Skip to content

Spenden als Strafe

Zufällig auf dem Monitor der Videoanlage beobachtet: Ein Kunde ging zum Leergutautomaten, steckte eine Bierflasche in das Gerät und lief sofort wieder weg, ohne den Bon zu ziehen. Das tat ich dann für ihn.

Er holte sich in der Zwischenzeit eine volle Flasche aus dem Laden und ging zur Kasse. Dort holte ich ihn wieder ein.

"Wenn Sie den Bon nicht haben wollen, stecke ich den gerne in die Spendenbox", sagte ich, während ich mit dem Zettel hin und her wedelte.

Er winkte ab: "Machen Sie das mal ruhig, Herr Harste. Ist mir gerade nicht zum ersten Mal passiert. Das ist dann meine Strafe fürs Vergessen."

Danke. :-D

Sardinendieb

Eines der häufigsten Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen beinhaltet die Aussage, dass der oder die Täter/in noch mehr Dreck am Stecken hat: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]".

So einen Brief habe ich erst vor ein paar Wochen bezüglich eines Ladendiebes bekommen, der hier nicht nur schon mehrfach auffällig geworden ist, sondern der inzwischen auch von mir schon mehrere Anzeigen wegen Ladendiebstahls und aufgrund der Wiederholung auch wegen Hausfriedensbruchs erhalten hat. Selbst ich vertrete nun nicht die Ansicht, dass Ladendiebe direkt beim ersten Diebstahl für alle Zeiten in den Knast wandern sollen (befürworte jedoch definitiv eine schnellere Steigerung des Strafmaßes im Wiederholungsfall), aber man fragt sich schon, warum jemand mit so einer (Vor-)Geschichte tatsächlich noch herumläuft und fleißig Diebstähle verübt … So geschehen vor ein paar Tagen, als er vom Gesetzgeber zwangsweise maskiert hier den Laden betrat und sich mal eben im Vorbeigehen eine Packung Sardinen aus dem Kühlregal in die Jackentasche gesteckt hat. Direkt erkannt haben wir ihn aufgrund des Schnupftuchs auf den ersten Blick gar nicht, aber spätestens beim Blick auf seinen Ausweis klingelte es wieder hell und schrill.

Abladen auf Schutzstreifen

Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.

Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?

Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.


Kinderlied

Drei Chinesen mit dem Kontrabass
saßen auf der Straße und erzählten sich was.
Da kam die Polizei, fragt "Was ist denn das? Das macht 200 € Bußgeld pro Person wegen Missachtung des Versammlungsverbots!"

Drogenschmuggel …

Vor ein paar Tagen stolperte ich bei Spiegel Online über eine Vorschau zu einem Artikel. Eigentlich fiel mir zuerst nur das SPAR-Logo auf, wie sich vermutlich jeder von euch denken kann. Genau darunter stand dann Drogenschmuggel statt Dopingbeschaffung. Das eine hatte mit dem anderen natürlich nichts zu tun, aber in so einem Umfeld wünscht man sich ja vermutlich als Sponsor nichts sehnlicher, als dass das eigene Logo dezent von der Bildfläche verschwindet.

Wie die Sache weiterging, könnt ihr hier nachlesen …

Screenshot Spiegel-Online