn und so hielten wir ihm vor dem Ausgang des Marktes an und ließen ihn auch erst mal nicht mehr raus. Es stellte sich in der Folge heraus, dass er tatsächlich ohne die Bierdose, die er zunächst unter seinem Oberteil verschwinden lies, den Markt verlassen wollte. Vermutlich war er aufgrund unserer Mitarbeiterpräsenz misstrauisch geworden und hatte die Dose in der Nähe der Kasse wieder abgestellt.

Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht. :-)


Stamm-Ladendiebin auf Klautour

Ich kann mir unglaublich gut komplexe Zusammenhänge und Situationen merken, weshalb ich dieses gesamte Umbauprojekt problemlos alleine und aus dem Kopf planen und verwalten konnte. Was mir überhaupt nicht liegt, sind Gesichter. Bin ja schon froh, dass ich mich selber vorm Spiegel wiedererkenne. :-)

Okay, ganz so schlimm ist es nicht, aber gerade bei der Vielzahl der Personen, denen wir täglich im Laden begegnen, ist es für mich nicht gerade selbstverständlich, z. B. Personen mit dem Attribut "Hausverbot" zu erkennen und nach draußen zu befördern. Das heißt nicht, dass ich grundsätzlich niemanden wiedererkenne, aber Ladendiebe, die man nur einmal bewusst wahrgenommen hat, hätten bei mir eine größere Chance, den Laden unerkannt wieder zu betreten, als Personen, die jahrelang als Kunden kamen, entsprechend bekannt sind, und dann geklaut haben.

So fiel mir eine etwas heruntergekommen wirkende Frau nicht auf, weil ich sie wiedererkannte, sondern einfach nur generell aufgrund ihrer Erscheinung. Schnell eilte ich ins Büro und guckte ihr auf der Videoanlage hinterher. Ich sollte nicht enttäuscht werden: Noch in der Getränkeabteilung stehend steckte sie sich eine Dose Bier in die Jackentasche und ging direkt nach vorne zur Kasse.

Am Ausgang stand ich schon und forderte sie auf, die Dose auszupacken und wies ganz sachlich darauf hin, dass das ein Diebstahl wäre, und dass ich sie anzeigen werde. Die Frau regte sich demonstrativ auch und versuchte, eine Welle zu machen: Sie sei noch nicht aus dem Laden gewesen, das wäre folglich kein Diebstahl und ich könne ihr gar nichts. Sie kenne ihre Rechte! Ihren Ausweis hatte sie zwar nicht dabei, aber sie nannte mir ihren Namen, bei dem es bei mir jedoch sofort klingelte. Sie sagte zwar, dass sie noch nie zuvor hier gewesen wäre, aber …

Zusammenfassend: Sie hat schon zweimal hier geklaut, zumindest wurde sie schon zweimal von mir erwischt und auch diesmal war es definitiv ein Diebstahl, denn mit in der Innentasche verborgener Ware hinter den wartenden Kunden an der Kasse vorbeizugehen würde wohl sogar in Bremen niemand mehr nicht als Diebstahl auslegen.

Es folgten: Anzeige wegen Diebstahl. Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Hochkantiger Rauswurf. Tschüss, bis zum nächsten Mal …