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Abladen auf Schutzstreifen

Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.

Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?

Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.


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Comments

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Andre on :

Der LKW darf doch links neben dem Schutzstreifen halten.

Wenn die Straße dafür zu schmal wäre, verbliebe noch die Möglichkeit auf der anderen Straßenseite zu halten, wenn dort kein Schutzstreifen ist?

Die Berufsgenossenschaft wird da wohl nicht all zu begeistert sein, wenn die Straße überquert werden muss, aber formell erlaubt wäre das sicherlich...

anonym on :

Man darf sogar *auf* dem Schutzstreifen halten, nur das Parken ist da nicht erlaubt. Be- und Entladen ist kein Parken. Es können sich also wieder hinlegen.

Dieser on :

So ist es.

Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen

Schutzstreifen für den Radverkehr [...] Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Benjamin on :

Exakt, 70cm weiter links halten und alles ist ok, sehe das problem jetzt akut auch nicht...

Nicht der Andere on :

Weil dann Gegenverkehr nicht mehr oder mehr mit voller Geschwindigkeit passieren könnte? Naja, persönliches Pech, wie man so sagt. Muss der Restverkehr halt warten oder einen anderen Weg nehmen.

Mal abgesehen von der generellen Blödsinnigkeit solcher "Schutzstreifen" (viel zu schmal, gefährlich nahes Überholen, bedenkenlose Mitbenutzung durch Autos, reflexartiges Ausweiches dorthin, kein eigener Sicherheitsabstand nach rechts) sind die eben genau so wenig implizite Parkplätze wie die Hauptfahrbahn ein Parkplatz für Fahrräder ist.
Wobei man Kinder/Eltern, Senioren und Wenigradlern sich auf dem Streifen wohl sicherer fühlen würden als auf dem angemesseren Platz in der Fahrbahnmitte.

Aber vielleicht lässt sich ja im Parkstreifen eine ausschließliche Ladefläche einrichten. Nicht, daß du am Ende doch wieder eine Rampe in deinem Hof einrichten musst. (-;=

Konsument on :

Schon klar, dass die Autofahrer trotz des Streifens einen Mindestabstand halten müssen beim Überholen?

Nicht der Andere on :

Aus dem Müssen wird allgemein ein Müssten. Ansonsten ist ja bei 6m Straßenbreit an Gegenverkehr nichtmal mehr ein Radfahrer auf dem anderen Schutzstreifen möglich.

Entweder richtige Radwege oder kein vermeintlicher "Schutzstreifen" und alle bewegen sich mittig auf dem Fahrstreifen. Nicht zuletzt würd's für Björn ja dann ebenfalls einfacher.

Dieser on :

Nicht zu vergessen, dass der Radfahrer den Schutztreifen gar nicht benutzen *darf*, wenn er an rechts des Streifens "geparkten" (stehenden) Autos vorbeifährt:
Dort ist ein seitlicher *Mindest*abstand von 1,0m (Lenkerende zu äusserstem Ende des Fz (idR Aussenkante Rückspiegel)) vorgeschrieben.

Siehe z.B. OLG Thüringen 5 U 596/06

Björn on :

Einfach links vom Schutzstreifen halten. Dann müssen halt mal die Autos statt der Radfahrer warten.

Falls die Straße zu schmal ist, müssen entweder Ladezonen eingerichtet werden (statt Parkplätze) oder der Schutzstreifen kommt wieder weg.

Gesetz und Regelung sind aber seit Jahren mal eine der wenigen wirklichen Verbesserungen für Radfahrer.

Naya on :

Genau so.
Bei Laden an der Straße blockiert man meist irgendwen. Und bisher ging das fast immer primär auf Kosten der Radfahrer und fühlte sich für viel zu viele auch als ganz normal an. Radfahrer zählen ja nicht, wenns ums Blockieren geht, Hauptsache die Autos können durch ... - du bist doch selber auch Radfahrer, findest du das wirklich ok?

Milchmädchen on :

Klar - Fahradfahrer kommen bei zugeparktem Streifen ja auch nicht durch und müssen dann 10 Minuten hinter dem Laster warten während Autos durchfahren können ...

Herr, schmeiss Hirn raa! :-(

Naya on :

Durch kommen würden sie, ja - aber sie sind dabei gleichzeitig überdurchschnittlich gefährdet, weil Autos Radfahrer auf "ihrer" Fahrbahn leider gerne als Störfaktor, den sie so knapp wie möglich überholen müssen, ansehen, anstatt sie ernst zu nehmen und mit sicherem Abstand vorbeizufahren.
Was ja einer der Gründe dafür ist, daß es diese Streifen gibt.
Und da diese Streifen leider nicht ernst genommen werden, weil man ja "nur" "kurz" was läd oder "kurz" hält (was aber je nach Straße in der Summe ganz schön viel sein kann, weil das eben viel zu viele denken), bringen diese Streifen oft leider nicht das, was sie eigentlich bringen sollten.

Von daher: wenn diese Straße zu schmal ist, um ohne massive Behinderungen zu laden, dann braucht es eben eine andere Lösung - und bitte eben nicht eine nur auf Kosten der Radfahrer.

Roland am Donnerstag on :

Ich halte Warenlieferungen für prinzipiell überbewertet.

Dieser on :

In diesem Blog fehlt wirklich der "Like"-Button!

Mitleser on :

Da bin ich echt gespannt, wie es ausgeht, aber ich ahne das Ende bereits, wenn ich so an die Posse mit deinem gewünschten Halteverbot für den Pfandflaschen-LKW denke.

AJ on :

Es gibt doch die Laderampe im Hof? Die war baurechtlich doch sicher genau dafür vorgesehen.

Freund der Mettwurst on :

Kann mich meinem Vorposter nur anschließen, dann kommt eben mal 5 Minuten kein Auto durch.

Nachdem ich den Arbeitsplatz gewechselt habe, pendele ich täglich mit dem Rad zur Arbeit, ursprünglich weil es am neuen AP keine bezahlbaren Parkplätze gibt. Mittlerweile aber auch aus Überzeugung, Monatsticket habe ich nämlich auch. Mit dem Auto brauche ich zur Arbeit gut 15 Minuten, mit dem Rad 45 Minuten (mehr "Rüstzeit", Strecke bergig, Radwege statt Straße, wo es geht).

Es ist nicht einzusehen, dass die Radfahrer immer die Doofen sind. Weil ich jetzt länger brauche, stehe ich entsprechend früher auf. Das ist doch Autofahrern genauso zuzumuten, wenn sie damit rechnen müssen, dass die Straße wegen eines Lieferanten dicht ist.

-thh on :

"Kann mich meinem Vorposter nur anschließen, dann kommt eben mal 5 Minuten kein Auto durch."

