Skip to content

Laufender Motor und Handy in der Hand

§23 (1a) StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird […]


§23 (1b) StVO

Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist
Es war ein Fahrschulauto, der Motor lief. Und wir wundern uns über immer mehr Deppen im Straßenverkehr …


Münchener Straße, Anlieferung und Schutzstreifen

Obwohl deutlich weniger frequentiert, ist die Münchener Straße ein gutes Stück breiter als die Gastfeldstraße. Dort ist es problemlos möglich (und wird auch praktiziert, wie auf dem Bild zu sehen ist), dass Lieferanten ganz pragmatisch links vom eingezeichneten Schutzstreifen halten. So wie dieser UPS-Fahrer es getan hat.

Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.


Parkstreifen und LKW-Länge

Die in einigen Kommentaren genannten Möglichkeiten bzgl. "Rampe auf dem Hof" oder "bauliche Veränderungen" sind nicht machbar. Das scheitert schon daran, dass der LKW für den Container mit den Einweggebinden das größte Fahrzeug ist, das ohne größere Probleme überhaupt da reinfahren kann. Ein Sattel- oder Gliederzug hat überhaupt keine Chance, hier auf den Hof zu kommen.

Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.

Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.


Abladen auf Schutzstreifen

Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.

Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?

Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.