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Auflösung: Parkstreifen

Von der Stadt Bremen gab es übrigens schon eine Antwort auf meine Anfrage hinsichtlich der Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen: Für Gastronomiebetriebe gibt es tatsächlich Ausnahmegenehmigungen, so wie auch in diesem Fall. Diese Regelung wurde zu Corona-Zeiten gelockert, um die Gastronomie zu unterstützen.

Für Verkaufsstände ist sowas nicht vorgesehen. Macht aber nix. ;-)

Weniger Parkstreifen für mehr Verkehrswende

Ich habe mal eine E-Mail ans Ordnungsamt Bremen geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier in der unmittelbaren Nachbarschaft meines Supermarktes in der Gastfeldstraße 29-33 bietet ein Imbiss seinen Kunden Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen an. Dies belegt etwa zwei PKW-Stellplätze.
Diese Sitzplätze sind vor dem Straßenverkehr durch eine fest installierte (im Kopfsteinpflaster festgedübelte) Wand geschützt.

Die Idee, nicht vorhandene Ladenfläche auf diese Weise zu erweitern, finde ich gut und würde das gerne für mein Geschäft ebenfalls so tun.
Im Sommer ließen sich z.B. optisch ansprechend großzügige Platzierungen mit Blumen und anderen Pflanzen dort unterbringen.

Benötige ich dafür eine Sondergenehmigung oder kann ich die zwei Parkplätze (oder auch gerne den gesamten Parkstreifen) einfach mit von mir fest installierten Regalen/Möbeln dauerhaft von parkenden Autos freihalten und für mich nutzen?
Natürlich können wir da draußen keine normale Ware aus dem Trockensortiment unterbringen, aber die üblichen Freiluft-Artikel wie Blumen oder Obst&Gemüse könnte man dort richtig großzügig platzieren. Vielleicht auch in einer Art Zelt, das man aus dicker Plane fertigt und so gestaltet, dass es in der Nacht quasi abschließbar ist, so dass die Ware darin verbleiben kann. Die Möglichkeiten sind ja vielfältig und jede zusätzliche Fläche würde unsere legendäre Platznot hier im Gebäude zumindest ein wenig lindern.

Parkplätze gibt es ohnehin zu viele hier im Stadtteil. Autos kann man schließlich auch einfach vor Einfahrten oder direkt auf den Kreuzungen abstellen. ;-)


Depp vor der Einfahrt

Keine Ahnung, was ich im Leben falsch gemacht habe, dass ich mich andauernd mit rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern herumschlagen muss. Gestern Nachmittag wollte ich ein paar Sachen zur Halle bringen und stand dann nach einer knappen Stunde Autofahrt mit vollem Anhänger recht hilflos da – irgendein Depp hatte seinen VW genau vor meiner Einfahrt geparkt.

Die angerufene Polizei konnte mir nicht unmittelbar helfen. Wenn sich eine Telefonnummer vom Halter finden ließe, würden sie ihn kontaktieren, ansonsten hätte ich jetzt einfach Pech. Rütteln am Auto brachte auch keinen Erfolg. Ich hatte nämlich gehofft, auf diese Weise eine Alarmanlage auslösen zu können. Also schleppte ich alle Möbel von der anderen Straßenseite um das falsch abgestellte Auto herum, man hat ja sonst nichts zu tun.

Beweisfotos gingen an die Bußgeldstelle vom Ordnungsamt und als kleinen persönlichen Seitenhieb habe ich noch einen Notizzettel unter den Scheibenwischer gehängt. Nicht mit Beleidigungen oder Hinweisen auf die Einfahrt oder nicht vorhandene Parkkünste versehen, sowas interessiert doch niemanden. Ich hatte nur geschrieben, dass mir der Kratzer an der Seite Leid tut und dass es keine Absicht war. Natürlich gab es keinen von mir verursachten Kratzer, aber lass ihn oder sie mal mit erhöhtem Puls ein paar Minuten suchen. ;-)


Eingestelltes Ordnungswidrigkeitsverfahren

Das hier erwähnte Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich wurde offiziell eingestellt. Offenbar waren die Fotos des übereifrigen Mitarbeiters doch nicht aussagekräftig genug um gegen meine Argumentation, dass der Anhänger an besagtem Datum erst seit einem Tag dort stand, ankommen zu können.

Eigentlich ist aber dennoch die Betreffzeile des neuen Schreibens schon eine Frechheit. "Verkehrsordnungswidrigkeit vom 23.02.2022" – Nein!!! Es hat ja gar keine Verkehrsordnungswidrigkeit gegeben. Wie wäre es stattdessen mit "Unser Schreiben vom 28.02.2022", was niemanden angreifen würde. In dem Einzeiler steht zwar drin, dass das Verfahren eingestellt wurde, aber im ersten Moment sieht es eben doch so aus, als wenn es eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch mich gegeben hätte.


Der Fotobeweis

Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"

Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.

Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.

Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.

Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."

Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …

Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.