Eingestelltes Ordnungswidrigkeitsverfahren
Das hier erwähnte Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich wurde offiziell eingestellt. Offenbar waren die Fotos des übereifrigen Mitarbeiters doch nicht aussagekräftig genug um gegen meine Argumentation, dass der Anhänger an besagtem Datum erst seit einem Tag dort stand, ankommen zu können.
Eigentlich ist aber dennoch die Betreffzeile des neuen Schreibens schon eine Frechheit. "Verkehrsordnungswidrigkeit vom 23.02.2022" – Nein!!! Es hat ja gar keine Verkehrsordnungswidrigkeit gegeben. Wie wäre es stattdessen mit "Unser Schreiben vom 28.02.2022", was niemanden angreifen würde. In dem Einzeiler steht zwar drin, dass das Verfahren eingestellt wurde, aber im ersten Moment sieht es eben doch so aus, als wenn es eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch mich gegeben hätte.

Eigentlich ist aber dennoch die Betreffzeile des neuen Schreibens schon eine Frechheit. "Verkehrsordnungswidrigkeit vom 23.02.2022" – Nein!!! Es hat ja gar keine Verkehrsordnungswidrigkeit gegeben. Wie wäre es stattdessen mit "Unser Schreiben vom 28.02.2022", was niemanden angreifen würde. In dem Einzeiler steht zwar drin, dass das Verfahren eingestellt wurde, aber im ersten Moment sieht es eben doch so aus, als wenn es eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch mich gegeben hätte.

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Phil on :
J D on :
Herr Rossi on :
John Dóe on :
Fallout Boy on :
SPages on :
Faulheit siegt
Theo on :
eigentlichegal on :
Nur weil man dir die Ordnungswidrigkeit einem Verfahren nicht nachweisen könnte heißt das ja noch lange nicht, dass es sie nicht gab.
so denken Juristen
küchenrückwand folie on :
Nicht der Andere on :
Am besten auf jedem Kassenbon explizit deklarieren, daß es sich um eine vorläufige Abrechnung handelt und unbezahlte Vereinnahmungen samt aushängendem Bearbeitungsentgelt und Anzeige, sowie gegebenenfalls Geldstrafe oder Haftanstaltsaufenthalt noch dazu kommen.
Jan on :
John Deo on :
Raoul on :