Skip to content

Finanzamtliche Selbstverarschung

Ein Kindergarten hier aus dem Stadtteil besorgt sich bei uns Lebensmittel, seit mein Geschäft besteht – also seit rund 19 Jahren. Der Einfachheit halber, und damit die Mitarbeiter/innen vom Kindergarten nicht mit Bargeld losziehen müssen, haben wir damals Kauf auf Rechnung vereinbart und so bekommen sie einmal im Monat (oder auch mal mehrere Monate zusammengefasst) eine Rechnung von mir über die jeweils aufgelaufene Summe.

Die Ware für den Kindergarten ziehen wir ganz normal über die Kasse. Auf diese Weise lässt sich einerseits einfach und schnell die Gesamtsumme ermitteln, andererseits können wir über Bonkopien einen Beleg für uns und einen für die KiTa erzeugen. Diese Umsätze sind so logischerweise jeweils im gesamten Tagesumsatz des Ladens mit drin.

Für die Erstellung der Rechnung nehme ich mir die gesammelten Bons eines Abrechnungszeitraums, ermittle die Gesamtsumme und erstelle darüber manuell über eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer, die ich dem Kindergarten dann zukommen lasse.

Das habe ich so seit inzwischen fast 19 Jahren gemacht.

So lange brauchte es, um zu merken, dass das irgendwie eine nicht so schlaue Taktik war. Denn sowohl der Tagesumsatz einerseits, aber eben auch diese oben erwähnten Rechnungen andererseits, zählten zu den zu versteuernden Einnahmen.

Wie viel Geld ich da im Laufe der Jahre dem Finanzamt geschenkt habe, möchte ich gar nicht wissen. Wichtig ist, dass wir das ab sofort richtig machen. Meinen Steuerberater erreiche ich leider erst nächste Woche wieder, aber dann müssen wir mal gucken, was für die Abwicklung der Kindergarteneinkäufe zukünftig der sinnvollste Modus Operandi ist.

Nachtrag: Alles geklärt, ich habe natürlich nicht zu viel (nicht vorhandenen) Umsatz versteuert. Mein Steuerberater hat immer brav aufgepasst und die Bons vom Kindergarten auf ein separates Konto gebucht und dann mit meiner zusätzlichen Rechnung wieder ausgeglichen. (Wäre auch tatsächlich sonderbar gewesen, da sonst ja auch irgendwie eine Differenz im Bargeld von inzwischen vielen tausend Euro vorliegen müsste …)