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Der Fotobeweis

Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"

Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.

Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.

Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.

Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."

Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …

Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.

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Nobody on :

Tröste dich, ich habe schon so manches Bußgeld bezahlt wo ich nicht dran Schuld war, was ich aber auch nicht aktiv widerlegen konnte... und angesichts angeblicher Fotos und einer Zeugenaussage eines Ordnungsamt Mitarbeiters, habe ich mich für 10Euro nicht auf nen Rechtsstreit eingelassen. Shit happens, keine Ahnung wo da die Fehler passieren, aber manchmal ists nur blöd und den Ärger auch irgendwie einfach nicht wert.

Bei mir konkret soll ich mit einem Leihwagen falsch geparkt haben, an dem Tag war ich aber gar nicht in besagter Stadt, sondern bin nur von der Werkstatt zur Arbeit und zurück zur Werkstatt. Aber es gibt ein Foto was das Auto angeblich zu besagtem Datum mit abgelaufenen Parkschein an besagtem Ort zeigt. Ich vermute das da schlichtweg was mit dem Datum in einem Gerät, beim notieren schiefgelaufen ist... aber wie willste das beweisen?

John Dóe on :

Wahrscheinlich ein übereifriger Mitarbeiter sieht den hänger an Tag x und dann an Tag x +14...

Micha on :

Merke: bei längerer Parkdauer den Hänger per Hand wöchentlich +/- 0,5m verrücken.
Und dann die Beweise abwarten.

Aber wahrscheinlich hat das Amt unfehlbare Eidesstattliche Aussagen einer Ordnungskraft, dass der Hãnger dort seit MONATEN steht.

Ich bin gespannt was passiert wenn du die Beweisbilder anfragst.
Gibts wahrscheinlich nicht.

Schwachstromblogger on :

Vor und zurück allein reicht nicht unbedingt, auch mal den Anhänger etwas nach links und rechts bewegen. Dadurch driften die Ventilstände zwischen den Rädern und der Unterschied wird deutlich besser sichtbar.

Bei Björn gehts vermutlich nicht, aber mein Anhänger dreht sich hier in der Straße auch schonmal um 180° auf dem Parkplatz, sprich die Deichsel zeigt auf einmal in die andere Richtung.

So bin ich in 10 Jahren als Anhängerbesitzer erst einmal zur Zahlung aufgefordert worden.

xyz on :

Man sollte meinen wir hätten dringendere Probleme als Anhänger, die vermeintlich zu lang wo geparkt wurden. Immer wieder eine Freude zu sehen, wofür meine Steuergelder versenkt werden.

Peter G. on :

Wobei es ja doch relativ egal ist, was die machen.

Machen die nichts; MEINE STEUERGELDER!
machen die was; MEINE STEUERGELDER!

Michael on :

Das hat schon seine Berechtigung, daß so etwas kontrolliert wird.

Es würde nämlich vermutlich noch viel mehr von deinen Steuergeldern kosten, wenn jeder seinen Hänger beliebig lange im öffentlichen Parkraum stehen lassen dürfte.

Dann wird es nämlich 2 Dinge geben:

- Werbe-Firmen stellen Hänger ständig mit Reklametafeln auf öffentlichen Parkplätzen ab

- Firmen und Privatpersonen nutzen öffentliche Parkplätze als kostenlose Garage für ihre Hänger, die sie vielleicht 2 mal im Jahr oder alle 4 Wochen bräuchten

Dann müssen als Folge davon mehr öffentliche Parkplätze für die angelegt werden, die wirklich nur kurz irgendwo parken wollen - weil sie irgendwo zu Besuch sind, etwas einkaufen, etwas liefern, etwas abholen.

Micha on :

Als ich hier in meine jetzige Adresse umgezogen bin stand an der Strasse ein Auto mit abgelaufenem Tüv und mehreren Knöllchen an der Scheibe. Etwa ein Jahr später waren die Nummernschilder weg. Es dauerte dann noch weitere 4 Jahre bis das Fahrzeug, wohin auch immer, verschwunden ist.
Und hier fährt regelmäßig die Polizei lang...

