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Reduzierte Wasserflaschen

In der Getränkeabteilung waren uns mehrere Flaschen Mineralwasser unserer Eigenmarke ohne Etiketten aufgefallen. Warum die Flaschen nackt waren, ließ sich nicht herausfinden. Produktionsfehler? Abgefallen? Gestohlen? Wir wissen es nicht. Nachdem die Flaschen ein paar Tage in einem Korb im Lager lagen, hatte sich ein Kollege dazu hinreißen lassen, diese mit einem Sonderpreis ausgezeichnet auf den Restetisch zu legen.

Das war zwar wirklich gut gemeint, in dem Fall aber nicht in meinem Interesse. Auch ohne Etikett mit DPG-Logo wären diese Flaschen pfandpflichtig gewesen und wir hätten die leeren Flaschen wieder annehmen und dem Überbringer jeweils 25 Cent dafür auszahlen müssen. Das wäre völlig legal gewesen, aber wir hätten uns in eine Zwickmühle verrannt. Wie hätten wir unterscheiden können sollen, welche Flaschen jetzt die von uns reduzierten waren und welche einfach nur irgendwelche anderen? Wir hätten plötzlich theoretisch alles annehmen müssen, was natürlich nicht geht, da uns niemand den Pfandwert erstattet hätte.

Also sind die Flaschen wieder nach hinten gekommen und wurden in den nächsten Tagen von uns selber geleert, ganz einfach.


Hergestellt für Plus

Ein Kunde wollte eine alte Saftflasche der Eigenmarke von Plus abgeben. Für die jüngeren unter den Lesern, die keinen Plan haben, was "Plus" sein soll, hier der entsprechende Wikipedia-Eintrag. Das Unternehmen ist immerhin schon seit 13 Jahren nicht mehr existent.

Mindestens seit 13 Jahren, aber nicht länger als 18, dazu gleich mehr, hatte der Kunde diese Flasche bei sich im Keller liegen und wollte sie nun abgeben. Immerhin trägt sie schon ein DPG-Pfandlogo, das bereits schon 2005 eingeführt wurde. Unser Automat kennt dieses Gebinde nicht, aber das ist für die Profis aus der Leergutannahme zum Glück kein Problem und dem Kunden haben wir selbstverständlich die 25 Cent ausgezahlt.

Leergut von Plus, lange nicht gesehen …


2 Liter Wein, stilvoll in PET

An große (1,5-2 Liter) Plastik-Bierflaschen hat man sich inzwischen ja schon relativ gewöhnt, selbst über die EDEKA können wir diese Artikel immer wieder bestellen. Wenn nicht regelmäßig, dann doch zumindest als Aktionsartikel.

Nicht schlecht staunte ich, als ich bei einem Kunden, der vor dem Leergutautomaten stand, diese Flasche entdeckte: Eine PET-Weinflasche mit zwei Litern Inhalt und DPG-Logo. Sowas hatte ich noch nie gesehen und bin mir bis heute nicht sicher, ob ich Wein in PET-Flaschen noch oberhalb oder sogar schon unter dem Niveau von Tetrapak-Wein verorten soll. Ich find's gruselig.



Der Automat hat sie übrigens akzeptiert und brav 25 Cent gutgeschrieben:

Die "unverschämten" Tricks der Pfandbetrüger

Anfang letzten Jahres und von mir als "soll mal ins Blog" vorgemerkt schon bei "Der Westen" (Aldi-Mitarbeiter packen aus: So funktionieren die dreisten Tricks der Pfand-Betrüger) und ganz aktuell bei "In Franken" (Unverschämte Tricks der Pfandbetrüger - Discounter-Mitarbeiter packen jetzt aus). Auf jeden Fall packen in beiden Berichten die Mitarbeiter aus, was nach ganz geheimen Insiderinformationen klingt.

Soll ich mal auspacken? Ich zerlege mal beide Artikel häppchenweise, bei den geheimen Insiderinformationen der whistleblowenden ALDI-Mitarbeiter mal angefangen. :-)

Kurz zusammengefasst: Die "geheimen Tricks" funktionieren nicht und da, wo wirklich Geld verschwindet, würde ich nicht mehr von "Pfandbetrug" im eigentlichen Sinne reden.