Behinderndes Halten und Parken - wenn "eben mal kein Auto durchkommt" - ist selbstverständlich ebenfalls ordnungswidrig.

Konsument on :

Was nur eins beweist, Thomas Hochstein ist Autofahrer.

Mitleser on :

Auf der Straße fährt ein Bus und aus Erfahrung als ÖPNV-Nutzer kann ich dir sagen, dass es immer wieder richtig "gut" kommt, wenn ein Bus an einem Lieferwagen nicht durchkommt, auch wenn es nur "eben mal 5 Minuten" sind. Noch geiler ist es übrigens, wenn ein Bus hinter einem Radfahrer hängen bleibt, was bei obiger recht schmaler Straße sicher regelmäßig vorkommt.

Radfahrer fordern 1,5 m Abstand von Autos, heizen aber selbst an Fußgängern auf Fußwegen(1) mit einem halben mm vorbei. Da stimmt doch was nicht. Eigentlich müsste man auch als Fußgänger die 1,5 m gegenüber Radfahrern einfordern, das könnte interessant werden.

Konsument on :

Du kleiner Wicht hast vergessen, dass sie Schwerter schwingend durch die Gegend rasen und wo immer es möglich ist, die Häupter abtrennen!!! Lass deinem Hass freien Lauf. Und hier noch ein Trigger: Vegan!

Konsumentin on :

Oh, ein Wollmützenträger aus Kreuzberg. Genau wegen dieser Überheblichkeit von Radfahrern, wird das nie etwas. Die aaaaarmen Radfahrer. nicht

Mitleser on :

Dafuq did i just read?

Raoul on :

Was Frau Pätzold Ihnen sagen wollte, ist

„Du kleiner Wicht hast vergessen, dass sie Schwerter schwingend durch die Gegend rasen und wo immer es möglich ist, die Häupter abtrennen!!! Lass deinem Hass freien Lauf. Und hier noch ein Trigger: Vegan!“

Mitleser on :

Aha *Schulterzuck*

Raoul on :

Letztenendes läuft es wohl darauf hinaus, daß wir eine Runde Langeook-Lochen spielen müssen :-|

Anonymous on :

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie deutlich die Grenzen doch gezogen werden. Autofahrer brettern zu schnell durch die Straßen, halten keinen Abstand, parken auf Radwegen und nutzen auch sonst jede Gelegenheit aus, um Radfahrer zu gefährden. Wenn jedoch mal erwähnt wird, dass auch Radfahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten, bricht gleich das große Gezeter los!
Es ist nun einmal so: in jeder Verkehrsteilnehmergruppe gibt es genügend Teilnehmer, die absichtlich, aus versehen oder aus Ignoranz andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Aber anstatt, dass man irgendwann einmal ein Miteinander anstrebt, fühlt sich jeder bemüßigt, sich sein Revier abzugrenzen und ja keinen Deut zu weichen! So wird das nichts mit der Verkehrswende, wenn wir uns immer wieder in die Wolle kriegen und jeder dem anderen die Schuld zuschiebt und wir es nicht einmal mehr hinbekommen, ein paar mal die Woche an einem Supermarkt in der Bremer Neustadt vorbei zu fahren, ohne dass wir uns gegenseitig an die Gurgel springen.

Nicht der Andere on :

Der Knackpunkt könnte sein, daß der Radfahrer auf den allermeisten Straßen keinerlei Revier verteidigen könnte, während der Autofahrer fast noch der ehemaligen Befahrbarkeit heutiger Fußgängerzonen hinterhertrauert und alles einigermaßen Befahrbare als sein unverbrüchliches Revier ansieht.

gehts noch on :

Gar kein Problem, mit 5 Minuten ist es zwar sicher nicht getan (ich denke das sind mit sicher eher 15-30min (mit Ladung wieder sichern, leere Container verladen, Papierkram). Aber was soll's.
Vielleicht, steht ja dummerweise in der Schlange noch der Laster, der 2 Häuser weiter beliefert und dann das Gleiche machen soll. Dann dauert's halt mal 1h länger, bis der Bus durch- und PendlerA zur Arbeit und Oma Heide zum Arzt kommt. Oder der Handwerker zum Auftrag. Scheiss drauf! Hauptsache der halbe Meter bleibt frei, daß der Radfahrer da zwischen Laster und den Rollcontainer durchfahren kann.
Weil sonst ja alle anderen aber er auf gar keinen Fall durchkommt.

Nicht der Andere on :

Dann muss man halt irgendeine Lösung finden, ohne gerade die unanschnallbaren, airbagfreien, unverblechten und knautschzonenfreien Verkehrsteilnehmer systematisch zu gefährden oder zu gängeln. Einbahnstraße, Parkstreifenumwidmung oder Schrittgeschwindigkeit sind ja nur einige der Möglichkeiten.

Hendrik on :

Appel Maps in 3D Satellitenbild, wie auch Google Maps zeigt auf beiden Seiten einen Parkstreifen an.
Darauf lassen auch die gestrichelten Linien des Schutzstreifens schließen (damit darf man über die Linien fahren, wenn sie durchgezogen wären, wäre das Überschreiten für Kraftfahrzeuge verboten).

Das heißt, da ist Platz für die meisten Lieferfahrzeuge, abgesehen von den "40 Tonnern".

Hier wurde auch geschrieben, dass es eine Laderampe bei dir gab (gibt), die war dafür mal vorgesehen. Dass du sie "lahm gelegt" hast, ist dann dein Pech.

Also dein Einwand bei der Stadt dürfte keinen Erfolg haben. - Und das mit Recht.

Anonymous on :

Geil, ein Google Maps Sachverständiger...

Nicht der Andere on :

Wo kann man sich eigentlich bewerben als Map-Sachverständiger oder eine Ausbildung dazu antreten. Damit kann man dann praktischerweise auswählen, ob man den veralteten Darstellungsstand als Status Quo manifestiert oder, ob man mitgelieferte Fotos mit anderem Querschnitt als veraltet oder manipuliert ignoriert.

Leere Dose on :

Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

70cm weiter links halten, dann kommt halt kurz kein Auto durch. - Das sollte kein größeres Problem darstellen, können ja außen rum fahren.

Oder sich eine Lieferzone auf den (dann ehemaligen) Parkplätzen einrichten lassen.

Das, was ihr da schon jahrelang betreibt war noch nie legal. Sorry.

Alauner on :

Genauso ist es. Nur meint Bernd wie immer er wüßte alles besser.

rüdiger on :

Da wurde die Coronakrise wie auch andere "Großereignisse" vom Gesetzgeber mißbraucht, irgend welchen Schwachsinn in Gesetze zu gießen, ohne massive Proteste fürchten zu müssen.
Leider sind auch viele Kommentatoren mit erheblichen Unfug gesegnet. Ein Fahrradschutzstreifen ist KEIN Fahrradweg, auf dem man ohne Rücksicht auf Verluste brettern kann, sondern nur eine Markierung für sehgestörte Autofahrer.
Wenn ein LKW links vom Streifen halten würde, bin ich mal gespannt wieviele geisteskranke (Renn)radfahrer beim Durchfahren vom LKW-Spiegel abgeräumt werden, oder die Bierpalette küssen, die grade reingerollt wird.

