Der Fotobeweis
Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"
Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.
Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.
Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.
Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."
Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …
Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.
Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.
Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.
Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.
Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."
Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …
Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.
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Nobody on :
Bei mir konkret soll ich mit einem Leihwagen falsch geparkt haben, an dem Tag war ich aber gar nicht in besagter Stadt, sondern bin nur von der Werkstatt zur Arbeit und zurück zur Werkstatt. Aber es gibt ein Foto was das Auto angeblich zu besagtem Datum mit abgelaufenen Parkschein an besagtem Ort zeigt. Ich vermute das da schlichtweg was mit dem Datum in einem Gerät, beim notieren schiefgelaufen ist... aber wie willste das beweisen?
John Dóe on :
Micha on :
Und dann die Beweise abwarten.
Aber wahrscheinlich hat das Amt unfehlbare Eidesstattliche Aussagen einer Ordnungskraft, dass der Hãnger dort seit MONATEN steht.
Ich bin gespannt was passiert wenn du die Beweisbilder anfragst.
Gibts wahrscheinlich nicht.
Schwachstromblogger on :
Bei Björn gehts vermutlich nicht, aber mein Anhänger dreht sich hier in der Straße auch schonmal um 180° auf dem Parkplatz, sprich die Deichsel zeigt auf einmal in die andere Richtung.
So bin ich in 10 Jahren als Anhängerbesitzer erst einmal zur Zahlung aufgefordert worden.
xyz on :
Peter G. on :
Machen die nichts; MEINE STEUERGELDER!
machen die was; MEINE STEUERGELDER!
Michael on :
Es würde nämlich vermutlich noch viel mehr von deinen Steuergeldern kosten, wenn jeder seinen Hänger beliebig lange im öffentlichen Parkraum stehen lassen dürfte.
Dann wird es nämlich 2 Dinge geben:
- Werbe-Firmen stellen Hänger ständig mit Reklametafeln auf öffentlichen Parkplätzen ab
- Firmen und Privatpersonen nutzen öffentliche Parkplätze als kostenlose Garage für ihre Hänger, die sie vielleicht 2 mal im Jahr oder alle 4 Wochen bräuchten
Dann müssen als Folge davon mehr öffentliche Parkplätze für die angelegt werden, die wirklich nur kurz irgendwo parken wollen - weil sie irgendwo zu Besuch sind, etwas einkaufen, etwas liefern, etwas abholen.
Micha on :
Und hier fährt regelmäßig die Polizei lang...
Alexander M. on :
Jo on :
joe on :
Micha on :
Ein Foto dass der Hänger an Tag X dort stand.
Ein Foto dass der Hänger an X-14 dort war ist laut Björn nicht möglich.
Wo die da den Beweis haben wollen kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde auch einfach mal die Beweise für die 14 Tägige Parkdauer anfordern.
Wenns die gibt, sollte das kein Problem sein.
Rudolph on :
2. Beweis sollte sein: Foto1 und Foto2 nach 15 Tagen (oder mehr)
Es würde an ein Wunder grenzen, wenn der Hänger auf den Millimeter genau an gleicher Stelle steht, sowie die Ventilstellung gleich ist.
Michael on :
Früher hatte man wenigstens eine Kleinbildfilmkamera mit Datenrückwand - welche Datum & Uhrzeit ins Bild rein belichtete.
Da hätte man zwar auch 2 Fotos am gleichen Tag machen können und dazwischen das Datum der Kamera ändern können .... aber immerhin hätte man im Nachhinein nicht so viel bzw. so einfach machen können wie heute.
Bleibt doch nur, daß 2 Ordnungsamtmitarbeiter zusammen auf Streife gehen und einer ist Zeuge .... sehr glaubwürdig!
Rudolph on :
Aber dennoch glaube ich, dass man dort keine Bilder fälscht. Das liegt daran, dass man dafür viel zu faul ist und man andere (verfolgbare!) Schandtaten problemlos auf der Straße findet.
Warum soll man auch was fälschen und das Risiko eingehen, dass der Beschuldigte gerichtsfest nachweisen kann (z.B. Werkstattbesuch), dass der Hänger dort nicht stand? Da sucht man sich lieber den nächsten armen Tropf, den man wegen Falschparken aufschreiben und abzocken kann.
naja on :
Vielleicht hat also wer anders ein paar Defizite hier oder dort?
Panther on :
Nicht der Andere on :
Raoul on :
Justus on :
Können die dann ja mal forensisch das Foto datieren.
Cliff on :
Foltert ihn!
TS on :
Ich habe selbst mal einen bekommen wegen Zahlendreher Autonummer. Auf dem Antwortbogen angegeben das ich zu besagter Zeit ein Gipsbein hatte aber gerne zahle, wenn sie mir mein (damaligen) Trabbi mit dem Kennzeichen X gegen den besagten VW mit dem Kennzeichen Y eintauschen.
Bußgeldbescheid kam... (also keiner gelesen)
Schnauze voll, zum Anwalt mit Verkehrsrechtsschutz: der Schriebs gemacht das auf eine Verhandlung bestanden wird - schwupps kam eine fadenscheinige Entschuldigung.
OA-Troll on :
Fotos mit dem Smartphone kosten Nichts, mache oft Bilder von meinem Auto mit Parkscheibe etc.
Flox on :
Mit der Zeitung von letzter Woche bekomme ich auch heute ein "Beweisfoto" hergestellt das ich angeblich lezte Woche irgendwo stand.
Ich on :
Nicht der Andere on :
Sonstwer on :
Minniemaus on :
wupme on :
Panther on :
Herr Rossi on :
Rudolph on :
Er hat versucht für diesen Bereich eine zeitlich abgegrenzte Halteverbotszone zu bekommen. Pustekuchen.
Daher nun die Anhängerlösung. Oder was sollte er sonst noch tun? Den Papst um Hilfe bitten?
Panther on :
Supporthotline on :
Nicht der Andere on :
Zudem - halten die denn zwei bis alle Ventile fest oder immer nur eins? Gerade Letzteres erzeugt ja zwangsläufig Fehlbeschuldigungen, auch wenn er regelmäßig oder täglich in Benutzung ist.
RANDOLF on :
Nicht der Andere on :
Alter Kerl on :
Nicht der Andere on :
Tagedieb on :
Panther on :
Jan on :
wupme on :
Habakuk on :
Mein Verdacht ist, dass Björn dieses Blog einst nur eingerichtet hat, um eine Schar von Anhängern um sich zu sammeln, die mit ihm sympathisieren, wenn er eines Tages einen Strafzettel bekommt und die dann im Kommentarbereich das Ordnungsamt dissen.
So!!!1!!
Spatz on :
John P on :
Ich hatte mal einen Verkehrsunfall. Ich war Unfallopfer, aber die Polizei meinte ich hätte den Straßenverkehr gefährdet und soll jetzt eine Strafe zahlen. Ich rief an und erzählte den Polizisten mal meine Meinung dazu. Vor allem, da keiner der anderen Verkehrsteilnehmer anhielt um mir zu helfen.
Ich wurde dann an eine Kollegin durchgestellt, die mir statt der Geldstrafe eine mündliche Verwarnung erteilt hat, die ich aber, da ich immer noch wütend war, nicht wahrgenommen habe.