Ein gängiges Verfahren, eine Pfandflasche zu Geld zu machen […] war bis vor Kurzem das Befestigen einer Angelschnur am Flaschenhals. […] Bei diesem Trick wird die Pfandflasche in den Automaten gesteckt. Nachdem sie gescannt wurde, zieht der Betrüger sie kurzerhand mithilfe der Schnur zurück. Dieser Vorgang lässt sich - theoretisch - beliebig oft wiederholen. Doch Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte ergreifen Gegenmaßnahmen.
Nun, diese "Gegenmaßnahmen" gibt es schon ziemlich lange und waren schon in meinem ersten Leergutautomaten verbaut, der im Oktober 2007 installiert wurde. Dabei handelt es sich um einen Sensor, der erkennt, ob das Gebinde (Dose oder Flasche) auch wirklich beim Schredder / Cruncher ankommt und der nach den Lichtschranken im vorderen Teil des Automaten, wo die Flaschen eingegeben werden, auslösen muss. Dies ist also einerseits weder eine neue Technik, noch eine Gegenmaßnahme der "Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte", sondern eine für die Zertifizierung zwingend einzuhaltende Vorgabe der DPG, welche von den Automatenherstellern schon seit vielen Jahren umgesetzt wird.

Auch mit ganzen Kisten ist offenbar ein lukrativer Pfandbetrug möglich. In einem Supermarkt in Hamm hat die Polizei vor Kurzem drei Mitarbeiter und einen Helfer vorläufig festgenommen. Sie sollen über Monate Getränkekisten gestohlen und anschließend das Pfandgeld eingestrichen haben. Dabei ist laut Mitteilung der Polizei ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden. Zwei 19-jährige und ein 21-jähriger Mitarbeiter des Supermarktes sollen einen Käufer als Helfer eingesetzt haben. Sie ließen den 52-Jährigen an der Kasse passieren, ohne das Pfand abzurechnen. Außerdem soll die Gruppe Leergut mehrfach ausgezahlt haben.
Das ist nun nicht gerade das, was ich als "Pfandbetrug" (durch Kunden an der Leergutannahme) definieren würde. In den unterschiedlichen Delikten tauchen zwar die Begriffe "Getränkekiste" und "Leergut" auf, aber bei den Kisten, die nicht abgerechnet wurden und dem "mehrfach ausgezahlten Leergut" handelt es sich viel mehr um knallharten Kassenbetrug durch unehrliche Mitarbeiter und hat nun mit der Leergutannahme absolut gar nichts zu tun.

Laut Staatsanwaltschaft haben drei Männer von Januar bis Juni 2014 Rücknahmeautomaten für Einwegpfandflaschen so manipuliert, dass das Leergut nicht wie vorgesehen zerstört wurde. Durch ihre mehrfache Verwendung sollen die Angeklagten einen Schaden von mindestens 450.000 Euro angerichtet haben.
Technisch ist das auf jeden Fall machbar, wenn man einen (oder mehrere) Leergutautomaten zur Verfügung stehen hat. Klar kann man den Schredder ausbauen, so dass die Gebinde unzerstört durchfallen und jedes Mal eine Gutschrift in Höhe von 25 Cent auslösen. Die Täter müssten logischerweise insgesamt 1,8 Millionen Flaschen (wobei es sich ja letztendlich nur um ein paar Flaschen handeln könnte, die immer wieder verwendet wurden) in dem halben Jahr durch den Automaten geschoben haben. Das ist bei ausdauernder Akkordarbeit durchaus möglich.
Ich hätte keine Motivation, meinen Automaten dergestalt zu manipulieren, denn einerseits stehen bei uns täglich 300 Kunden in der Leergutannahme, zwei Dutzend Mitarbeiter müssten mit in die Tat involviert sein und außerdem besteht immer die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen durch die DPG. (Irgendwie müssen die Täter aus dem Artikel ja auch aufgeflogen sein …)

Auf einen solchen schnellen "Verdienst" hatten es auch zwei Jugendliche aus Marktleugast abgesehen. Eine Kundin beobachtete, wie die 14- und 16-Jährigen eine Pfandflasche in den Automaten hineinschoben - und staunte nicht schlecht, als einer der Jugendlichen die Flasche an einer Schnur wieder aus dem Eingabeschacht zog.
Siehe oben. Die Jugendlichen dürften trotz des hinterhältigen Tricks mit der Angelschnur leer ausgegangen sein. Das war also maximal ein Pfandbetrugsversuch. Damit will ich das Verhalten nicht gutheißen, aber von "Pfandbetrug, mit dem ein Vermögen ergaunert wurde" sind die Jungs weit weg.