Alexander M. on :

Der Polizei ist der ruhende Verkehr grs. egal, solang keine konkrete Gefährdung besteht

Jo on :

Das ist wieder ein anderes Problem. Das Problem da ist, dass der letzte Eigentümer nicht mehr aufzufinden ist. (Irgendwelche insolventen formen, Verkauf ins Ausland, ...) Wenn man den dann abschleppt steht der bei der Abschleppfirma am Hof und vergammelt dort. Das machen die ungern. So lange ein Halter aber zu finden ist, schaut die Sache anders aus.

joe on :

:-) Das Ordnungsamt hat schon einen "Beweis", das Foto. Insofern darfst du jetzt beweisen, dass der "Beweis" falsch ist. Damit benötigst du Zeugen oder Fotos, etc. die belegen, dass der Hänger da nicht stand. Nach § 25 a StVG dürfen Sie dir die Kosten für das Bußgeldverfahren u.U. für Verstöße im ruhenden Verkehr auferlegen. Was den Zwanni Bußgeld auch wieder relativiert. Dem Ordnungsamt ist egal, welche Argumente du hast. Sofern es gerichtsfest beweisen kannst und den Aufwand magst, dann warte auf den Bußgeldbescheid (der teurer ist), gegen den hast Rechtsmittel (Einspruch), sonst zahl die 20 EU und sorge für die Zukunft für beweisbare Zustände. Recht haben != Recht bekommen

Micha on :

Was werden die denn haben?
Ein Foto dass der Hänger an Tag X dort stand.
Ein Foto dass der Hänger an X-14 dort war ist laut Björn nicht möglich.
Wo die da den Beweis haben wollen kann ich mir nicht vorstellen.

Ich würde auch einfach mal die Beweise für die 14 Tägige Parkdauer anfordern.
Wenns die gibt, sollte das kein Problem sein.

Rudolph on :

1. Die Beweislast liegt beim OA.
2. Beweis sollte sein: Foto1 und Foto2 nach 15 Tagen (oder mehr)

Es würde an ein Wunder grenzen, wenn der Hänger auf den Millimeter genau an gleicher Stelle steht, sowie die Ventilstellung gleich ist.

Michael on :

Ich frage mich, wie man in Zeiten von Digitalkamers, Photoshop & Co. gerichtsfeste Beweisfotos macht ... ;-)

Früher hatte man wenigstens eine Kleinbildfilmkamera mit Datenrückwand - welche Datum & Uhrzeit ins Bild rein belichtete.

Da hätte man zwar auch 2 Fotos am gleichen Tag machen können und dazwischen das Datum der Kamera ändern können .... aber immerhin hätte man im Nachhinein nicht so viel bzw. so einfach machen können wie heute.

Bleibt doch nur, daß 2 Ordnungsamtmitarbeiter zusammen auf Streife gehen und einer ist Zeuge .... sehr glaubwürdig!

;-)

Rudolph on :

Ich bin davon überzeugt, dass beim OA überwiegend Leute arbeiten, die psychisch ein paar Defizite haben.

Aber dennoch glaube ich, dass man dort keine Bilder fälscht. Das liegt daran, dass man dafür viel zu faul ist und man andere (verfolgbare!) Schandtaten problemlos auf der Straße findet.

Warum soll man auch was fälschen und das Risiko eingehen, dass der Beschuldigte gerichtsfest nachweisen kann (z.B. Werkstattbesuch), dass der Hänger dort nicht stand? Da sucht man sich lieber den nächsten armen Tropf, den man wegen Falschparken aufschreiben und abzocken kann.

naja on :

Schonmal drüber nachgedacht, dass der "abgezockte" "arme Tropf" das durch NICHT FALSCHPARKEN ganz einfach verhindern könnte?
Vielleicht hat also wer anders ein paar Defizite hier oder dort?

Panther on :

Auch dank populistischer Medien ist es gesellschaftsfähig geworden, eigene Verstöße auf "unfähige Behörden" zu schieben – "mal eben dort geparkt", "mal eben etwas über der Geschwindigkeit gewesen" usw. Komisch, dass die selben Leute nicht mehr so unverbindlich reagieren, wenn sie selbst öffentliche Leistungen erhalten wollen.

Nicht der Andere on :

Vielleicht übersehen, aber Björn hat eben NICHT falschgeparkt. Zumindest ein Aufmerksamkeitsdefizit liegt hier nicht am allerfernsten. Nach 15 Tagen mittels - mehr oder weniger (un)genauer - ein unzulässiges Dauerparken zu diagnostizieren führt eben wie hier zwangsläufig zu Unterstellungen. Wenn die sich dann stur stellen, dann wird's ärgerlich. Wenn die jeden Tag dort vorbei kommen würden und 15 mal die identische Ventilstellung beobachten würden, dann wäre der Zufall draußen. Aber zwei punktuelle, singuläre Beobachtungen beweisen für den Zeitraum dazwischen rein garnichts.

