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Die Aufforderung

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir vor einer Weile ein Einschreiben geschickt:

"Sehr geehrter Herr Harste,

ich habe bei Ihnen in dem Zeitraum vom 27.09.2017-30.09.2017 als Verkäufer in Teilzeit gearbeitet und muss leider bis zum heutigen Tag feststellen, dass immer noch kein Zahlungseingang des ausstehenden Gehalts für September auf mein Konto verbuchen konnte, obwohl ich Ihnen die erforderlichen Kontodaten bereits mitgeteilt habe. Daher fordere ich sie auf mir das ausstehende Gehalt für September 2017 in Höhe von 250,38€ (netto) (= 260 € brutto) mit einer Fristsetzung bis zum 15.11.2017 auf das folgende Konto zu überweisen. […]
"

Ich liebe so ein pseudobürokratisches Geschwafel. Nur zur Info: Der Kerl hatte tatsächlich im genannten Zeitraum bei uns gearbeitet. Dass das Arbeitsverhältnis nicht darüber hinaus fortgesetzt wurde, lag zu exakt 100% daran, dass er ohne sich noch einmal bei mir oder einem meiner Mitarbeiter gemeldet zu haben nicht mehr zur Arbeit erschien und auch nicht mehr telefonisch erreichbar war. Natürlich hätten wir die geleistete Arbeit abrechnen können, aber bei jemandem, der so tut, als wäre er vom Erdboden verschwunden, wollten wir einfach erst mal abwarten und gucken, was passiert.

Von mir gab es folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr erfrischend freundliches Schreiben vom 30. Oktober 2017.

Sie hätten sich die Mühe mit den in Floskeln verpackten Drohgebärden sparen können, wenn Sie sich einfach kurz telefonisch oder via E-Mail bei mir oder meinem Mitarbeiter gemeldet und bei der Gelegenheit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hätten, anstatt einfach nicht mehr zum Dienst zu erscheinen und nicht mehr auf Anrufe zu reagieren.

Wie auch immer: Ich habe den von Ihnen genannten (Brutto-)Betrag durch unsere Lohnbuchhaltung laufen lassen und soeben den sich daraus errechneten Nettolohn auf Ihr Konto xxx überwiesen.

Die von Ihnen geforderten € 250,38 konnte ich Ihnen jedoch nicht auszahlen, da Sie, wie Sie freundlicherweise in Ihrem Schreiben bestätigt haben, in unserem mündlichen Arbeitsvertrag auf Teilzeit (und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) eingestellt waren, woraus sich die Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt, was den ursprünglich von Ihnen gewünschten Betrag auf € 181,32 reduziert.

Dieser Piekser in die Wunde war ausreichend Genugtuung für mich. :-) Da sich dieser ehemalige Mitarbeiter bis dato auch nicht wieder bei mir direkt oder in der Filiale gemeldet hat, dürfte die Sache damit auch abgeschlossen sein.

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Kommentare

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Fabian am :

Autsch :-D Ein Viertel weniger Gehalt. Verdient hat er die Strafe!

egal am :

Er hat vier Tage bei dir gearbeitet? Wow...

HACCP am :

Auch Minijobs sind Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Oliver am :

Beim Minijob biste aber von Sozialabgaben befreit

HACCP am :

Der Ex-Mitarbeiter hat durch seinen Hinweis auf "Teilzeit" nicht bestätigt, kein Minijobber zu sein - darum ging es.

Nicht der Andere am :

Offenbar hatte Björn ja nicht erst dieser Tage, sondern zeitnah auf des Treulosen Schreiben reagiert. Dieser widerrum hat sich daraufhin nicht nochmal gemeldet ("Geringfügig!"), sodaß offenbar Einvernehmen erzielt wurde. Ente gut, Ende gut.

akbwl am :

Wie kann man als Arbeitgeber stolz darauf sein, seinen vertraglichen Pflichten nicht nachzukommen? Und was soll dieser Vorwurf von wegen Geschwafel?
Er hat ledichlich sachlich seinen Standpunkt mitgeteilt. Das geht mit vielfach bewährten Formulierungen besser als missverständlich frei formuliert. Und das war hier wohl dringend notwendig. Lohn nicht auszahlen (abwarten? hä?) und sich dann über Ladendiebe aufregen.

