Zwei Frauen tätigten ihren Einkauf hier im Laden, als eine plötzlich unter ihrer FFP2-Maske niesen musste. Ich bekam das in einem der Gänge aus etwa zwei Metern Entfernung mit.
Es verlief etwa so: "Hatschi!!!", ein paar Zehntelsekunden Pause, "Ähh, igitt!"
Den Rest überlasse ich euren Kopfkinos.
Ab heute greift die Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen, auch für die Grundversorger, also beispielsweise den Lebensmittelhandel. Diese Schilder hängen jetzt vorne an der Tür und ich weiß jetzt schon, dass wir sehr viele Diskussionen darüber führen werden …
In der
dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (dreißigste!) der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Januar 2022 heißt es:
(1) Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt
[…]
2. bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen,
[…]
Mal ganz ketzerisch gedacht: "Bei dem
Besuch einer Verkaufsstätte." Wir Mitarbeiter sind ja keine "Besucher" sondern gehören fest zum jeweiligen Laden. Gilt das also für uns nicht? Letzter Stand diesbezüglich war "OP-Maske". Da würden einige Leute wortwörtlich erleichtert aufatmen. Mit einer FFP2-Maske längere Zeit körperliche Arbeit zu verrichten, die über einen Schreibtischjob hinausgeht, ist nämlich schon echt unangenehm.