Bei uns im Dorf gibt es auf beiden Seiten der Strasse einen Schutzstreifen, und die Strasse ist so schmal, das die Linienbusse(!) nicht aneinander vorbeikommen, ohne beide den Streifen zu benutzen.

Und damit sich jetzt keine Fahrradgutmenschen künstlich aufblasen, ich fahre Fahrrad, Motorrad, Auto, und LKW.

hilti on :

Da erzählst Unfug. Die Änderungen an der STVO gingen schon letztes Jahr durch Bundestag und Bundesrat als noch niemand was von Corona geahnt hat.

Nicht der Andere on :

Überprüfe bitte mal deine eigene Kontaminierung. Entweder wusstest du schon von Corona, bevor die ersten Menschen in China daran litten. Oder du verwechselst absichtlich das Inkrafttreten eines Gesetzes mit desen Einbringung, Debatte und Verabschiedung.

Daß derjenige mit der Bierpalette einzig und allein für das Überqueren öffentlicher Fläche verantwortlich ist, und auch Stadtplaner, Fahrplangestalter und Busfahrer ebenfalls Pflichten haben und Gefahren vermeiden müssen, ist dann nur ein teilweise Reaktion auf's Geblubber. Adhoc muss der Busverkehr dann halt so gestaltet werden, daß sich die Busse nicht auf dem engen Abschnitt begegnen.

Nebenbei, wie hält der Bus denn überhaupt - mit oder ohne Schutzstreifen - seine 2 Meter Abstand zum Radfahrer? Das ist ja fast seine eigene Breite und der Radfahrer selbst hat ja auch noch mehr als 10cm Breite und ebenfalls Pflicht zum Seitenabstand nach rechts.

Dieser on :

"Wenn ein LKW links vom Streifen halten würde, bin ich mal gespannt wieviele geisteskranke (Renn)radfahrer beim Durchfahren vom LKW-Spiegel abgeräumt werden"

Dann haftet der LKW-Fahrer.
Der Aussenspiegel ist Teil des Fahrzeuges und darf eben *nicht* in den Schutzstreifen hineinragen.
Also anklappen oder noch weiter links halten.


Man kann Sinn/Nutzen des Schutzstreifens oder generell des Radverkehrs durchaus differenziert betrachten, aber bei der Sache sollte man schon bleiben.
Übrigens: Das "Recht" der Autofahrer auf "freie Fahrt" ist bestenfalls Gewohnheitsrecht, sicher nicht in Stein gemeisselt. Je kompromissloser beide Seiten sich zeigen um so mehr wird es am Ende mindestens einer Seite (im Zweifel: Autofahrer) weh tun.

Anonymous on :

Sind es nicht eher die Radfahrer, die ihr Recht auf "Freie Fahrt" mit permanenter Missachtung roter Ampeln, Fußwegen und Fahrten auf der falschen Straßenseite ausleben?

Wenn ich so Autofahren würde wie die meisten Radfahrer, die ich so tagtäglich auf meinem Arbeitsweg beobachte: ich hätte nach 5 Minuten keinen Führerschein mehr.

Ich teile auch die Forderung, dass Auto- und Radverkehr zusammengeführt werden sollen, nicht.

Bei der Bahn werden nicht umsonst keine Bahnübergänge mehr genehmigt und alte zu Brücken umgebaut. Die daraus resultierende Verringerung von Unfallzahlen spricht eher für eine Trennung Autoverkehr und Radfahrer.

Dieser on :

Grundsätzlich übersehen Sie den gewaltigen Unterschied in der allgemeinen Betriebsgefahr der beiden Fz-Kategorien.

Aber gegenseitige Vorwürfe bringen ebenso generell wenig.
Schon wegen des "Chilling Effects" wäre ich sehr für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder (inkl. ähnlicher Bebussung bei Fehlen/Unlesbarkeit wie für Kfz).

Eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Fahrradverkehr sollten Sie sich nicht wünschen: Sie verliefe in 2020+, wenigstens Innerorts, wohl sehr zu Ungunsten/Lasten des mV (siehe oben: "Gewohnheitsrecht").
Nicht einmal zu Unrecht: Besuchen Sie mal Zermatt, um zu sehen, wie angenehm autoarme Städte¹ sein können.


¹ es ist (fast) nur gewerblicher Verkehr zugelassen.
(das zudem (fast) "nur elektrisch" lassen wir hier mal aussen vor, darum geht es hier nicht)

Nicht der Andere on :

Ja, klar, Trennung von Auto- und Radverkehr bedeutet dann halt für mehrspurige Straßen die "Entspurung" für KFZ. Bei schmalen Straßen hingegen muss man sich wechselweise für die Sperrung hinsichtlich KFZ und Fahrrad entscheiden.

Dem langsameren und förderwürdigem Radverkehr könnten in diesem Szenario die kleinen Magistralen wie unsere Gastfeldstraße zukommen. Nach gründlicher Zusatzausbildung und Vergatterung können's Linienbusfahrer ja vielleicht ebenfalls noch mitbenutzen. Die vielfach schnelleren und eher abzuschreckenderen PKWs und ihre Kurzstreckenfahrerinnen benutzen zum Erreichen ihrer Ziele ausschließlich und im Zickzack die querenden Einbahnstraßen wie unsere Kantstraße.

Et voila, alles sauber getrennt und jeder kommt angemessen und nah zu seinem Wunschziel.

Forte on :

Was haben untersagte Neuerrichtung bzw. (teils unvermeidbare) Auflassung von Bahnübergängen mit o.g. Thema zu tun?

Selbst Unfälle auf Bahnübergängen werden zum allergrößten Teil durch Pkw und größere Kfz verursacht.

Dieser on :

Die räumliche Trennung der Verkehrsarten.

Lui on :

Die Separierung der Verkehrsteilnehmer auf der Straße hat sachlich aber nichts mit der Kreuzung von Eisenbahn und Straßenverkehr zu tun. Ganz im Gegenteil sind separate Radwege wesentlich gefährdender als z.B. das Radfahren auf der selben Fahrbahn wie die Kfz.

Anonymous on :

Kredit aufnehmen und einen Laden an geeigneter Stelle betreiben, statt wieder mal auf eine Mischung aus Nachkriegsnotlösung, Gewohnheit & Dieanderensindsobösezumir zurückzugreifen!