Ein weiterer Trick ist es, seine eigenen Pfandaufkleber zu drucken. Um dies zu verhindern, lesen die Automaten nun auch den aufgedruckten und individuellen Strichcode.
So ist es in dem kleinen Video angegeben. Die Automaten können die Annahme von solchen Flaschen (oder worauf auch immer die Aufkleber außer auf Essigflaschen, Dosen oder sogar Klopapierrollen geklebt wurden) verweigern – und das tun sie auch. Dafür scannen sie jedoch nicht die "aufgedruckten und individuellen Strichcodes", die man ja ebenfalls als Betrüger auf seine Aufkleber drucken könnte. Entscheidend ist das Logo der DPG, das zwar einerseits in Verbindung mit dem eigentlichen Strichcode des Gebindes gelesen wird, vor allem aber in einer speziellen UV-aktiven Farbe gedruckt wurde, die nicht mal eben privat nachzumachen ist.

Denn viele Automaten scannen nicht mehr nur das Logo, sondern auch den EAN-Code - und der ist nicht unendlich kopierbar.
Ich verstehe diesen Satz nicht. Was wollen die einem bei "der Westen" damit sagen? Klar ist das Muster irgendwann nicht mehr erkennbar, wenn man die zigste Kopie von der Kopie von der Kopie gemacht hat. Aber vom Original oder einer der ersten Kopien könnte man unendliche viele Duplikate erstellen. Oder man druckt die Strichcodes direkt aus einer Datei aus …

Aber was wäre, wenn man die selbe Flasche immer wieder in den Pfandautomaten werfen könnte? Das wäre ein lukratives Geschäftsmodell. Genau das denken sich offenbar immer wieder Pfandflaschen-Betrüger - und bringen so Supermärkte um Millionenbeträge.
Nein, bringen sie nicht. Sie bringen maximal die DPG um die genannten Millionenbeträge, da der Pfandwert bei den Einweggebinden in den Läden nur ein durchlaufender Posten ist. Eigentlich ist sogar das Gegenteil der Fall: Für die Gutschrift bekommen die Läden auf die 25 Cent nämlich noch die 19% Umsatzsteuer oben drauf. Als Supermarkt würde ich mich da definitiv nicht betrogen fühlen.
Aber dennoch würde ich das Verhalten, falls ein Betrüger den ultimativ funktionierenden Trick herausfinden sollte, nicht dulden: Einerseits aus Prinzip schon einfach nicht, denn es ist und bleibt Betrug / Diebstahl. Andererseits könnte das auch für den Automatenbetreibern nach hinten losgehen, da nämlich die Masse der entsorgten, entwerteten Einweggebinde (die aus unserem großen Container) erfasst und (zumindest theoretisch) mit den abgerechneten Gebinden (die ja nun über den EAN-Code artikelgenau erfasst werden) und den sich daraus ergebenden Mengen abgeglichen wird. Was bei Abweichungen passiert, weiß ich nicht, wir hatten das Problem noch nie.

Wenn ihr wieder mal irgendwo einen reißerischen Aufmacher zum Thema Pfandbetrug findet: Spart euch den Artikel, darin werden bestimmt keine neuartigen Erkenntnisse zu finden sein. Mit genug krimineller Energie (siehe oben) könnte man bei den Rücknahmeautomaten als Betreiber sogar im großen Stil betrügen – aber als Kunde vor dem Gerät? Keine Chance, zumindest nicht in einem strafrechtlich relevanten Maßstab.

Club-Coca-Mate-Cola-Etikettenmix

Im Mülleimer vor dem Leergutautomaten fand ein Kollege eine Cola-Flasche, deren originales Etikette mit den beiden Aufklebern einer Club-Mate-Flasche überklebt waren. Haha, dachte ich, wieder ein Dummer, der eine unbepfandete Flasche auf diese Weise versilbern wollte. Dabei erkennt der Automat doch bei Mehrwegflaschen (wie bei Club Mate) die Flaschenform und nicht das Etikett. "Stell mal da hin, das kommt später noch ins Blog", sagte ich.



