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Abladen auf dem Schutzstreifen (Die Fortsetzung)

Seit April letzten Jahres ist das Halten auf Fahrradschutzstreifen ausdrücklich verboten. Nun gibt es bei uns keine andere Möglichkeit, so dass wir uns seit dem mit immer wieder neuen Ausnahmegenehmigungen über Wasser gehalten haben. Aktuell haben wir die fünfte oder sechste Ausnahmegenehmigung. Das sollte eine vorübergehende Behelfslösung sein, bis eine vernünftige, dauerhafte Lösung gefunden wurde. Ich stand, nicht zuletzt für besagte Ausnahmegenehmigungen, ständig im Kontakt mit dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen.

Nun hatten wir endlich einen Ortstermin und haben uns mit dem ASV und einigen Mitgliedern des Berats die Situation hier vor dem Markt angesehen und einige mögliche Lösungen erörtert.

1. Auf einem der Parkstreifen ein (temporäres) Halteverbot einrichten:
Scheint die einfachste Lösung zu sein, aber es ist allen klar, dass dort garantiert jeden Morgen Autos stehen würden. Natürlich könnten wir dann die Polizei benachrichtigen und diese würde dann versuchen, die Halter der Fahrzeuge zu erreichen und letztendlich auch die Autos abschleppen lassen. Das ist aber nicht in ein paar Minuten erledigt und kein LKW-Fahrer hat die Zeit, so lange zu warten. Und wo sollte er auch warten? Auf dem Schutzstreifen? Und die Zeit dann zum Abladen nutzen? Merkt ihr auch, nicht wahr?

2. Einen der Parkstreifen mit Pollern für uns absperren:
Wäre eine super Sache. Aber mal ehrlich: Für die maximal eine Stunde am Tag würde dann die Fläche dauerhaft nicht mehr als Parkfläche zur Verfügung stehen. Das wäre wirklich unfair.

3. Den Schutzstreifen auflösen. Der existiert (derzeit) ohnehin nur auf etwa 20% der gesamten Länge der Gastfeldstraße, nämlich in dem Bereich von etwa 50m vor und bis 150m nach meinem Laden. Große Einwände vom Beirat, der Schutzstreifen muss bleiben und verbessert werden. Der Radfahrer in mir hat dem Anliegen zu 100 Prozent zugestimmt.

Es wird nun auf folgende Lösung hinauslaufen:

4. Der Schutzstreifen und die Parkstreifen bleiben, wir werden weiterhin mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten. Die bekommen wir aber in der maximal ausstellbaren Länge von drei Jahren, so dass ich mich nicht mehr alle paar Monate darum zu kümmern brauche. Drei Jahre sind ein Intervall, mit dem ich leben kann.

Seit April 2020 brauchten wir unsere Ausnahmegenehmigung übrigens noch nie vorzuzeigen. Mal gucken, wann da die Premierenvorstellung folgen wird. :-D

Münchener Straße, Anlieferung und Schutzstreifen

Obwohl deutlich weniger frequentiert, ist die Münchener Straße ein gutes Stück breiter als die Gastfeldstraße. Dort ist es problemlos möglich (und wird auch praktiziert, wie auf dem Bild zu sehen ist), dass Lieferanten ganz pragmatisch links vom eingezeichneten Schutzstreifen halten. So wie dieser UPS-Fahrer es getan hat.

Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.