Wuffduff on :

"Leider sind auch viele Kommentatoren mit erheblichen Unfug gesegnet."
=> Ein sehr gutes Beispiel lieferst Du hier selber: "Da wurde die Coronakrise wie auch andere "Großereignisse" vom Gesetzgeber mißbraucht, irgend welchen Schwachsinn in Gesetze zu gießen,"

Die Novelle ist aus November, Corona aus Januar. Finde den Fehler. ;-)

Ulli on :

QUOTE:

Die Novelle ist aus November, Corona aus Januar. Finde den Fehler.


Was meinst Du wohl, wofür das 19 in Covid-19 steht? Da das Virus AFAIK allerdings im Dezember 2019 auftrat, liegst Du immer noch richtig.

Dennoch ist Burying sehr beliebt in der gesetzgebenden Klasse.

Konsument on :

Wie die amis gerne beweisen ist es COVID-19 und nicht COVID-1!!! Da hätte man schon bei all den anderen 18 Fällen draus lernen können!

rüdiger on :

Orginalauszug vom BMVI:

Bundesminister Andreas Scheuer hatte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen im Herbst 2019 vorgelegt.

Der Bundesrat hat der Novelle am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt.

Das Kabinett hat die Novelle am 23.03.2020 in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zu Kenntnis genommen.

Die Novelle wurde am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und trat am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft.

Bitte schön, das ist genau das, was ich gesagt habe. Das der Scheuer schon diversen anderen Mist verzapft hat, ist ja bekannt. Und das die neuen Regelungen schon im Herbst vor Corona angezettelt wurde, ist reiner Zufall.
Im Gesetzgebungsverfahren ist das im Prinzip dann dank Corona nur so durchgereicht worden.

John Doe on :

Andreas Scheuer?
Einmal mit Profis arbeiten!
Warum ist der eigentlich noch im Amt und nicht verknackt oder zumindest unschädlich gemacht?
Vom 11 Millionen Masken Disaster mal ganz abgesehen.

Konsument on :

Ja, genau, rüdiger for predident, denn der er ist der Experte und weiss alles besser! RÜÜÜDIGER!

Nicht der Andere on :

Du entrüstet dich hier, als hätte dir jemand persönlich und absichtlich auf die Schuhe gekotzt. Die Gesetzesänderungen und teils in der StVO implizit und in Urteilen explizit formulierten Anforderungen sind schon seit Jahr und Tag geplant und angekündigt worden. Nenn' doch mal ein paar Einwände und Einwender, die nicht erst jetzt wie du "Betrug! Krisenmanipulation!" schreien.

Andre on :

Das Befahren des Streifens ist ja auch erlaubt, wenn die Verkehrssituation es erfordert, nicht aber das Halten oder Parken auf dem Streife.

Dieri on :

Da soll es sowas wie eine ... wie war das doch gleich ... Laderampe gegeben haben. Dann brauchen sich Verkehrsteilnehmer, Kunden und Speditionen auch nicht im Weg herumzustehen.

Konsument on :

Tjo, muss man sich halt eine Lokalität suchen, die die benötigten Voraussetzungen erfüllt.

Jochen Doe on :

Dieser "Schutzstreifen" sieht aus wie dahingerotzt mit netto gefühlten 50 cm befahrbarer Breite. Für mich ist fraglich, ob es sich um einen Radfahrschutzstreifen im Sinne des Gesetzes handelt oder einen Fahrbahnmarkierungsfehler.

Dieser on :

Mit dieser Argumentation kommen Sie mMn vor Gericht nicht weit.
Der "verständige Mensch" muss "den Willen des Gesetzgebers" (hier: der kennzeichnenden Behörde) antizipieren und im Zweifel den "sichereren Weg" (der also für Dritte weniger Gefahr oder Belästigung bedeutet) als "von der Behörde gemeint" annehmen.

Habe ihnen leider keine Referenzurteile dazu, mir ist das so als Tenor diverser Urteile hängen geblieben.

Nicht der Andere on :

Das bedeutet dann eben, daß die einen Radfahrer den seinem Namen widersprechenden Schutzstreifen aktiv meiden, die anderen ihn benutzen und die einen Autofahrer die letzteren gefährden und illegal (nah) überholen, ein schlechte Teil der anderen sich über die ersteren aufregt/bedrängt/anhupt/aufblendet und der gute Teil der anderen geduldig, lässig und unvermeidbar eine legale Überholmöglichkeit abwartet.

Michael K. on :

Ein Nahversorger, der regelmäßig mit LKW beliefert wird, muss eine passende Andienung zum Be- und Entladen auf dem Gelände haben. Eine Fabrik besorgt ihre Logistik ja auch nicht mit Gabelstaplern im öffentlichen Verkehrsraum.

Die beste Lösung wäre, wenn sich in Zusammenarbeit mit dem Vermieter das Ganze über eine bauliche Maßnahme professionell regeln ließe. Schlussendlich ist es für den Vermieter/Eigentümer der Liegenschaft auch eine Investition in die Zukunft, wenn das Objekt vertragsgemäß benutzt werden kann.

John Doe on :

Glaube er ist Eigentümer. ;-)

Allerdings stellt sich mir auch die Frage warum der Hof nicht genutzt wird. Die Straße sollte ja primär für den fließenden Verkehr da sein. Dann braucht es halt im Hof eine Rampe, die es ja sogar mal gab oder zu geben scheint. Und wenn der Hof nicht vom 40 Tonner befahrbar ist würde ich mir eher die Frage stellen ob der Laden dazu geeignet ist vom 40 Tonner beliefert zu werden.

TT on :

Das Viertel ist halt "historisch gewachsen"; in Björns Fall "historisch zugewachsen". Eine dauernde Zufahrt zu seinem Hof ist nicht gewährleistet, hat er ja schon mehrfach erklärt, warum (wobei auch hier die Stadt Bremen wenig hilfreich war und ist).

Kai on :

Er profitiert gerade von ebendieser Stadt, die den Betrieb eines solchen Ladens an einer solchen Stelle trotz aller gegensätzlichen Punkte toleriert. Und das auch hinsichtlich der Schutzstreifen so fortführen wird. Schlampige Verwaltungen sind manchmal Gold wert :-)

TT on :

Seltsame Auffassung. Da gibt es nichts zu "tolerieren".

Dieser on :

Wenn die Busse vom Belieferten zu tragen wäre, wäre das etwas Anderes. Aber hier trägt der Fahrer das volle Risiko¹.
Muss² (und vor Allem: *will*) der Führer des Lieferfahrzeuges das Risiko eingehen?


¹ besonders fies: Wahl zwischen Krätze (langsamem Jobverlust durch Fahrverbot nach Punktesammeln) und Keuchhusten (schnellem Jobverlust bei Weigerung, dort zu entladen)
² ich fürchte: Als auf-den-Job-Angewiesener ja. Er wird nachgerade dazu genötigt.