Als ich mir die Flasche zwischendurch mal genauer ansah, fiel mir auf, dass es sich bei der Flasche um eine offiziell mit 25 Cent bepfandete und mit DPG-Logo bedruckte Colaflasche handelt.
Wenn da jemand versucht hat, auf diese Weise den Automaten zu "überlisten", hat er sich nur selber betrogen. :-D

(Eine weitere Erklärung, um Dummheit oder böse Absicht mal auszuschließen: Vielleicht hat jemand diese Flasche tatsächlich genutzt, um darin die Mate zu lagern oder transportieren (z.B. dort hin, wo Glasflaschen verboten sind) und hat dann mit den übereinander geklebten Etiketten vom Leergutautomaten eine Abfuhr bekommen und die Flasche ohne weitere Diskussion weggeworfen.)


Selbstgedrucktes Pfandlogo

Dieses moderne Kunstwerk hat Banause Traudl verschmäht.

Verstehe ich gar nicht. :-D

Es ist weniger geworden im Laufe der Jahre, aber immer wieder mal versuchen die Leute dennoch, mit irgendwelchen gebastelten und ausgedruckten Logos oder nur Strichcodes den Automaten zur Annahme der Flaschen zu bewegen. Aber ohne die spezielle Farbe, die auf das UV-Licht im Automaten reagiert, wird das nichts.


Annahmewerk mit Beleuchtung

So futuristisch leuchtet es übrigens im Annahmewerk unseres B500, unserer lieben Traudl, wenn man ein Gebinde (Dose oder Flasche) einlegt. Das spezielle UV-Licht hilft der entsprechenden Kamera dabei, das DPG-Logo zu erkennen:


Umstellung der DPG-Sicherheitskennzeichenerkennung

Unsere beiden Leergutautomaten (sowohl unser großer in der Neustadt als auch die kleine Einwegmaschine in Findorff) müssen in den nächsten Wochen eine Umrüstung in der Software bekommen, da die DPG eine neue Sicherheitskennzeichenerkennung verlangt.

Der Auftrag ist für beide Geräte erteilt, umgestellt werden sie wohl frühestens Anfang Dezember. Ein eher unspektakulärer Vorgang, wenn ich das richtig verstanden habe.

SPAR Einwegleergut-Flyer

Ich staune ja immer wieder über diese vielen Kleinigkeiten, die sich hier im Laufe der Jahre teilweise unbeachtet angesammelt haben und die man so nach und nach wiederfindet. Zum Beispiel dieser kleine Flyer, den wir (Einzelhändler) damals zur Einführung des Einwegpfands in die Märkte bekommen haben. Das war ein Chaos mit dem Einwegpfand … Wir hatten ja auch das P-System und anfänglich selber gedruckte Coupons, bei PLUS gab es kleine Blechchips als Pfandmarke, bei anderen Unternehmen gab es wiederum eigene Insellösungen. Die heutige Lösung mit der DPG ist dagegen schon ganz praktisch.

Für die große Ansicht auf das Bild klicken!


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Bio-Schummel-Schorle

Ganz oben im Mülleimer vor dem Leergutautomaten lagen mehrere Flaschen Bio-Apfelschorle. Ich wunderte mich zunächst, warum die jemand weggeworfen hatte und nahm eine Flasche aus dem Müllsack. Nanu? Warum ist denn da kein Pfandlogo drauf?

Warum nicht? Ganz einfach: Weil Alnatura die Schorle sogar mit 60 Prozent Fruchtgehalt (statt sogar min. 50%) ausgestattet hat und das Produkt damit offiziell als Fruchtnektar deklarierbar ist – was vom Hersteller ganz legal genutzt wurde, die Flaschen unbepfandet auf den Markt zu werfen.

Ob ein Bio-Hersteller nun den Anspruch hat, eine bessere Qualität zu liefern und das Produkt nun durch den höheren Fruchtanteil besser als die der Mitbewerber ist, sei mal dahingestellt. Aber ausgerechnet ein Bio-Produkt, dessen Verpackungen im Gegensatz zu denen der meisten Mitbewerber nicht zwingend wieder der stofflichen Verwertung zuzuführen sind, hinterlässt schon ein "Gschmäckle".


