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Anfrage der Polizei nach Videoaufzeichnung

Per E-Mail kam eine Anfrage der Kriminalpolizei Bremen. Man ermittelt im Rahmen eines Betrugs mit gestohlenen Kreditkartendaten. Mit diesen gestohlenen Daten sei bei uns eingekauft und gleichzeitig via Cashback auch 200 Euro Bargeld vom betroffenen Konto abgehoben worden.

Uns trifft keine Schuld und wir haben auch keinen Schaden erlitten. Aber ob ich zur Identifizierung des Täters oder der Täterin mit Bildern aus der Videoaufzeichnung, sofern wir denn eine haben, helfen könnte, wollte die Absenderin der Mail wissen.

Unsere Anlage speichert ganz DSGVO-konform maximal 72 Stunden und überschreibt die Aufzeichnungen dann automatisch wieder. Nach fünf Monaten war da nun beim besten Willen nichts mehr zu machen.

Die vergessene Bankkarte

Vor ein paar Wochen hatte eine Kundin ihre Bankkarte bei uns an der Kasse vergessen. Gewohnheitsgemäß rief ich bei der Bank an und bat darum, doch die Kundin zu informieren, dass sie ihre Karte im SPAR-Markt vergessen hat und diese hier abholen könne.

Erst nach dem Gespräch fiel mir auf, dass mir der aufgedruckte Name sehr vertraut vorkam: Sowohl der Vor- als auch der Nachname passten zu einer ehemaligen Aushilfe, die auch ab und zu immer noch als Kundin kommt. Ach, dachte ich, das hätte man ja leichter haben können.

Tatsächlich haben wir aber wohl mindestens zwei Kundinnen mit dieser Namenskombination, denn die mir bekannte Frau hatte ihre Karte nicht bei uns verloren.

Es ging noch einige Zeit ins Land. Die Karte wurde nie abgeholt, inzwischen habe ich sie aus Sicherheitsgründen durch den Schredder geschoben. Aber wir haben es ja zumindest versucht.