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Laufender Motor und Handy in der Hand

§23 (1a) StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird […]


§23 (1b) StVO

Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist
Es war ein Fahrschulauto, der Motor lief. Und wir wundern uns über immer mehr Deppen im Straßenverkehr …


Das erste Masken-Fazit

Auch wenn wir als Mitarbeiter hier im Laden keine Maske tragen müssen, für die Moral versuchen wir es trotzdem zumindest. Ich natürlich mit meiner Elefanten-Alltagsmaske. Persönliches Fazit nach einer halben Stunden anstrengender Tätigkeit im Laden: "&%*@x!#$"