Umgeklebtes Sicherungsetikett

Fundstück von meinem Azubi. Warum nur wollte der Leergutautomat diese eine Dose "Jim Beam & Cola" wohl nicht annehmen? Tzja …

Ich werfe mal die Behauptung in den Raum, dass der Kunde oder die Kundin da selbstgemachtes Leid hatte. Da hatte wohl jemand an dem Sicherungsetikett herzumgezupft und das Teil anschließend wieder irgendwie auf die Dose geklebt – dummerweise genau auf das DPG-Pfandlogo, ohne das der Automat die Annahme natürlich konsequent verweigerte.

(Nicht auszuschließen ist natürlich auch, dass die Dose im Laden, also bei uns oder wo auch immer, so beklebt wurde. Man weiß ja nie …)


Grenzüberschreitendes Leergut

Ein Kunde stand vor dem Leergutautomaten und hatte unter anderem zwei Glas-Einwegflaschen (mit DPG-Symbol), die unsere "Traudl" natürlich verweigerte. Wir verkaufen zwar Einwegverpackungen, aber eben nur Dosen und PET-Flaschen. Warum man Glasflaschen als Einwegflaschen produzieren muss, erschließt sich mir ohnehin nicht, da es (zumindest für Getränke) ja ganz hervorragende Mehrwegsysteme gibt.

Mein Mitarbeiter bot ihm an, diese beiden Flaschen gegen Erstattung von acht Cent (statt eigentlich 25) pro Flasche anzunehmen. Nicht, weil wir uns damit bereichern wollen, sondern wirklich nur als Angebot an die Kunden, damit diese ihre Flaschen nicht wieder mitschleppen müssen und auch nicht ganz leer ausgehen. Wir bringen die Flaschen dann nämlich nicht zu einem Laden, wo wir sie (gegen 25 Cent) loswerden können, sondern stopfen sie einfach in die Mehrwegkisten rein, über die wir dann selber natürlich ebenfalls nur 0,08€ erstattet bekommen.

Der Kunde wusste es aber besser: "Sie verkaufen doch auch Einweg, dann müssen Sie ja auch alles annehmen."

"Nein, müssen wir nicht", erklärte ich ihm.

"Aber das gilt doch grenzüberschreitend?"

Okay, ich weiß natürlich, wie er das gemeint hatte. Aber Korinthen kann ich auch kacken, sogar dickere: "Nein, das Pfandsystem ist nur innerhalb Deutschlands gültig."

"Ich meinte, wenn ein Geschäft Getränke in Flaschen mit diesem Zeichen verkauft, dann ist der Laden auch verpflichtet, alles mit diesem Zeichen zurückzunehmen."

"Nein, das ist nicht richtig. Das ist nicht abhängig vom Zeichen, sondern von dem Material, aus dem eine Verpackung besteht. Wer Dosen verkauft, muss Dosen zurücknehmen, wer Plastikflaschen verkauft, muss Plastikflaschen zurücknehmen und Glasflaschen brauchen nur die Läden zurückzunehmen, die Glasflaschen verkaufen. Und genau das tun wir hier nicht." (*)

Der Kunde murmelte noch was von "ob das so richtig ist" und der Tonfall suggerierte mir, dass er der Meinung war, dass ich ihm Quatsch erzählt und gegen geltendes Recht verstoßen hätte.

Tut mir Leid, ich bin eben ein bisschen dumm.

(*) Unter einer bestimmten Ladengröße gilt sogar das nicht mehr. Dann brauchen nur noch die leeren Gebinde von Sorten angenommen zu werden, die man selber verkauft. Aber über dieser Größe liegen wir hier deutlich drüber.

Nie im Leben

Ein Kunde kaufte eine Einwegflasche (mit DPG-Logo, also mit 25 Cent bepfandet), von der das Etikett sich schon sichtbar löste. Mein Kassierer gab ihm folgenden Tipp mit auf den Weg: "Sie sollten das Etikett mit etwas Tesafilm fixieren. Wenn es abfällt, können Sie die Flasche nämlich nicht mehr zurückgeben und das wäre ja schade, immerhin haben Sie dafür gerade 25 Cent Pfand bezahlt."

Antwort des Kunden:
"Das ist mir doch völlig egal, ob das abfällt. Ich habe noch nie im Leben Pfand abgegeben und werde es auch nie!"
Klare Ansage. :-O