Skip to content

Die erste Anzeige für einen Autofahrer

Ines und ich versuchen, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Dass wir die knapp 15 Kilometer von zu Hause bis zur Firma mit dem Fahrrad zurücklegen, ist eigentlich inzwischen bei uns gewohnte Routine. Unsere täglichen Nahtoderfahrungen dabei sind inzwischen leider zur Normalität geworden. Wir machen uns schon fast einen Spaß daraus, abends mit der Anzahl der jeweils von uns auf unserem Weg erlebten Nahtoderfahrungen zu flexen. Leute, die einem wie auch immer die Vorfahrt nehmen, haben wir ständig. Das ist nicht schön, aber eben Alltag. Vorausschauende Fahrweise und natürlich auch, weil wir selber erfahrene Autofahrer sind, ich seit inzwischen 30 Jahren, verhindert Unfälle. Wenngleich auch immer etwas zähneknirschend, da wir ja eigentlich im Recht wären.

Wie gesagt, Alltag.

Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."

Taten wir, sie lautete folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr […],

wie eben telefonisch besprochen, hier die Schilderung des Vorfalls von heute Morgen:

Meine Frau Ines und ich befuhren hier in Bremen die […] Straße von […] kommend in Richtung […].

Neben der Straße befindet sich ein ausdrücklich als Gehweg gekennzeichneter Weg. (Verkehrszeichen 239 ohne den Zusatz "Radfahrer frei")

Wir fuhren folglich auf der Fahrbahn, und zwar nebeneinander. Da die […] Straße zweispurig ausgelegt ist (ohne Fahrbahnmarkierungen, jedoch können sich Fahrzeuge problemlos begegnen), blieb für PKW ausreichend Platz zum Überholen.

Als wir auf Höhe der […] Straße waren, machte ein PKW hinter uns durch mehrmaliges Hupen auf sich aufmerksam. Der Wagen fuhr schließlich auf die Gegenspur und wurde neben uns mit geöffnetem rechten Seitenfenster langsamer. Ob der Fahrer uns etwas zurief, können wir nur vermuten. Sekunden später gab er Gas und scherte so dicht vor uns wieder ein, dass er meine Frau, die links fuhr, kurz vor der Unterführung […] Straße zu einer Notbremsung zwang. Anschließend bog er zügig nach links auf die Straße […] ab, wo wir ihn aus den Augen verloren.
Es folgten noch eine möglichst detaillierte Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug inkl. Kennzeichen.

Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.

Laufender Motor und Handy in der Hand

§23 (1a) StVO

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird […]


§23 (1b) StVO

Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist
Es war ein Fahrschulauto, der Motor lief. Und wir wundern uns über immer mehr Deppen im Straßenverkehr …


Schüler auf Fahrrädern

Aus privaten Gründen bin ich heute etwas später als gewöhnlich zur Firma gefahren. Gegen 7:30 Uhr war ich von zu Hause losgeradelt – und ich SCHWÖRE, ich fahre nie wieder in diesem Zeitfenster zwischen 7:30 Uhr und 8 Uhr freiwillig mit dem Fahrrad.

Zu der Zeit sind die ganzen Schüler unterwegs. Und was ich da eben erlebt habe, spottet jeder Beschreibung. Ines und ich fahren viel mit dem Fahrrad, zusammen kommen wir im Monat auf mehrere hundert Kilometer, und wir haben schon vieles erlebt. Aber wenn ich irgendwann mal wieder "Schüler auf Fahrrad von Auto überfahren" lese, werde ich nur Mitleid mit dem Autofahrer haben.

Dass rote Ampeln ohnehin nur noch eine Empfehlung zu sein scheinen, geschenkt. Dazu wird mit Fahrrädern und E-Scootern auf der falsche Seite gefahren. Das kommt zwar immer wieder mal vor, nur eben nicht so gehäuft wie eben gerade erlebt. Mitunter hatte ich das Gefühl, ich wäre derjenige, der falsch fährt. Handy in der Hand ist ohnehin normal, geltende Vorfahrtsregeln werden konsequent ignoriert. Rechts vor was? Okay, Grundschüler müssen das noch nicht kennen, aber dann sollte man ihnen beibringen, generell vorsichtig zu fahren und nicht einfach blind durchzufahren.
Das alles lässt sich übrigens auch noch für die Vielfalt beliebig miteinander kombinieren: Zu dritt nebeneinander im Gegenverkehr über eine rote Ampel, die zwei Schüler wegen des Blicks auf die Handys vermutlich gar nicht wahrgenommen haben?

Ja, das ist offenbar normaler Alltag auf der Straße.

Flaschenpest

Seit einer Weile ist auch hier im Raum Bremen ein "Sofortlieferdienst" für Getränke verfügbar, bei dessen weiß-grün-pupurfarbenen Kleintransportern ich mittlerweile immer rot sehe. Das hat übrigens ausdrücklich keine geschäftlichen Gründe, denn ich nehme den Lieferdienst nicht als Konkurrenz wahr, zumal wir ja unseren eigenen Lieferservice ohnehin vor zwei Jahren eingestellt haben.

Viel mehr schüttle ich mit aller Regelmäßigkeit über die Fahrer dieses Unternehmens den Kopf und frage mich, ob es überhaupt eine Voraussetzung für den Job ist, einen Führerschein zu haben. Wege blockieren, illegal abbiegen, rote Ampeln überfahren … Machen andere Verkehrsteilnehmer zwar auch, aber die tragen dabei nicht so offensichtlich ihre Firma zur Schau. Andererseits wird man als erfahrener Radfahrer ja mittlerweile dank der markanten Fahrzeuge schon früh vor gefährlichen Situationen gewarnt. :-D

Wundersames im Straßenverkehr

Das Wunder der abknickenden Vorfahrt: Zwei Autos waren vor mir. Das erste blinkt nach rechts und fährt dann geradeaus weiter, der zweite blinkt gar nicht und biegt dann nach links ab.

Hatten die alle nur Singen und Klatschen in der Fahrschule? :-(