Raoul on :

Und schon den Ordnungsamt-Mitarbeiter gefunden.

Justus on :

Einfach Foto vom Hänger in der Halle beilegen, und schreiben, der Hänger Stand von x bis Y in der Halle und erst ab Y auf der Straße.
Können die dann ja mal forensisch das Foto datieren.

Cliff on :

> Methoden wie in einem Hexenprozess?

Foltert ihn! 8-)

TS on :

DIe Fragebögen werden doch gar nicht gelesen....

Ich habe selbst mal einen bekommen wegen Zahlendreher Autonummer. Auf dem Antwortbogen angegeben das ich zu besagter Zeit ein Gipsbein hatte aber gerne zahle, wenn sie mir mein (damaligen) Trabbi mit dem Kennzeichen X gegen den besagten VW mit dem Kennzeichen Y eintauschen.
Bußgeldbescheid kam... (also keiner gelesen)

Schnauze voll, zum Anwalt mit Verkehrsrechtsschutz: der Schriebs gemacht das auf eine Verhandlung bestanden wird - schwupps kam eine fadenscheinige Entschuldigung.

OA-Troll on :

Fotografiere den Hänger mit einer aktuellen Tageszeitung in der Straße, dann wieder in der Halle, und dann stell ihn wieder an die Straße und ruf anonym "wegen dem Hänger da" das OA an.

Fotos mit dem Smartphone kosten Nichts, mache oft Bilder von meinem Auto mit Parkscheibe etc.

Flox on :

Und was soll die Tageszeitung beweisen? Außer das ein Foto nicht nach einem Tag X entstanden sein kann?
Mit der Zeitung von letzter Woche bekomme ich auch heute ein "Beweisfoto" hergestellt das ich angeblich lezte Woche irgendwo stand.

Ich on :

Du hast es nicht verstanden. ;-)

Nicht der Andere on :

Die Tageszeitung beweist ausschließlich, daß das Foto nicht vorm Zeitungsdatum gemacht worden ist. Für Lösegeldforderungen nach Entführungen ist ja zunutze. Aber bezüglich Parkvergehensbeschuldigung fehlt mir da auch der Dreh, inwieweit das einen Vorwurf entkräften könnte.

Sonstwer on :

Mit der Abeitszeitaufzeichnung meines Arbeitgebers konnte ich aber schon mal erläutern, dass ich an dem Tag zumindest zur Zeit des Einstempelns 20km vom "Tatort" entfernt war.

Minniemaus on :

Hast du eine Rechtsschutzversicherung für Straßenverkehrssachen? Dann warte den BG-Bescheid ab und geh damit zum Anwalt.

wupme on :

Das Problem ist dass dabei meistens heraus kommt dass die Versicherung das ganze dann einfach bezahlt.

Panther on :

Es mag zwar eventuell (wir lesen ja nur die Meinung einer Seite) nicht "sauber" begründet sein, aber da stößt wohl jmd. das regelmäßige Hin und Her mit dem Anhänger ohne konkretes Transportbedürfnis sauer auf (bzw. liegen entsprechende Beschwerden von Anwohnern, Besuchern usw. vor?). Im Sinne aller Beteiligten sollte an einer tragfähigen Lösung statt des halbseidenen Dauerprovisoriums gearbeitet werden ...

Herr Rossi on :

Wem auch immer das "sauer aufstößt", der sollte dann aber keine falsche Verdächtigung begehen. Die Behauptung, der Anhänger stünde da länger als zwei Wochen, ist ja offenbar falsch. Wenn ein Anwohner dies doch behaupten würde, dann würde er sich damit strafbar machen. Und auch für eine Kontrolle durch das Ordnungsamt reicht es eben nicht, nur ein paar Ventilstände aufzuzeichnen, wenn nicht einmal auch die Position erfaßt wird. Ob eine Falschbeschuldigung vorgelegen hat, kann Björn durch Akteneinsicht erfahren, und dann kann derjenige mal erfahren, wie es ist, nicht zu unrecht einer Ordnungswidrigkeit sondern zurecht einer Straftat beschuldigt zu werden.

Rudolph on :

Das hat Björn probiert.

Er hat versucht für diesen Bereich eine zeitlich abgegrenzte Halteverbotszone zu bekommen. Pustekuchen.

