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Anzeige wegen – ja, was denn eigentlich?

Ein Mann stand vor der Ladentür und verlangte, mich zu sprechen. Ich ging mit gemischten Gefühlen nach vorne, denn solche Anfragen enden niemals damit, dass mir jemand ein Präsent mit netten Worten überreichen möchte.

Ich stellte mich vor ihn und er ratterte sofort einen Monolog herunter: Er hat hier Hausverbot, aber das wäre illegal, denn das Verfahren wurde offiziell nach Paragraph xyz des Strafgesetzbuchs eingestellt worden. Deshalb wird er jetzt den EDEKA-Markt, genauer gesagt den Inhaber des EDEKA-Marktes anzeigen und verklagen, das hat ihm auch sein Anwalt geraten. Und überhaupt wüsste er auch gar nicht, was man ihm vorwerfen würde und wenn es eine Videoaufzeichnung gäbe, hätte er ein Recht darauf diese zu sehen und ansonsten könnte man ihm überhaupt nichts …

Mit einem nahtlos angehängten "Auf Wiedersehen" drehte er sich um und ging. Über meinem Kopf ploppte ein Fragezeichen auf, dass von Sekunde zu Sekunde größer wurde.

Etwas später beruhigte mich eine Kollegin: "Ach, der ist sowieso komisch. Das hat der schon so oft erzählt. Immer wenn der auf Drogen ist, kommt der her und erzählt irgendjemandem diese Geschichte."

Ich konnte mich an den Typen zwar überhaupt nicht erinnern (ich und Gesichter …), aber wenn der hier Hausverbot hat, ist das auch begründet. Und nur, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, heißt ja nicht, dass die Vertrauensbasis für weitere Besuche hier im Geschäft ebenfalls weiterhin gegeben ist.

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Kommentare

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Anonymous am :

Wälz doch mal deine Akten. Jemandem, der derart bescheuert ist, würde ich auch zutrauen, dass er sich das Hausverbot nur einbildet.

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