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"erkennbar betrunken"

Im Jugendschutzgesetz (JuSchHG) steht zum Thema alkoholische Getränke (§ 9) lediglich folgendes:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, […]

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

[…]
Auf der Website kenn-dein-limit.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) findet sich zum Thema Alkohol und Jugendliche folgende Formulierung:

"Jugendliche ab 16 Jahren: dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen – es sei denn, sie sind erkennbar betrunken.
Das finde ich interessant. Wie weit man einem bereits torkelnden und lallenden Teenager noch weiteren Alkohol verkauft, ist wohl eine sehr subjektive Entscheidung. Ich würde es nicht tun, wobei natürlich auch die Frage ist, was "erkennbar betrunken" ist.

Was ich gerade interessanter finde, und das war auch der Auslöser für diesen Blogeintrag, ist die Frage, woher diese Formulierung "es sei denn, sie sind erkennbar betrunken" auf kenn-dein-limit.de wohl stammt. Ist das doch irgendwo im Jugendschutzgesetz festgehalten und ich habe es nur nicht gesehen oder ist das lediglich zu Text gewordene Wunschdenken eines Mitarbeiters bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung?

Aperol ab wieviel Jahren?

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.

Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!

Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.

Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".

Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!

Sekt? Kind? Achso!

Eine Kundin, die ich für ein Kind und maximal 12 Jahre alt hielt, hatte unter anderem eine Flasche Sekt im Einkaufskorb lieben, die sie auch ziemlich souverän aus dem Regal genommen hatte. Neugierig positionierte ich mich in der Nähe der Kasse, denn ich wollte mal gucken, wie die Sache ausgeht. Wird sie die Flasche kaufen können? Eigentlich achten meine Mitarbeiter sehr penibel auf die Einhaltung des Jugendschutzes und der Altersgrenzen. Aber wie wird die Kleine reagieren, wenn sie eine Abfuhr bekommt? Oder ist sie gar kein kleines Mädchen mehr, sondern schon über 16 und wirkt nur noch so kindlich?

Nun: Dass das Mädchen nicht sehr groß war und tatsächlich maximal 12 Lenze zählte, ist von allen genannten Spekulationen die einzig richtige. Bei dem Sekt handelte es sich um eine alkoholfreie Variante, die wir ihr ganz legal verkaufen durften.