Nicht der Andere on :

Wird aber auch für die Stadt einen Unterschied ausmachen, ob alle vier Wochen ein nicht unentbehrlicher Einwegpfandriesencontainer abgeholt wird oder die tägliche Anlieferung mit Lebensmitteln nötig ist. Da streicht man halt ein paar der Parkplätze gegenüber und falls das allein nicht reicht, dann markiert man halt einen Linksabbieger Richtung Hof und lässt die Fahrbahn an der Stelle über den bisherigen Parkstreifen laufen.

Auf der einen Seite leisten sich selbst mehrfach größere Märkte nicht den Luxus so eines Leergutcontainers. Auf der anderen Seite wären schon kleinere Läden froh, wenn sie überhaupt einen oder einen geräumigen Hof hätte und dort auch noch über eine Laderampe besäßen.

Jay on :

Warum sollten überhaupt Änderungen auf Kosten des Steuerzahlers durchgeführt werden? Die Änderung kommt nicht über Nacht und der Ladenbetreiber WILL den Lieferverkehr verursachen...

Dieser on :

Die Nah-Versorgung der (insb. auch älteren) Bevölkerung ist durchaus ein öffentliches Interesse.
Zudem hat die Gemeinde ein Interesse an lebendigen, schönen, diversen¹ Innenstädten.


¹ übertrieben gesagt: Nicht nur Döner, Nagelstudios und 1€-Läden

Forte on :

In der Lebensmittelversorgung besteht doch schon längst ein Überangebot, gerade in den Städten.

Dieser on :

a) Quelle, bitte, insbesondere für "Bremen Neustadt"
b) Selbst wenn es so wäre: So what? Die Gemeinde sollte da eine saubere Lösung definieren und implementieren, die die Interessen aller Beteiligten (laut Impressum gehören dazu z.B. auch 30 (ich denke: zumeist Teilzeit-)Arbeitsplätze berücksichtigt.

Lui on :

Was bringen die paar Niedriglöhner der Stadt bzw. dem Gemeinwohl?

Dieser on :

Das ist billigste Polemik.
Zunächst bringen für eiskalte BWLer 30 "Niedriglöhner" 30x kein Hartz-IV, also Einsparungen für die Gemeinde.

Für sozial orientierte bringt jede geregelte Arbeit (ja, selbst 1€-Jobs!) Halt, Struktur in das Leben der Beschäftigten.

Reicht das hin für "Gemeinwohl"?

Ingo on :

Also wenn ich so die Kommentatoren richtig verstehe, soll man:
- die Straße, die zur Rückseite des Ladens führt, komplett von parkenden Autos befreien, damit ein LKW an die rückwärtige Laderampe kommt.
- die halbe Gastfeldstraße vor dem Laden umbauen, damit ein LKW direkt vor dem Laden halten kann, was von der Breite gar nicht möglich ist.
- den kompletten Verkehr von PKWs, LKWs und (Linien-) Bussen in der Gastfeldstraße in beiden Richtungen für den Zeitraum der Belieferung lahmlegen, da zumindest entgegenkommende Busse und LKWs auch nicht mehr durchkommen würden.

Und das alles nur, damit ja keine Fahrradfahrer an einem rechts am Fahrbahnrand haltenden LKW links vorbei müssen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auf der Straße auch. Hab ich das so richtig verstanden?

Kai on :

Nö. Nicht die Stadt für eine nicht im großen Maßstab belieferbare Immobilie umbauen, sondern die Immobilie einer legalen Nutzung zuführen.

TT on :

Inwiefern wird die Immobilie im Moment illegal genutzt?

Dieser on :

Nennen wir es "extralegal".
Insoweit, als zum gewöhnlichen Betrieb des Ladengeschäftes dem Vernehmen nach regelmässig Ordnungswidrigkeiten begangen werden (müssen?) und in die Rechtsgüter Dritter eingegriffen wird.

Es muss da, z.B. durch die Gemeinde, eine Interessenabwägung getroffen werden. Nah-Versorgung und Diversität der Geschäfte vs. rechte Dritter. Wie Diese aussehen könnte vermag ich Mangels Ortskenntnis nicht einmal anzudeuten.

Nicht der Andere on :

Klar können Radler ebenso links am LKW passieren wie alle anderen auch. Dann muss halt der Pseudoschutzstreifen weg, stattdessen auf der Hauptfahrbahn geradelt werden und es kann höchstens ohne jeglichen Gegenverkehr zum Radlüberholen angesetzt werden. Kein Problem. Man muss halt sagen, wie man's will und akzeptiert dann halt wie im richtigen Leben die aus selbiger Entscheidung resultierenden Einschränkungen.

Unbunt on :

Pragmatische Lösung: Tempo 30 Schild. (Viel Schneller wird man in der engen Straße ja eh nicht fahren können, gerade wenn regelmäßig noch irgendwo Lieferverkehr ist).

Bei Tempo 30 ist im Regelfall keine Radverkehrsanlage vorgesehen => Schutzstreifen weg.

Dann kann der LKW juristisch sauber am Straßenrand zum Be- & Entladen halten und Tempo 30 dürfte auch den Radfahrern mehr bringen als dieser Alibi-Schutzstreifen.

Kater on :

Der bisher mit Abstand beste Kommentar. Danke.

Pseudonym on :

@Unbunt am Freitag, 1. Mai 2020
Eine 30er Zone, wäre für Radfahrer eine Farce.

Auf Parkplätze, wo ja Schrittgeschwindigkeit gilt, fährt ein großer Teil der Autofahrer mit ~20 bis 30 km/h.

Wenn da 30er Zone wäre, rasen viele Autofahrer mit ~50 km/h lang.

Und in der 50er Zone, sind viele Autofahrer gern mit ~60 bis gern 70 km/h unterwegs.

Der holde Hugo on :

Und was genau hat das jetzt damit zu tun, dass in einer 30er Zone kein Schutzstreifen vorgesehen ist?

Onkel Otto on :

Wieso gilt auf Parkplätzen Schrittgeschwindigkeit? Gibt es da irgendein Gesetz? Oder hat Dir das Dein Frisör erzählt?

Nicht der Andere on :

Wie sollte man denn ohne Schrittgeschwindigkeit die Unversehrheit jenseits des eigenen Blechkasten gewährleisten können? Du hättest aber auch einfach mal nachschauen können vorm Blöken:

QUOTE:
Als angemessenes Tempo auf Parkplätzen sehen die Gerichte meist die Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h an. Auch ist ständige Bremsbereitschaft erforderlich. Überhöhte Geschwindigkeit führt regelmäßig zu einer Teilschuld bei einem Zusammenstoß – insbesondere beim rückwärts Ausparken.


