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Der eine Energydrink ab 16

Ines fiel vor ein paar Tagen auf, dass eine Sorte der Monster-Energydrinks bei uns in der Kasse mit einer Altersabfrage (ab 16) hinterlegt war. Es handelte sich nur um diese eine Sorte, alle anderen hier aus unserem umfangreichen Sortiment sind ohne Altersbeschränkung im System hinterlegt.

Wir versuchten natürlich zunächst, selber herauszufinden, was die Ursache dafür sein könnte. Aber auch dieses Getränk ist nicht alkoholhaltig und auch die anderen Zutaten unterscheiden sich nicht nennenswert von den anderen Monster-Sorten. Im positiven Gegenteil sogar fast, in diesem hier ist noch Tee enthalten und nicht nur Chemieplörre. Da wir zu keinem Ergebnis kamen, kontaktierte ich unsere Großhandlung.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Artikel war falsch gepflegt, auch dieses monströse Gesöff darf ohne eine Altersbeschränkung abgegeben werden.

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Comments

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matthias_wicke on :

Interessanterweise werden bei meinem lokalen EDEKA in Süddeutschland alle Energy Drinks erst ab 16 Jahren verkauft. Dies scheint aber wohl keine (lokale) gesetzliche Vorgabe zu sein:
QUOTE laut Google AI:
In Deutschland gibt es kein gesetzliches Verbot, Energy Drinks an Minderjährige zu verkaufen, jedoch setzen viele Edeka-Märkte auf eine freiwillige Selbstbeschränkung und verkaufen Energy Drinks erst ab 16 Jahren. Die Umsetzung ist von Markt zu Markt unterschiedlich, da dies oft eine Firmenrichtlinie und keine gesetzliche Pflicht ist.

hajan on :

Rossmann macht das auch flächendeckend so.

Cliff on :

"Der Artikel war falsch gepflegt". Ist wohl dieser vielzitierte Pflegenotstand...

Micha on :

Ba Dum Tss.
Wenn der Witz noch ein klein wenig flacher wird, könnte er unterm Teppich wohnen.

Mitleser on :

Mal von der Altersdiskussion abgesehen, frage ich mich, wie man sich von Frühs bis Abends so ein Zeug reinschütten kann.

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