Anfrage der Polizei nach Videoaufzeichnung
Per E-Mail kam eine Anfrage der Kriminalpolizei Bremen. Man ermittelt im Rahmen eines Betrugs mit gestohlenen Kreditkartendaten. Mit diesen gestohlenen Daten sei bei uns eingekauft und gleichzeitig via Cashback auch 200 Euro Bargeld vom betroffenen Konto abgehoben worden.
Uns trifft keine Schuld und wir haben auch keinen Schaden erlitten. Aber ob ich zur Identifizierung des Täters oder der Täterin mit Bildern aus der Videoaufzeichnung, sofern wir denn eine haben, helfen könnte, wollte die Absenderin der Mail wissen.
Unsere Anlage speichert ganz DSGVO-konform maximal 72 Stunden und überschreibt die Aufzeichnungen dann automatisch wieder. Nach fünf Monaten war da nun beim besten Willen nichts mehr zu machen.
Uns trifft keine Schuld und wir haben auch keinen Schaden erlitten. Aber ob ich zur Identifizierung des Täters oder der Täterin mit Bildern aus der Videoaufzeichnung, sofern wir denn eine haben, helfen könnte, wollte die Absenderin der Mail wissen.
Unsere Anlage speichert ganz DSGVO-konform maximal 72 Stunden und überschreibt die Aufzeichnungen dann automatisch wieder. Nach fünf Monaten war da nun beim besten Willen nichts mehr zu machen.
Trackbacks
Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
The author does not allow comments to this entry
Comments
Display comments as Linear | Threaded
Tanja Nolte-Berndel on :
Freiherr v. G. on :
Bernhard Syndikus on :
Ein herber Verlust für die Menschheit.
Günter Dörr on :
Thomas Urmann on :
Schwachstromblogger on :
Wir halten uns auch an die 72h, mit einer Ausnahme. Die Kamera(s) über den Kassen haben bei uns eine Speicherdauer von 60 Tagen, begründet durch die Laufzeit der Zahlungsmittel zwischen Vereinnahmung und der Erkennung von möglichen Betrugsfällen (beim ELV also die Zeit von Zahlvorgang über Kassenschnitt, Einreichung der Lastschrift, einer möglichen Rücklastschrift, Bearbeitung durch den Zahlungsdienstleiter, erneuter Lastschrift, erneute Bearbeitung durch den Zahlungsdienstleiter und abschließend Bearbeitung durch die Polizei).
Wir könnten hier auch 90 Tage oder noch mehr nehmen, da man Lastschriften deutlich länger zurückgeben kann, aber irgendwann ist der Aufwand für die Datenvorhaltung nicht mehr im richtigen Verhältnis.