Nur mal rein interessenhalber: Was hättest du denn bislang als nicht schon mindetens teilschulderzeugende Höchstgeschwindigkeit auf nicht leeren Parkplätzen angenommen?

Unbunt on :

Und dieser gerade mal lenkerbreite Streifen auf der Straße wo man im Bereich der sich öffnenden Autotüren ist und zugleich mit viel zu wenig Abstand überholt wird weil man ja einen eigenen Streifen hat, ist soviel besser?
Als (normalerweise) Radpendler würde Tempo 30 jederzeit diesen Schutzstreifen vorziehen.

Jay on :

Warum soll die öffentliche Hand zum Wohle eines Einzelnen (und dem Unwohle vieler Verkehrsteilnehmer) irgendwelche Spitzfindigkeiten einführen? Wünschdirwas mit fremdem Geld? Da in Bremen nicht eingehaltene Regeln aber eh kaum sanktioniert werden, bleibt es eine sinnlose Mimimidebatte.

:-) on :

Ich hätte da mal einen (natürlich nicht ganz ernst gemeinten) Vorschlag mit dem die (normalen) Radfahrer aber auch die Kampfradfahrer einverstanden sein könnten:

Belieferung per Lastenrad. :-)

Tagedieb on :

Yeah, für einen Rolli Toilettenpapier ein Lastenrad.

Helmut on :

Wo kann man eigentlich den Studiengang "Expert omnino omnia" belegen?

Georg on :

Ohhh man lauter kleine Blockwarte hier :-O

Nicht der Andere on :

Ja, ist klar, Schutz von und Rechte für beim Zusammenstoß zwangsläufig Betroffenere ist an Nationalsozialismus angrenzendes Blockwarttum.

Dominanz des Mächtigeren, Stärkeren und Geschützeren und Kujonierung von Schwächeren hingegen ist überhaupt kein Zeichen des selbstgewählten Blockwartbegriffes.

Willst du nicht auch noch die Methoden von DDR/UdSSR/China/Pipapo mit dazu packen zwecks Verstärkung deiner Empörung?

Stefan G. on :

"Schutz von und Rechte für beim Zusammenstoß zwangsläufig Betroffenere"

Warum glaubt eigentlich (fast) jeder hier, dass es eine Frage der Schuld zwischen Björn und den Lieferfahrern auf der einen und den Verkehrsteilnehmern auf der anderen Seite ist?

Die Stadt hat hier schlicht und ergreifend Mist gebaut, indem Sie eine Verkehrssituation geschaffen hat, die ohne Probleme nicht zu bewältigen ist...

Wie kann man in einer Lieferzone einen Fahrradschutzstreifen "errichten"? Gibt es da in der öffentlichen Verwaltung einen Lobotomietermin, den man vor einer Anstellung wahrnehmen muss oder suchen die einfach von vornherein unter den Bewerbern die Blödesten aus?

Mitleser on :

Wie kann man in einer Lieferzone einen Fahrradschutzstreifen "errichten"?

Zum Zeitpunkt des Neubaues der Gastfeldstraße im Jahre 2009 war Bremer Senator für Verkehr *Trommelwirbel* ein Grüner.

Kann eine Antwort auf die Frage sein, muss aber nicht.

Georg on :

Jetzt ist es die Schäfer,auch von den Grünen und das Ziel der Grünen ist das alle BremerInnen entweder zu Fuß gehen,Rad fahren oder den ÖPNV nutzen.Daher auch dieses Kuddelmuddel bei der Verkehrsplanung

Forte on :

War dort jemals ein Ladebereich ausgewiesen bzw. genehmigt und somit planerisch zu berücksichtigen? Oder war dafür nicht eher die Laderampe vorgesehen?

Nicht der Andere on :

Wahrscheinlich gab es an der Straße in "unserer" Zeit nie eine. Zum einen wären dann schwierige Entladeverhältnisse nicht immer wieder Thema, zum weiteren gäbe es sicher entsprechende Fotos und Tags und zu guter letzter ist schon von 2005 zu lesen:

QUOTE Björn Harste:
Es ist ja nicht so, daß es hier keine vernünftige Möglichkeit gibt, anzuliefern. Wir haben schon eine ordentliche Lieferzone. Hinterm Haus und über die Seitenstraße zu erreichen. In der Seitenstraße ist rund um unsere Einfahrt ein großzügiges Halteverbot eingerichtet, das allerdings renitent ignoriert wird, so daß kein Fahrzeug auf unseren Hof kann, das größer als ein Kleintransporter ist. Sollen die Herren in grün doch bitte an dieser Stelle ihren Job erledigen.


https://www.shopblogger.de/blog/archives/1270-Polizei.html

Das klingt doch glatt nach einem brauchbaren Ansatzpunkt hinsichtlich der Anlieferungen.

Konsument on :

Ist die Lieferzone nicht hinten im Hof an der Laderampe?

Nicht der Andere on :

Ähm, welche Stadt errichtet denn automatisch für jedes wesentliche, an der Straße angrenzende Geschäft eine Lieferzone? Tippen würde ich auf "Keine". Einzeln kann man beantragen und für mehrere Geschäfte zusammen kommt die Stadt vielleicht auch von allein drauf oder irgendeine Institution schlägt's vor.

Gäbe es eine Lieferzone, dann wäre die auch markiert und augeschildert. Dementsprechend gibt es keine. Und ob man jemandem eine zugesteht, der über Hof und Laderampe verfügt?

Und falls es in der Gastfeldstraße nicht einigermaßen sicher und gesetzesform geht, dann könnte man ja einfach in den benachbarte Einbahnstraße einfahren und dort ausladen. Die dort Parkenden könnten ja weiterhin ausfahren und ein eventueller Einfahrinteressent kann schnell nochmal 'ne Ehrenrunde drehen. "Lieferzone" bedeutet ja nicht zwangsläufig "Direkt vor der eigenen Tür". Ist ja bei geteilten Lieferzonen eben so.

Dieser on :

Ich komme zwar spät zur Party, aber:
Leider falscher Link.

Sie meinen den Fahrradschutzstreifen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen

Anonymous on :

Diese Novelle ist gut gedacht. schlecht gemacht und in einem Deutsch verfasst, dass sich einem die Zehennägel rollen.
1. wegen diese Novelle wird kein einziges Auto mehr abgeschleppt, das eine Kreuzung, Gehwegabsenkung oder einen Radweg blockiert. Nur das hilft und sorgt kurzfristig für einen Erkenntnisgewinn auf Seiten des verantwortlichen Fahrzeugführers.
2. Die Novelle berücksichtigt oder geht darüber hinweg, dass viele Innenstädte ortsnah Einzelhandel haben, der wegen dieser Novelle nur noch eingeschränkt oder noch verkehrsbehindernder beliefert werden kann (siehe Diskussion hier).
3. ich als Radfahrer werde trotzdem links am abladenden LKW vorbeifahren, rechts ist es immer noch zu gefährlich.
Ich kann den Unmut von Herrn Harste sehr gut verstehen, nicht nur seine Lieferanten sind betroffen, auch Paketzusteller (Post, DHL, etc.), auch Taxen, Krankentransporte etc. Diese Novelle verstärkt den Trend zu leeren Innenstädten und zu großen Einkaufsstrukturen. Diese Novelle ist absolut eindimensional gedacht.