Daher nun die Anhängerlösung. Oder was sollte er sonst noch tun? Den Papst um Hilfe bitten?

Panther on :

Sich ins persönliche Gespräch mit den Behörden begeben? Sich darüber mit Betreibern von ähnlich gelegenen Läden austauschen? Das zu entsorgende Material regelmäßig in kleineren Mengen an einen anderen Ort bringen und von dort abholen lassen? (z.B. per Anhänger in/an die Halle, sofern die Situation dort passt)? Umbauen bzw. seine Zelte an geeigneter Stelle aufschlagen? Etwas Unpassendes erzwingen zu wollen, führt immer zu ewigen Reibereien ...

Supporthotline on :

Eine andere Lösung suchen, so wie tausende andere Supermärkte in vielen anderen Städten auch? Es gibt so viele grössere Supermärkte ohne einen Container.

Nicht der Andere on :

Wenn die alle 15 Tage alle Anhänger notieren, dann kommen dabei natürlich auch regelmäßig scheinbar übereinstimmende Ventilstellungen heraus. Zum einen wird die Ventilstellung ja nicht gemessen, sondern nur nach Augenschein kategorisiert und bei kleineren Rädern geht leichter Versatz ja schnell unter.

Zudem - halten die denn zwei bis alle Ventile fest oder immer nur eins? Gerade Letzteres erzeugt ja zwangsläufig Fehlbeschuldigungen, auch wenn er regelmäßig oder täglich in Benutzung ist.

RANDOLF on :

SO WAS GINGE BEI MIR DURCH ALLE INSTANZEN BIS NACH DEN HAAG!

Nicht der Andere on :

Wer ist denn der Haag? Und müsste es nicht korrekt mit Dativpronomen "dem Haag" lauten? Oder habe ich Bratze da im Meer der Majuskeln die unterhand gewonnen?

Alter Kerl on :

Das ist entkoffeinierter Kaffee.

Nicht der Andere on :

Also geht's bei ihm durch alle Instanzen bis ins Cafe Hack auf einen Kaffee Hack! Danke! Dachte schon, das wäre ein löslicher gewesen, aber tatsächlich ging's bei dieser Bremensie (sp?) ja um die Entkoffeinierung.

Tagedieb on :

Wirklich unbekannt? Noch nie von gehört: https://www.icj-cij.org/en? Oder habe ich da wieder den ironischen Unterton überlesen?

Panther on :

... aber erstmal in den VHS-Kurs "Tippseln für Einsteiger", wo ausreichend lang geübt wird, wie diese rotzigen Dauergroßbuchstaben bekämpft werden können. Viel Erfolg.

Jan on :

Der Container Fahrer dürfte doch als Zeuge reichen, dann eine Anzeige gegen den Anzeigen Erstatter wegen vorsätzlicher Falscher Beschuldigung, Erstellung einer falschen Urkunde gegen den OA Mitarbeiter... Kosten bekommst du ggf als Schadensersatz nach der DSGVO wieder, keine OWi begangen, keine Rechtfertigung für die Datenverarbeitung

wupme on :

Was die Leute sich so einreden was alles DSGVO Verstöße sein sollen.... abenteuerlich :-O

Habakuk on :

Ich glaube, anders als die meisten Kommentatoren hier, an die Lauterkeit und Unfehlbarkeit des Bremer Ordnungsamts.

Mein Verdacht ist, dass Björn dieses Blog einst nur eingerichtet hat, um eine Schar von Anhängern um sich zu sammeln, die mit ihm sympathisieren, wenn er eines Tages einen Strafzettel bekommt und die dann im Kommentarbereich das Ordnungsamt dissen.

So!!!1!!

Spatz on :

Solange er diese Schar von Anhängern mindestens alle zwei Wochen bewegt finde ich das durchaus in Ordnung!

John P on :

Einfach mal beim Ordnungsamt anrufen?

Ich hatte mal einen Verkehrsunfall. Ich war Unfallopfer, aber die Polizei meinte ich hätte den Straßenverkehr gefährdet und soll jetzt eine Strafe zahlen. Ich rief an und erzählte den Polizisten mal meine Meinung dazu. Vor allem, da keiner der anderen Verkehrsteilnehmer anhielt um mir zu helfen.
Ich wurde dann an eine Kollegin durchgestellt, die mir statt der Geldstrafe eine mündliche Verwarnung erteilt hat, die ich aber, da ich immer noch wütend war, nicht wahrgenommen habe.

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