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Eigentümerversammlung / PV-Anlage

Heute Nachmittag findet unsere diesjährige Eigentümerversammlung unseres Gebäudes hier statt. Ein besonders spannender Punkt wird die Frage sein, ob ich hier eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren darf. Damit ist "mein" Flachdach gemeint, also tatsächlich nur die Fläche über dem Markt. Als Teil der Gebäudehülle gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum, andererseits hat niemand damit oder da drauf etwas zu schaffen.

Die Anlage würde ich inklusive aller Nebenkosten (Statik, Blendgutachten etc.) alleine finanzieren und somit wären alle andere Eigentümer auch monetär aus der Sache raus. Lohnen würde sich das bestimmt, immerhin reden wir hier von weit über 400 Quadratmetern nutzbarer Fläche, was bei schönstem Sonnenschein gemäß diverser Faustregeln zu wenigstens 70 kW Leistung führen würde. In der Praxis kommt da wohl ein deutlich kleinerer Wert heraus, aber da wir hier im Markt tagsüber "nur" eine Dauerleistung von ca. 25 kW benötigen, würde die Anlage auf jeden Fall einen großen Teil der benötigten Leistung abdecken.

Aber ich habe davon zugegebenermaßen keine Ahnung und werde mir die Mühe, solche Details zu klären, erst dann machen, wenn ich generell das Okay zum Bau einer PV-Anlage habe. Nutzbare Fläche, Ausbeute, Eigenverbrauch, Speicherung, Einspeisung, irgendwas mit Bahnhof umsteigen.

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Kommentare

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Chris_aus_B am :

Na wenigstens wird dir der Denkmalschutz wohl nicht reingrätschen. Nein, nicht wegen des Hauses auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, sondern wegen des "Gesamtensembles" und denkmalgeschützten Gebäuden in der Umgebung.

Suchen nach "München Denkmalschutz Kirche solar"
Es deutet sich aber ein Zurückrudern an, ich habe jetzt nicht viel dazu durchgelesen.

Nobody am :

Ich drücke dir die Daumen. Meiner Meinung nach ist jede PV Anlage auf ungenutzten Dächern lohnend. Die einen halt früher, die anderen später… aber in Anbetracht dessen das die ältesten PV Module immer noch gute Dienste verrichten, ist eine Umsetzung zwingend. Wenn sich jetzt schon balkonkraftwerke lohnen, dann lohnt auch alles andere.

Dennis kranz am :

Und dann am besten bei holger laudeley in ohz beauftragen die anlage zu bauen

Leere Dose am :

Habt ihr nicht auf dem Haus drauf sogar ein Schrägdach?

Ich mein, wenn man das Thema schon mal aufgreift ... :-D

20 Jahre Solar auf dem Dach am :

Solar für 25kW auslegen oder mehr mit Batteriespeicher. Einspeisen lohnt nicht mehr.
(Momentan)

peter am :

das ist so nicht richtig.
Ab 1.1.23 lohnt sich ggf. auch Volleinspeisung auch ein Anlagensplit (eine Volleinspeisung, eine anteilig Eigenbedarf) ist möglich.

Wenn die halle alt genug ist, sollte die statik auch kein problem sein, da sich die Werte der Schneelast reduziert haben.

Hinischtlich Befestigung gibt es hier auf einem Flachdach auch tendenziell günstige Systeme.

In der Summe:
1.) gute Idee
2.) auf jeden fall mehr als ein Angebot ;-)

das ist falsch! am :

Bei 25 kWp hängen zu bleiben wäre eine vertane Chance! Der Ansatz, die Fläche sinnVOLL zu belegen ist richtig.
Stromspeicher kann im Gewerbe durch IAB und reguläre Abschreibung interessant sein, ist aber ökologisch schädlich (zusätzlicher Verbraucher, Elektroschrott, Rohstoffgewinnung problematisch, ...)

Eine große Anlage wird den teuren Stromeinkauf massiv reduzieren und wirkt als Sonnenschutz, d.h. weniger Hitze im Sommer.

Es gibt ein Forum zu diesem Thema, da sind Experten.

Cyber am :

Wo hast du denn das her? Seit dem Osterpaket ist die Einspeisevergütung voll in Ordnung.

Hegelstraßenboy am :

Du könntest die Hausgemeinschaft auch zu einem Sonderpreis am Ertrag beteiligen. Das wäre wahrscheinlich deutlich lukrativer als eine Einspeisung oder ein kostspieliger und Platz fressender Speicher.

