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Now hoffentlich ending Backofenstory

Auf die letzte Nachricht hatte der Käufer des Backofens bis heute nicht reagiert. Nun hat er von mir diesen Text bekommen und ich reg mich nicht mehr auf:

Da die Ihnen gesetzte Frist zur Abholung des über eBay erworbenen Backofens am 7. September 2026 fruchtlos verstrichen ist, trete ich hiermit gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurück.

Der Kaufvertrag ist damit rückabzuwickeln. Der gegebenenfalls bereits entrichtete Kaufpreis von 1,00 Euro wird Ihnen erstattet.
Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob ich das Ding noch einmal bei Ebay reinsetze oder ob ich den direkt zum Recyclinghof karre …

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