So, die Entscheidung ist getroffen: Wir werden den SPAR-Markt in der Gastfeldstraße dieses Jahr Heiligabend (Sonntag) im für unsere Branche erlaubten Rahmen öffnen, also von 10 bis 12 Uhr.
(Ich zwinge übrigens keinen Mitarbeiter, an dem Tag zu arbeiten (einige haben sich jetzt schon freiwillig gemeldet) und wir als Inhaber werden vermutlich ohnehin noch ein paar Stunden im Geschäft verbringen. Also alles im grünen Bereich …)
Ausgerechnet mein religiösester Mitarbeiter hatte nicht auf dem Schirm, dass der Reformationstag in diesem Jahr (einmalig zum 500-jährigen Bestehen der Reformation) ein gesamtdeutscher Feiertag ist.
Denkt dran, heute ist offizieller Tag des deutschen Bieres. Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 erlassen und seit über 20 Jahren ist das offiziell der "Tag des deutschen Bieres". Also nehmt euch mal etwas Zeit, euch um eure kleinen Lieblinge zu kümmern.
Eine Kollegin kam gerade ins Büro: "Da ist der Fahrer von unserem Getränkelieferanten, der hat vier Paletten für uns."
Wernerartig poppte über meinem Kopf ein Comic-Fragezeichen auf, das auch eine ganze Weile vor sich hin waberte.
Wir sind heute nämlich gar nicht dran. Freitags bekommen wir Getränke und das wird bei diesem Lieferanten (bislang jedenfalls immer) sehr pragmatisch gelöst: Feiertage fallen ersatzlos weg. Da wird nichts vor- oder nachgeholt. Aber gut, haben wir unsere für Dienstag bestellte Ware eben heute schon. Kann auch nicht schaden.
Man kann die Uhr danach stellen: Wenn an einem kurzen Verkaufstag (also eigentlich ja nur Heiligabend oder Silvester) das Telefon klingelt, dann ist es mit fast hundertprozentiger Sicherheit ein Kunde, der wissen möchte, wie lange wir geöffnet haben.