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2 x Post bzgl. Ex-MAs

Einmal über einen privaten Postdienst, einmal als Einschreiben über die Post habe ich heute völlig unabhängig voneinander zwei Schreiben bekommen.

Im ersten Brief hat mir eine Finanzbehörde mitgeteilt, dass eine Lohnpfändungsverfügung im Rahmen einer Vollstreckungssache erledigt ist, da der ausstehende Betrag bezahlt wurde. Das nahm ich achselzuckend zur Kenntnis, die betroffene Person arbeitet nämlich schon seit rund drei Jahren nicht mehr bei mir.

Jetzt wird es noch historischer: Mit dem Einschreiben meldete sich eine ehemalige Mitarbeiterin direkt bei mir, die eine Arbeitsbescheinigung braucht, um den Zeitraum der Beschäftigung bei mir bei mir belegen zu können. Das ist generell nicht weiter ungewöhnlich, interessant ist nur, dass das inzwischen schon über 15 Jahre her ist. Ich habe überhaupt keine Unterlagen mehr aus der Zeit und könnte nicht einmal mehr den Zeitraum ihrer Beschäftigung hier belastbar angeben. Keine Ahnung, was ich damit machen werde, aber darum kümmere ich mich im neuen Jahr …

Einladung Zeugenaussage

Vom Amtsgericht Bremen habe ich per Einschreiben eine Einladung zu einer Zeugenaussage gegen einen Mann bekommen, der hier im September 2017 mehrere Packungen Rasierschaum und Haargel geklaut hatte. (Einen dazugehörigen Blogeintrag gab es offenbar ebenfalls nicht, also auch an dieser Stelle keine weitere Möglichkeit, die Erinnerung aufzufrischen …)

Die Kopie der Anzeige habe ich noch vorliegen, aber an den Typen kann mich mich überhaupt nicht erinnern. Fotos oder Videos habe ich auch nicht mehr, also könnte ich in der Hauptverhandlung auch genauso gut den Zettel aus meinem "LD-Ordner" hochhalten, denn mehr habe ich leider auch durch die persönliche Aussage nicht zu bieten.

Die Aufforderung

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir vor einer Weile ein Einschreiben geschickt:

"Sehr geehrter Herr Harste,

ich habe bei Ihnen in dem Zeitraum vom 27.09.2017-30.09.2017 als Verkäufer in Teilzeit gearbeitet und muss leider bis zum heutigen Tag feststellen, dass immer noch kein Zahlungseingang des ausstehenden Gehalts für September auf mein Konto verbuchen konnte, obwohl ich Ihnen die erforderlichen Kontodaten bereits mitgeteilt habe. Daher fordere ich sie auf mir das ausstehende Gehalt für September 2017 in Höhe von 250,38€ (netto) (= 260 € brutto) mit einer Fristsetzung bis zum 15.11.2017 auf das folgende Konto zu überweisen. […]
"

Ich liebe so ein pseudobürokratisches Geschwafel. Nur zur Info: Der Kerl hatte tatsächlich im genannten Zeitraum bei uns gearbeitet. Dass das Arbeitsverhältnis nicht darüber hinaus fortgesetzt wurde, lag zu exakt 100% daran, dass er ohne sich noch einmal bei mir oder einem meiner Mitarbeiter gemeldet zu haben nicht mehr zur Arbeit erschien und auch nicht mehr telefonisch erreichbar war. Natürlich hätten wir die geleistete Arbeit abrechnen können, aber bei jemandem, der so tut, als wäre er vom Erdboden verschwunden, wollten wir einfach erst mal abwarten und gucken, was passiert.

Von mir gab es folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr erfrischend freundliches Schreiben vom 30. Oktober 2017.

Sie hätten sich die Mühe mit den in Floskeln verpackten Drohgebärden sparen können, wenn Sie sich einfach kurz telefonisch oder via E-Mail bei mir oder meinem Mitarbeiter gemeldet und bei der Gelegenheit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hätten, anstatt einfach nicht mehr zum Dienst zu erscheinen und nicht mehr auf Anrufe zu reagieren.

Wie auch immer: Ich habe den von Ihnen genannten (Brutto-)Betrag durch unsere Lohnbuchhaltung laufen lassen und soeben den sich daraus errechneten Nettolohn auf Ihr Konto xxx überwiesen.

Die von Ihnen geforderten € 250,38 konnte ich Ihnen jedoch nicht auszahlen, da Sie, wie Sie freundlicherweise in Ihrem Schreiben bestätigt haben, in unserem mündlichen Arbeitsvertrag auf Teilzeit (und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) eingestellt waren, woraus sich die Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt, was den ursprünglich von Ihnen gewünschten Betrag auf € 181,32 reduziert.

Dieser Piekser in die Wunde war ausreichend Genugtuung für mich. :-) Da sich dieser ehemalige Mitarbeiter bis dato auch nicht wieder bei mir direkt oder in der Filiale gemeldet hat, dürfte die Sache damit auch abgeschlossen sein.