Skip to content

Abladen auf dem Schutzstreifen (Die Fortsetzung)

Seit April letzten Jahres ist das Halten auf Fahrradschutzstreifen ausdrücklich verboten. Nun gibt es bei uns keine andere Möglichkeit, so dass wir uns seit dem mit immer wieder neuen Ausnahmegenehmigungen über Wasser gehalten haben. Aktuell haben wir die fünfte oder sechste Ausnahmegenehmigung. Das sollte eine vorübergehende Behelfslösung sein, bis eine vernünftige, dauerhafte Lösung gefunden wurde. Ich stand, nicht zuletzt für besagte Ausnahmegenehmigungen, ständig im Kontakt mit dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen.

Nun hatten wir endlich einen Ortstermin und haben uns mit dem ASV und einigen Mitgliedern des Berats die Situation hier vor dem Markt angesehen und einige mögliche Lösungen erörtert.

1. Auf einem der Parkstreifen ein (temporäres) Halteverbot einrichten:
Scheint die einfachste Lösung zu sein, aber es ist allen klar, dass dort garantiert jeden Morgen Autos stehen würden. Natürlich könnten wir dann die Polizei benachrichtigen und diese würde dann versuchen, die Halter der Fahrzeuge zu erreichen und letztendlich auch die Autos abschleppen lassen. Das ist aber nicht in ein paar Minuten erledigt und kein LKW-Fahrer hat die Zeit, so lange zu warten. Und wo sollte er auch warten? Auf dem Schutzstreifen? Und die Zeit dann zum Abladen nutzen? Merkt ihr auch, nicht wahr?

2. Einen der Parkstreifen mit Pollern für uns absperren:
Wäre eine super Sache. Aber mal ehrlich: Für die maximal eine Stunde am Tag würde dann die Fläche dauerhaft nicht mehr als Parkfläche zur Verfügung stehen. Das wäre wirklich unfair.

3. Den Schutzstreifen auflösen. Der existiert (derzeit) ohnehin nur auf etwa 20% der gesamten Länge der Gastfeldstraße, nämlich in dem Bereich von etwa 50m vor und bis 150m nach meinem Laden. Große Einwände vom Beirat, der Schutzstreifen muss bleiben und verbessert werden. Der Radfahrer in mir hat dem Anliegen zu 100 Prozent zugestimmt.

Es wird nun auf folgende Lösung hinauslaufen:

4. Der Schutzstreifen und die Parkstreifen bleiben, wir werden weiterhin mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten. Die bekommen wir aber in der maximal ausstellbaren Länge von drei Jahren, so dass ich mich nicht mehr alle paar Monate darum zu kümmern brauche. Drei Jahre sind ein Intervall, mit dem ich leben kann.

Seit April 2020 brauchten wir unsere Ausnahmegenehmigung übrigens noch nie vorzuzeigen. Mal gucken, wann da die Premierenvorstellung folgen wird. :-D

Parkstreifen und LKW-Länge

Die in einigen Kommentaren genannten Möglichkeiten bzgl. "Rampe auf dem Hof" oder "bauliche Veränderungen" sind nicht machbar. Das scheitert schon daran, dass der LKW für den Container mit den Einweggebinden das größte Fahrzeug ist, das ohne größere Probleme überhaupt da reinfahren kann. Ein Sattel- oder Gliederzug hat überhaupt keine Chance, hier auf den Hof zu kommen.

Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.

Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.