Skip to content

PV-Anlage als T.O.P. 2023

Bei einer Eigentümergemeinschaft, die über eine Hausverwaltung koordiniert wird, ist alles akkurat geregelt. So war meine angedachte PV-Anlage auf dem Dach keine Rede wert, da sie nicht auf der Tagesordnung stand, da mir die Idee dazu erst nach dem Versenden der Einladungen zur Eigentümerversammlung gekommen war.

Also wird das Projekt als Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung 2023 auf den Tisch kommen. Schade, aber manchmal ist es wohl leider so. :-(

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Thorsten am :

Wie hoch ist dein Anteil? Berufe doch eine außerordentliche Versammlung ein?

Chris_aus_B am :

Der Gedanke kam mir auch. Ist aber erstmal eine finanzielle Zusatzbelastung und falls das der einzige TOP wird, sind die anderen Miteigentümer vielleicht weniger erbaut von der Idee, denn jeder liebt doch Hauseigentümerversammlungen, vor allem zusätzliche.

Der Hamburger am :

Gibt es keinen TOP Verschiedenes?

Dirk am :

Unter Verschiedenes kann man keine Anträge stellen, weil nichts beschlossen werden kann. Ist aber nichts neues, dass die Tagesordnungspunkte vorher bekannt sein müssen. Nur so ist für die anderen Eigentümer gewährleistet dass sie auch per Vollmacht abstimmen können.

Eine außerordentliche kommt meist nicht gut an, muss ja auch ne Mehrheit da sein. Man hätte aber ne Meinungsumfrage machen können. Lohnt schon mal, um zu schauen, ob sich nen richtiger Antrag wirklich lohnt.

Thomas am :

"Verschiedenes", "Sonstiges"... sowas ging mir auch durch den Kopf.
'Ne gute Tegesordnung hat sowas doch immer.

Flox am :

Gegeben hat es den sicher, da hätte Björn aber nur seine Idee vorstellen können. Ein Beschluss hätte da aber nicht gefasst werden können. Das geht nur zu Punkten die explizit als solche in der Einladung stehen. Sonst könnte man ja alles unter Sonstiges verstecken.

Cliff am :

Spontan Tagesordnungspunkte hinzufügen ging sogar in meinem Dorfgemeinderat, bei dem ich mal (parteiloses) Mitglied war, und das in Bayern. Mit einem Abstimmungsergebnis kannst du dieses Jahr nicht mehr rechnen, aber es wird darüber gesprochen werden, und du kannst mal vorfühlen, wie die Mehrheiten aussehen werden.

Ulf am :

Ein Umlaufbeschluß ginge auch noch, hier ist aber die Einstimmigkeit aller Eigentümer nötig.

Ulf am :

Über mir stand Blödsinn. Wie unten weiter angemerkt, wurde das WEG-Gesetz geändert. Einstimmigkeit ist jetzt nicht mehr erforderlich.

Kai am :

Das WEG-Gesetz wurde praktischerweise geändert, so dass Umlaufbeschlüsse auch mit einfacher Mehrheit umgesetzt werden können. Mag die Verwaltung nicht, weils Umstand macht, aber wenn Du Kontakt zu den anderen Eigentümer hast, könntest du einen solchen Beschluss vorbereiten. Das geht auch sofort™.

Mokantin am :

Ggf. könntest Du auch mit allen separat sprechen und dann einen Beschluss im Umlaufverfahren fassen.

Andreas am :

Hätte jetzt getippt, dass da doch noch ne Chance ist unterm TOP "Verschiedenes"... - zumindest um das Thema das erste Mal anzusprechen.

Silvan Theiss am :

Solange die nicht im Oktober 23 ist

Panther am :

Denkst du, dass sie grundsätzlich aller paar Monate stattfindet? :-O

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!