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iTunes-Karten-Kauf mit geklauter Karte

Ein Kommissariat aus Schleswig-Holstein hat mich über unsere Großhandlung via E-Mail kontaktiert. Es wurden vor ein paar Wochen mit einer gestohlenen Kreditkarte mehrere iTunes-Guthabenkarten bei uns gekauft und jeweils dazu die Cashback-Funktion genutzt, so dass der (dem Karteninhaber) entstandene Schaden gut 600 Euro beträgt. Das ist schon schmerzhaft.

Die Frage lautetet, ob ich detaillierte Kassendaten und im Idealfall auch Videobilder vom Täter oder der Täterin liefern könnte. Bei letzteren musste ich passen. Die aufgezeichneten Videos werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben. Hätte ich von dem Vorfall früher erfahren, hätte ich die Daten natürlich sichern können, aber so sind sie seit einem Monat schon nicht mehr existent.

Aber immerhin konnte ich die drei Kassenbelege nachdrucken. Dadurch ist der Täter zwar auch nicht unmittelbar bekannt, aber vielleicht gibt es eine kleine Chance: Ich weiß nicht, ob bei einer iTunes-Aufladung die Seriennummer der für die Aufladung verwendeten Karte gespeichert wird – aber wenn ja, sollte man dem Bösewicht zumindest näher kommen können, denn diese Seriennummern werden hier protokolliert und stehen auf den Kassenbons und daher auch auf dem Auszug, den ich der Polizei übermittelt habe.

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Private Joker on :

Ja, absolut ärgerlich so eine Aktion. Ich vermute, die Karten werden dann über ein Portal wie kleinanzeigen.de gegen Bargeld anonym weiterverkauft (Treffpunkt Parkplatz, Account mit Wegwerfhandy erstellt). Dem ließe sich seitens der Polizei wohl nur auf die Schliche kommen, wenn sie ein Treffen vortäuscht und die Karten beschlagnahmt.

Das Richtige on :

Das dürfte für den Karteninhaber überhaupt nicht "schmerzhaft" gewesen sein, da jeder seriöse KK-Herausgeber Belastungen in solchen Fällen ganz routiniert erstattet, sofern sie spätestens nach Abrechnung zeitgemäß reklamiert werden. Fragt sich nur, wie der Täter die Zahlung(en) überhaupt durchgebracht hat – lauter Kleinstkäufe? PIN bzw. Daten fürs Nutzerkonto gleich miterhalten?

Ärgerlich dürfte es für den mutmaßlichen letzten Käufer der Guthabencodes gewesen sein, sofern er die nicht rechtzeitig eingelöst hat und der Anbieter keine Rückforderung stellt.

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