Fabian Sonnenberg am :

Welche vertraglichen Pflichten? Anscheinend hat der besagte Vertragspartner seine Vertragspflichten bereits nach 4 Tagen vollkommen versagt, weshalb Björn somit auch nicht mehr an seine Vertragspflichten gebunden war.

HACCP am :

Auch wenn der AN hinschmeißt; die bis dahin geleistete Arbeit muss schon vergütet werden.

Asd am :

Mündlicher Arbeitsvertrag? Das riecht doch nach Ärger.

Außerdem: Wie wurde denn der Vertrag gekündigt? Telefonisch bzw. Email reicht nicht aus. Wenn der Ex-Arbeitnehmer auf die Idee kommt, dass der Vertrag weiterhin besteht, kommt er damit am Ende gar durch, wenn du ihm nicht nachweislich eine korrekte Kündigung in Schriftform zugestellt hast... Hast ihm ja gerade schriftlich und durch die Zahlung bestätigt, dass ein Vertrag besteht.

Markus am :

Naja, der Ex-Arbeitnehmer hat durch seine Formulierung da aber auch impliziert, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.

HACCP am :

Arbeitsverträge können nur schriftlich (in Papierform) gekündigt werden.

Fubar am :

Es gibt ja sehr viele arbeitsrechtliche Vorschriften, die zum Schutz der Arbeitnehmer sinnvoll und gut sind. Wenn jemand aber nach 4 Arbeitstagen ohne jede Erklärung der Arbeit fern bleibt und für den Arbeitgeber telefonisch nicht mehr zu erreichen ist, dann sehe ich da kein Schutzbedürfnis mehr.
Ich weiß, dass die Rechtslage da anders ist, doch verstehe ich jeden Arbeitgeber, der in einer solchen Lage erst einmal alles auf Eis legt und nur noch auf Anfrage reagiert.
Und ich finde es schade, dass das rechtlich nicht abgesichert ist!
Arbeitgeber müssen sich förmlich von ihren Angestellten auf der Nase herum tanzen lassen, während sie selber nur bei sehr wenigen Vergehen die Möglichkeit haben, schnell zu handeln. Und selbst dann wird da vor dem AG schnell noch nen Kompromiss raus!

Ein ehemaliger Kollege von mir wurde nach der Probezeit übernommen, obwohl er nicht die besten Leistungen zeigte. Er war aber engagiert und da er es bisher im Leben nicht einfach hatte und im Gespräch herausstellte, dass er an seinen Schwierigkeiten arbeiten will, gab der Chef das Okay. Nur eine Woche später fingen die Krankschreibungen an. Erst war es angeblich Grippe, dann eine Bänderverletzung... er wurde in der Zeit aber von Kollegen sowohl in der Disko als auch in einem 2.-Liga-Stadion als aktiver Fan gesehen und als Cheffe dann mal Sonntags den Bezirksligaverein des Mitarbeiters aufsuchte und dieser dort trotz Bänderverletzung die Stütze der Abwehr war, forderte Cheffe ihn auf, zum Gespräch zu erscheinen. Seitdem war er telefonisch, per Mail und postalisch nicht mehr zu erreichen. Erst nach etwas über 2 Monaten klappte dann die persönliche Übergabe der Kündigung wieder am Fußballplatz des Kollegen.
Am Ende durfte er noch das Gehalt nicht nur der krankgeschriebenen Zeit sondern auch der danach folgenden 2 Monate ohne Kontakt einstreichen und das, obwohl sogar heraus kam, dass mindestens ein gelber Schein von ihm gefälscht war!
Eigentlich stand sogar eine Abfindungsforderung im Raum, die wurde dann jedoch zugunsten eines guten Arbeitszeugnisses fallen gelassen, so gab es dann nach 5maligen Hin und Her und immer wieder neuen Beanstandungen ein nahezu 1er-Zeugnis mit Hinweis auf eine betriebsbedingte Kündigung und dem größten Bedauern, dass es da leider diesen Kollegen treffen musste.
Einzige kleine Genugtuung für Cheffe: er hat nach dem letzten Okay in die dann letztendlich verschickte Version des Zeugnisses den Hinweis eingebaut, dass er bei weiteren Fragen auch telefonisch zur Verfügung stünde und bei mindestens 3 Anrufen potentieller neuer Arbeitgeber kam er danach mit einem Grinsen aus dem Büro.

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