Nicht der Andere on :

Bis zum Abtransport des Abschleppers ist das Verkehrshindernis ja auch längst weg. Mit Bußgeldern jenseits des bisherigen Bagatellbereichs lässt sich ja vielleicht auch abschrecken oder was erreichen.

Ob man Schutzstreifen einrichten oder eliminieren sollte, ist ja durchaus diskussionswürdig. Fahrstreifen stellen nunmal keine Halt-, Park- und Lieferlächen dar, und die für andere Verkehre als den eigenen erst recht nicht. Stell ja auch niemand sein Lieferfahrzeug auf den Schienen oder in einer Parkhausausfahrt ab.

Wenn man die bisherigen Gewohnheiten mal umgekehrt anwenden würde und einzeln oder per Flashmob mit abgestellten Fahrrädern die Hauptfahrbahnen eine Weile blockiert, erkennt man man vielleicht mal die verquere Anspruchshaltung des Privat-, Paket- und Lieferverkehrs.

Dieser on :

Ich will da nicht zu viel Salz in Wunden streuen, aber die Inaktivität, nachgerade Feigheit, des ADFC seit mind. 2 Jahren wundert und enttäuscht mich schon sehr!

Es bedurfte dieser StVO-Novelle nämlich nicht unbedingt:
Das Instrument "Abmahnung" bzw. "strafbewehrte Unterlassungserklärung" (fairerweise nicht zu Lasten des Fahrers, sondern (im Rahmen der Störerhaftung) zu Lasten des Lieferdienstes bzw. -unternehmens) existiert in dieser Form seit >> 2 Jahren.

Mir ist nicht 1 Fall bekannt, in dem das wenigstens versucht wurde. *Das* wäre für mich ein Job für einen ADFC (kann es sich finanziell und ideell leisten) gewesen, dem es *tatsächlich* um die Rechte der Radfahrer geht.
Wenige Präzedenzfälle hätten sich schnell in der Lieferbranche herumgesprochen.


Meine Meinung vom ADFC ist auch deshalb eine sehr niedrige.

Hendrik on :

QUOTE Nicht der Andere:
Wenn man die bisherigen Gewohnheiten mal umgekehrt anwenden würde und einzeln oder per Flashmob mit abgestellten Fahrrädern die Hauptfahrbahnen eine Weile blockiert, erkennt man man vielleicht mal die verquere Anspruchshaltung des Privat-, Paket- und Lieferverkehrs.


Na ja, im übertragenen Sinn gibt es das bereits in vielen (Groß)Städten und das weltweit. Das nennt sich "Critical Mass" (Link zu Wiki) und findet in der Regel einmal im Monat statt. - In Berlin bereits seit über 20 Jahren. Und auch wenn der Wiki-Artikel nur Berlin und Hamburg benennt, findet es in vielen weiteren deutschen Städten statt.

Einige Städte versuchen das zu unterdrücken, versuchen es zu verbieten und nutzen dazu auch die Staatsmacht. In Berlin und Hamburg wird es wohl akzeptiert. (Na ja, sind eben (links-)links-grüne Städe. Die finden es geil, den wirklichen Individual- und Geschäftsverkeh zu blockieren. Für kommt Geld ja einfach aus dem Automaten oder wird gedruckt. ^^).

Dieser on :

Da sind wir genau beim Punkt meiner Kritik am ADFC:

Anstatt *legale* Optionen zu nutzen (sagen wir: wenigstens erst einmal zu versuchen!) wird zu extra- oder gar il-legalen Mitteln (hier: Nötigung) gegriffen.

Ein Haufen von "Aktivisten" (== Fanatikern, Halbirren und/oder Lügnern).

Ich fahre sowohl Auto, als auch Fahrrad, verstehe also durchaus beide Sichtweisen. Aber die Fahrradlobby präsentiert sich als nachgerade destruktiv, nicht an Diskurs und Kompromissen interessiert.

Nicht der Andere on :

Klar sind die meisten Autofahrer auch Radfahrer. Gibt ja fast 80 Millionen Fahrräder. Aber eben in der Freizeit oder bei schönem Wetter oder mit den Kindern oder ins Grüne oder gar nur im Grünen.

Umgekehrt sind die meisten Radfahrer auch Autofahrer, schon angesichts von 57 Millionen PKW-Führerscheinen.

An welchen Kompromissen wärst du denn interessiert oder auch allgemein die Autolobby? An irgendeinem, der dir was weg nimmt? Und was sollen Radfahrer oder der ADFC aufgeben von ihren Besitzständen (?) zugunsten deiner oder der Autolobby?

TT on :

Und die Allermeisten der Rad- und Autofahrer (auch der hier Kommentierenden) dürften Onlinebesteller sein. Was haben die eigentlich für eine Vorstellung, wie das Paket in Zukunft zu ihnen kommt? Lieferung direkt nach Hause dürfte in Wohngebieten nach der hier zur Schau gestellten Meinung eigentlich nicht funktionieren (jetzt mal unabhängig von irgendwelchen Schutzstreifen; Neubaugebiete werden ja üblicherweise so geplant, das maximal ein Auto fahren kann).

Dieser on :

Recht simpel:
Die Lieferkosten steigen, weil $Lieferboy eben länger vom legalen(!) Halteplatz zu $Kunde braucht.

Somit trügen Jene die Kosten, die diese Leistung wollen - nicht unbeteiligte Dritte (bisher: Radfahrer, aber auch ÖPNV (fahren Sie mal bei Gegenverkehr mit z.B. einem Gelenkbus an einem halb in die Fahrbahn ragenden Lieferfz vorbei. (oder mit einer Strassenbahn :-O )))

TT on :

Nein, die Lieferkosten steigen nicht. Entweder die Fahrer müssen das ausbaden oder bestimmte Viertel werden nicht mehr beliefert (nur noch Packstation). Gerade letzteres hat DHL ja schon öfter mal durchblicken lassen.
Auf den Aufschrei bin ich dann mal gespannt... (aber wenn ich mir die Kommentare hier so ansehe, ist das ja durchaus gewollt)

Dieser on :

Lesen Sie meine Kommentare nur in diesem Thread (STRG-F "Dieser"). Sie geben bereits einen recht guten Überblick:

PRO Radrechte, Diskurs und Kompromiss/Lösung
CONTRA Nötigung (CM), Lobbyismus, Karrierismus, Feigheit, ... (ADFC & Co!).


