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Genehmigt: PV-Anlage!

Die Eigentümerversammlung liegt hinter uns und die dort Anwesenden hatten über meinen Antrag, eine PV-Anlage hier auf dem Flachdach des Marktes zu installieren, abgestimmt.

Das Ergebnis: Genehmigt!

Natürlich muss ich sämtliche Kosten für diese Anlage tragen, aber da sie ja ohnehin für mich ist, hatte ich da auch überhaupt keine andere Vorstellung. Eine Einschränkung gibt es, wir müssen einen Mindestabstand zu den Fenstern der Wohnungen im ersten Stock einhalten, aber auch das ist kein Problem.

Wir haben bei der EDEKA eine eigene Fachabteilung für PV-Anlagen und dort habe ich jetzt die entsprechende Anfrage gestellt. Da werden dann in Zusammenarbeit mit einer lokalen Fachfirma alle rechtlichen und wichtigen Dinge (Rentabilität, Statik, Blendung, Versicherung, Finanzierung, was weiß ich denn alles …) geklärt und dann kann es eigentlich losgehen.

Sicherlich wird nicht nächste Woche ein Monteur kommen und die Anlage hier aufs Dach basteln, da gibt es lange Vorlaufzeiten, aber zumindest sind die ersten beiden Schritte schon getan! :-)

Das Hin und Her mit den Malereibetrieben

Mitte des Jahres kam bei einem Viertel der Eigentümer unseres Hauses die Idee auf, die Fassade zur Gastfeldstraße hin neu und moderner zu gestalten.

Das größte Problem hierbei ist wie bei allen anderen Eigentümergemeinschaften auch, dass sowas immer den offiziellen Weg gehen muss. Je größer die Gemeinschaft und je professioneller organisiert die Verwaltung ist, desto bürokratischer wird das alles. Wir sind acht Eigentümer und haben einen externen Dienstleister als Hausverwaltung hier bestellt. Die Firma ist groß, arbeitet aber auch entsprechend professionell und straff organisiert.
Ich weiß nicht, wie weit man bei einer Selbstverwaltung die offiziellen Pfade verlassen und Dinge auf dem "kurzen Dienstweg" klären kann und darf, bei uns läuft eigentlich alles über die Eigentümerversammlung. Diese ist einmal pro Jahr und wann immer es irgendwelche Dinge zu klären gibt, man muss sich in Geduld üben. Wie jetzt zum Beispiel bei der Planung für eine auf dem Dach installierte Photovoltaik-Anlage für meinen Laden.

Immerhin hatten wir die Fassadenneugestaltung während der Versammlung vor ein paar Wochen geklärt. Es gab von einem Unternehmen ein Angebot für den im Erdgeschoss liegenden Teil der Fassade, eines für die restlichen zwei Etagen und zusätzlich noch eines für den Anstrich des gesamten Treppenhauses im Bereich der Wohnungen. Parallel dazu hatte unsere Hausverwaltung bei einem zweiten Unternehmen rein anhand der Leistungsbeschreibung jeweils ein weiteres Angebot für die drei Positionen angefordert.

Das eine Unternehmen war hier günstiger, das andere Unternehmen war dort günstiger. Beim Versuch, im Sinne der Eigentümer nachzuverhandeln, hat die erste Firma schließlich alle drei Angebote zurückgezogen. Ich gebe zu, auf mich wirkte das etwas wie eine beleidigte Trotzreaktion, aber vielleicht war die Kalkulation auch tatsächlich so knapp. Dann hätte man aber noch einmal miteinander reden sollen, denn handwerklich war die erste Firma eigentlich unser Favorit und wir hatten auch nicht vor, den Preis auf jeden Fall auf das Niveau des günstigeren Angebots zu drücken. Ich alleine hätte der ersten Firma den Auftrag gegeben, aber solche Sachen sind bei einer Eigentümergemeinschaft nun mal immer im Sinne aller acht Parteien zu erledigen.

Jetzt wird es übrigens, natürlich erst nach dem Winter, eine dritte Firma erledigen, bei der wir schließlich nach dem ganzen Hin und Her noch angefragt hatten.

PV-Anlage als T.O.P. 2023

Bei einer Eigentümergemeinschaft, die über eine Hausverwaltung koordiniert wird, ist alles akkurat geregelt. So war meine angedachte PV-Anlage auf dem Dach keine Rede wert, da sie nicht auf der Tagesordnung stand, da mir die Idee dazu erst nach dem Versenden der Einladungen zur Eigentümerversammlung gekommen war.

Also wird das Projekt als Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung 2023 auf den Tisch kommen. Schade, aber manchmal ist es wohl leider so. :-(

Eigentümerversammlung / PV-Anlage

Heute Nachmittag findet unsere diesjährige Eigentümerversammlung unseres Gebäudes hier statt. Ein besonders spannender Punkt wird die Frage sein, ob ich hier eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren darf. Damit ist "mein" Flachdach gemeint, also tatsächlich nur die Fläche über dem Markt. Als Teil der Gebäudehülle gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum, andererseits hat niemand damit oder da drauf etwas zu schaffen.

Die Anlage würde ich inklusive aller Nebenkosten (Statik, Blendgutachten etc.) alleine finanzieren und somit wären alle andere Eigentümer auch monetär aus der Sache raus. Lohnen würde sich das bestimmt, immerhin reden wir hier von weit über 400 Quadratmetern nutzbarer Fläche, was bei schönstem Sonnenschein gemäß diverser Faustregeln zu wenigstens 70 kW Leistung führen würde. In der Praxis kommt da wohl ein deutlich kleinerer Wert heraus, aber da wir hier im Markt tagsüber "nur" eine Dauerleistung von ca. 25 kW benötigen, würde die Anlage auf jeden Fall einen großen Teil der benötigten Leistung abdecken.

Aber ich habe davon zugegebenermaßen keine Ahnung und werde mir die Mühe, solche Details zu klären, erst dann machen, wenn ich generell das Okay zum Bau einer PV-Anlage habe. Nutzbare Fläche, Ausbeute, Eigenverbrauch, Speicherung, Einspeisung, irgendwas mit Bahnhof umsteigen.