Skip to content

Laufender Motor und Handy in der Hand

§23 (1a) StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird […]


§23 (1b) StVO

Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist
Es war ein Fahrschulauto, der Motor lief. Und wir wundern uns über immer mehr Deppen im Straßenverkehr …


Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

Mitleser on :

Am besten direkt über denuncio.de anzeigen :-P ;-)

John Doe on :

Bravo!
Der merkschnelle Mitleser wendet das wertvolle Wissen aus Björns Bildungsblog direkt an.

Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.

The author does not allow comments to this entry

Add Comment

Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode format allowed
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
Form options