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Maskenpflicht, Attest und die Beschwerde

Eine Frau, Kundin oder vielleicht jetzt auch Ex-Kundin, rief an und wollte sich bei mir über meinen Mitarbeiter an der Kasse beschweren.

Konkret ging es darum, dass sie ohne Maske den Laden betreten und auch unbemerkt ihren Einkauf zusammengesucht hatte. Mein Kassierer sprach sie an, worauf hin sie erwiderte, dass sie ein Attest hätte und deshalb von der Maskenpflicht befreit sei. So weit, so unkompliziert. Eigentlich.

"Ja, haben Sie ihm das Attest denn gezeigt?"

"Natürlich nicht!"

"Das hätte aber helfen können, die Situation aufzuklären."

"Ich zeige doch nicht irgendwelchen Leuten mein ärztliches Attest. Dem Ordnungsamt oder der Polizei, aber sonst geht das niemanden etwas an."

Im Laufe der folgenden Minuten erklärte ich ihr, dass sie mit Attest durchaus hier einkaufen dürfe, aber wir das natürlich schon irgendwie überprüfen müssen. Wenn sie sich weiterhin weigert, bleibt ihr leider nur die Alternative, zukünftig woanders ihren Einkauf zu erledigen. Meine Güte, genau dafür ist das Attest doch schließlich da. Und wir sind ja auch nicht "irgendjemand", sondern die, die dafür verantwortlich sind, dass hier in den Räumen die Maskenpflicht umgesetzt wird. Ohne Maske kommt man nicht rein, außer man hat eben eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass es ausnahmsweise mit der Maskentragerei eben nicht geht. Leute halten uns ja auch ihren Personalausweis vor die Nase, wenn sie Alkohol oder Tabak kaufen wollen. "Geht sie nichts an", haben wir da noch nie zu hören bekommen.

Sie will sich jetzt beim Landesbehindertenbeauftragten darüber beschweren, dass sie als Behinderte hier im Laden diskriminiert wird.

Zu dem Thema gab es vor ein paar Tagen erst einen Artikel im Weser Kurier. Dort wird vom Beauftragten moniert, dass Bürgern der Zutritt zu Geschäften verwehrt worden sei, selbst wenn ein Attest vorgelegt wurde. Aber genau das hat die Kundin eben ausdrücklich mutwillig nicht getan.

Wenn hier einer irgendjemanden diskriminiert hat, dann sie sich selber.

Keine Sonntagsöffnung

Der aktuelle Stand hier in Bremen: Geöffnet sind Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Baumärkte und andere Einrichtungen für die tägliche Versorgung der Menschen. Es wird überlegt, diesen sogar die Sonntagsöffnung zu erlauben.

Ein letztes Wort ist da offenbar noch nicht gesprochen worden, aber wenn die Sonntagsöffnung freigegeben wird, sich daran der Rest des klassischen Lebensmitteleinzelhandels jedoch nicht beteiligt, wird auch meine Tür hier zu bleiben. Es gibt aus meiner Sicht auch einfach keinen Grund für einen Tag mehr in der Woche.

Wenn Penny und REWE, meine unmittelbaren Mitbewerber, jedoch öffnen würden, käme ich hier schon in Bedrängnis. Ich würde den Wettbewerbsnachteil ungerne einstecken müssen, aber mindestens genauso wenig den freien Sonntag opfern wollen.

Bestellt ohne Anzahlung

Letzte Woche hatte ein Mann angerufen und wollte zwei Kisten Bier einer Sorte haben, die wir regulär nicht mehr führen. Ich zögerte etwas, denn eigentlich bestellen wir solche Artikel nicht mehr ohne Vorkasse oder zumindest eine kleine Anzahlung, aber in diesem Fall machte ich eine Ausnahme, da wir das Bier sicherlich bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums verkauft bekommen würden.

Vielleicht kommt er ja noch, aber wenn ich mich richtig erinnere, wollte er das Bier gleich am Dienstag schon abholen. Warten wird's ab … :-P

Ausnahmegenehmigung für die 38.KW

Auch für die große Baustelle in der 38. Kalenderwoche habe ich wieder ein Halteverbot hier vor dem Markt beantragt, denn für Anlieferung und Abtransport der ganzen Kühlanlagen werden hier ein oder mehrere große Fahrzeuge länger als nur ein paar Minuten vor dem Laden stehen müssen.

Wie schon für den Kassentisch, bei dem das Halteverbot letztendlich kaum nötig gewesen wäre, habe ich natürlich auch wieder eine Ausnahmegenehmigung beantragt, denn sonst dürfte niemand in dem offiziellen Halteverbot stehen und damit wäre die Aufstellung der Schilder recht unsinnig gewesen.