Flox am :

Nette Idee, aber das dürfte nicht ganz so trivial werden.
Entweder Björn übernimmt komplett die Versorgung, wird also zum Energieversorger für die einzelnen Wohnungen / die WEG beim Allgemeinstrom, oder man müsste sicherstellen das nicht genutzter Strom nur von Björn in's öffentliche Netz gespeist wird und über 2 Zähler genau erfasst werden kann welche kw/h Strom von Björn bzw aus dem öffentlichen Netz gekommen ist.
Wird schon einen Grund haben warum solche Modelle bei größeren Wohnanlagen (Vermieter versorgt seine Mieter über die PV auf dem Dach mit Strom) bisher gescheitert sind.

Dominic am :

Hab ich hier versucht, aber das wird in der praktischen Umsetzung beliebig aufwändig.

Dann braucht nämlich jeder Verbraucher einen Stromzähler zum Netz und einen Stromzähler Richtung PV Anlage. Dafür reicht aber der Platz im Schaltschrank normal nicht aus, also braucht man da einen neuen. Das ist aber nicht so einfach, weil die Verkabelung ja nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und so nicht mehr zulässig ist (...)

Wenn Björn nur selbst verbraucht, bekommt er einfach nur einen Zweirichtungszähler und ist fertig. (und es kommt auch nicht zur Situation dass nicht genug PV Strom für alle da ist, und er deswegen doch wieder Strom kaufen muss, weil um 18:00 in allen Wohnungen gleichzeitig gekocht wird...)

Boris am :

Geförderte Dachflächendämmung sinnvoll?

MrA am :

Definitiv den Akku mit einplanen. Das macht es richtig sinnvoll und du hast auch nachts noch etwas von deinem Stom.
Ich wünsche dir viel Freude damit, ein PV-Besitzer 8-)

Alexander M. am :

Ich meine mich zu erinnern, dass Du, Björn, dass Du flächenmäßig die absolute Mehrheit am Haus hältst, oder irre ich mich da? Wenn ja, dann wäre, da eine Eigentümerversammlung ja nur nur mehrheitlich aber nicht einstimmig entscheiden muss und die Stimmen doch nicht je "Wohneinheit", sondern prozentual an der Gesamtfläche vergeben werden, eine Mehrheit durch Dich doch quasi automatisch gegeben.

kalle am :

Normalerweise hat der Eigentümer mehrerer Wohnungen auch nur eine Stimme.

blub am :

"Normalerweise" klingt so nach einer allgemeingültigen Aussage. Im WEG-Gesetz ist das zwar so als Standardfall geregelt. Allerdings ist bei allen WEGs, an denen ich beteiligt bin, die Stimmverteilung nach den Eigentumsanteilen. Gerade wenn diese Anteile zwischen den Eigentümern extrem abweichen (so wie bei vermutlich bei Björn), kann so eine Regelung durchaus sinnvoll sein.

Amsel am :

Noch als Tip aus eigener Erfahrung. Schon mal beim Netzbetreiber nachfragen, ob die geplante Anlage überhaupt an Netz kann. Meine Eltern wollten nur 10kW bauen, aber die TEN (Thüringer Energienetze) sagt, das der Hausanschluss dafür zu alt ist. (Haus in den 70gern gebaut). Es müsste ein neuer Hausanschluss her, und den darf man natürlich selbst bezahlen.

Jerowski am :

Das ist in Björns Fall zwar richtig (ob das und weitere "Vorarbeiten" sinnvoll sind kommt aber drauf an, wie anspruchsvoll/problematisch die Versammlung an sich ist), aber bzgl. Anlagen kleiner 10kWp bin ich mir recht sicher, das entsprechend der Gesetzes- und Verordnungslage keine Genehmigung durch den Netzbetreiber nötig ist (eine Anmeldung reicht hier aus). Wenn also im vorliegenden Fall beim Elternhaus nicht quasi in den 70ern ne Gartenlaube zum Wohnhaus umgewidmet wurde (oder was ähnliches mit quasi super unünlichem minimalsthausanschluss) würde ich diese Ablehnung ggf. mal durch nen Experten prüfen lassen. Was natürlich sein kann, ist das nicht der Hausanschluss, aber die betroffene Hauselektrik (Schaltschrank etc.) das Problem war und hätte aktualisiert werden müssen?

Panther am :

Bei möglicher Einspeisung kommt auch die Netzstabilität des EVU (siehe Netzausbau und andere Anlagen im Dunstkreis) ins Spiel.

Der Feststellende am :

Herzlich Willkommen im intensiv-aktiven Wortschatz, trotzdem bitte jetzt nicht ständig: Monetär. (Zuletzt im Beitrag zur ausbleibenden Freimarktsbeteiligung), davor nur gelegentlich.

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