Wie bereits ausgeführt:
Es gab die erfolgversprechenden Instrumente schon 2++ Jahre.

Lassen Sie mich eine "Verschwörungstheorie" aufstellen: Der ADFC/DieRadLobby will die bestehenden Rechtsinstumente gar nicht nutzen, weil er andere Ziele verfolgt und die Lage eskalieren will.

Nicht der Andere on :

Ich glaub, "Critical Mass" hatte Björn im Blog auch schonmal erwähnt. Aber da wird ja gefahren, was ja auch die vorgesehene Nutzung ist. Bei deinem "wirklichen Individual- und Geschäftsverkehr" wird ja schon Unzusammenhängendes vermischt. Der Freizeit-, Besuchs-, Cruising- und Shopping-Individualverkehr kann ja keine höhere Wertigkeit haben als irgendwelcher Fahrradverkehr.

Was ich meinte, wäre ein vorübergehendes Abstellen von Fahrrädern auf den vergfügbaren Hauptfahrbahnen. Halt analog zum Abstellen von PKWs, Transportern und LKWs auf Fremdfahrspuren.

Dieser on :

Lassen wir mal die unterirdische menschliche Komponente dieser Provokateure raus:
"Critical Mass" verhalten sich wenigstens Ordnungswidrig.
Bereits nach § 1 Absatz 2 StVO (falls Sie auf "mehr als nach den Umständen" abstellen wollen lesen Sie bitte auch die Kommentare zur StVO (in jeder RechtsBib verfügbar).

Davon abgesehen: Einen Stärkeren zu provozieren ist idR nachgerade dumm. Die CM'ler "radikalisieren" die Autofahrer auf - zu Lasten aller Radfahrer.

Kann man machen, ist aber ein Ar...loch-Move.


P.S. Siehe auch https://criticalmass.in/help/faq

Nicht der Andere on :

Ja, ist klar, und kurze Röcke provozieren Übergriffe.

Humbug.

Bewertung, Beschimpfung, Abwertung, Whataboutism, Unflätigkeit, Phrasendreschen und so weiter tun ein Übriges.

Dieser on :

Sind Sie kognitiv herausgefordert (vermögen Sie Aussagen nicht zu abstrahieren?) oder haben Sie schlicht keine Sachargumente zur "Rechtfertigung" der Nötigung mehr?

Ich danke Ihnen jedenfalls für den diskursiven Offenbarungseid.


P.S. "kurze Röcke" wäre ein Gleichnis für Übergriffe auf CM - *nicht* auf Radfahrer im Allgemeinen.

P.P.S. Übergriffe auf *Nötigende* werden in Social Media im Übrigen idR *sehr* gefeiert. Memes wie "Injured? GOOD!" oder "Hope it hurt!" oder das Neue "Coffin Dance" als Kommentare gepostet.
Ich erwähne das mal wertungsfrei ;-)

Dieser on :

Es fasziniert mich im Übrigen nachgerade, wie Fanatiker selbst Menschen, die ihren Zielen¹ sehr positiv gegenüberstehen, sie weitgehend unterstützen², aber die radikalen, rechtswidrigen Methoden der Fanatiker ablehnen, dann von den Fanatikern angegangen werden.

Der Mensch, wenigstens der Fanatiker, ist dann wohl doch nur ein widerliches Tier.
Die Extreme dessen waren z.B. 1917+, 1949+, 1966+.


¹ nur angebliche Ziele? Jedenfalls die propagierten Ziele
² Referenz: Meine Kommentare in diesem Thread

Anonymous on :

" Die CM'ler "radikalisieren" die Autofahrer auf - zu Lasten aller Radfahrer."

Nicht nur Autofahrer... sondern auch Fußgänger. Oder um es anders zu formulieren: wer im Straßenverkehr ernst genommen werden will, soll sich gefälligst an die Regeln halten. Und die Abwesenheit von vernünftigen Radwegen ist kein Grund, sich im Straßenverkehr wie der letzte Asi zu benehmen.

Nicht der André on :

QUOTE:
Was ich meinte, wäre ein vorübergehendes Abstellen von Fahrrädern auf den vergfügbaren Hauptfahrbahnen. Halt analog zum Abstellen von PKWs, Transportern und LKWs auf Fremdfahrspuren.


Das bringt die Neustädter Radler aber in einen gewaltigen Interessens-Konflikt. Sollen sie ihr Rad jetzt auf der Fahrbahn abstellen, oder doch lieber quer auf dem Fußweg, wie das sonst eigentlich üblich wäre.
Wer bisher glaubte, die Pedalieros im Viertel seien an Dreistigkeit nicht zu überbieten, der fahre mal durch den Buntentorsteinweg. Der ist mittlerweile zu einer rechtsfreien Zone für Radfahrer mutiert.

Anonymous on :

"Was ich meinte, wäre ein vorübergehendes Abstellen von Fahrrädern auf den vergfügbaren Hauptfahrbahnen. Halt analog zum Abstellen von PKWs, Transportern und LKWs auf Fremdfahrspuren."

Das wäre aber auch ziemlich asozial und einseitig, denn ein Fahrrad kann stets ausweichen, wenn da ein Lieferfahrzeug steht oder über den Fußweg vorbei schieben, Autos können das nicht, wenn die Straße durch Fahrräder blockiert sind.

Tagedieb on :

Nö, das sehe ich im alltäglichen Verkehr nicht so. Ich bekomme oft genug mit, wie Fahrzeuge Fußgängerfurten für mehrere Stunden zuparken oder auch so knapp an Straßenecken stehen, dass Ein-/Ausfahrten in Nebenstraße nur mit Mühe möglich sind. Selbst wenn man (in Berlin) Ordnungsamtsmitarbeiter, die Parkzonen kontrollieren auf solche Fälle anspricht, erntet man nur ein Schulterzucken oder gar einen Anraunzer, was man denn wolle.
Selbst wenn man in Betracht zieht, dass vor Abschleppen ein Fahrzeughalter ermittelt und ggfs. informiert werden soll, ist allein dieses ermitteln und herbeizitieren effektiver (und löste die Gefährdungssituation auf), als stumpf einen Zettel an die Fensterscheibe zu klemmen.

Hanka on :

Wer nicht auf legalem Weg "weitermachen" kann, sollte die Sache dringend einem Ende zuführen.

Rot on :

Es sollte einem auch der normale Ver- und Anstand gebieten, von dieser Art der "Anlieferung" auf Kosten der Allgemeinheit Abstand zu nehmen. Schade, dass das Denken erst mit dem Verweis auf Bußgelder/Lieferweigerung einsetzt.

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