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Es wird Sielaff, Teil 1

Der Tag fing vorhin schon prickelnd an, weil jemand seinen Transporter hier in der Einfahrt geparkt hat, so dass der LKW mit dem neuen Leergutautomaten beim besten Willen und sogar mehreren Versuchen nicht hier auf den Hof fahren konnte. Also hat auch er sich letztendlich vorne in zweiter Reihe vor den Laden gestellt, was zur Anlieferung der vielen schweren Elemente, aus denen so ein Leergutrücknahmegerät besteht, nicht unbedingt Vorteilhaft ist …


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Kommentare

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Martin am :

Sieht doch nach einem gewerblich genutztem Auto aus. Vielleicht kannst du da mit einem Anruf was bewegen?

Philipp am :

Abschleppen lassen....das scheint ja ein Firmenfahrzeug zu sein. Da sollte sich die Forderung doch durchsetzen lassen.

TT am :

Eher nicht. Das dürfte ein Leihwagen sein (Lueg ist Autohändler, Pannenhilfe ists aber offensichtlich nicht).
Björn müsste den Anspruch gegenüber dem Fahrer geltend machen; den wied Lueg ihm aber nicht ohne weiteres verraten (Datenschutz). Das gibt viel Blabla hin und her, kommt drauf an, wer eher aufgibt.

John Doe am :

Plottwist:
Es ist das Auto des Technikers, welcher das Gerät in Betrieb nehmen soll.

Nicht der Andere am :

Schon Ende 70er/Anfang 80er hat die Kelly Family von "Who’ll Come with Me (David’s Song)", dem Titelstück für die Weihnachtsserie "David Balfour" hunderttausende Platten verkauft. Und natürlich waren sie dann auch bei "Der große Preis" mit Wim Toelke und sonstwo zu Gast im Dreiprogramm-TV.

Natürlich waren das 1994 nochmal ganz andere Dimensionen, aber weithin bekannt waren sie schon lange vorher.

Herr Rossi am :

So kompliziert ist das nicht mehr. Der Halter wird aufgefordert, Namen und ladungsfähige Anschrift des Fahrers mitzuteilen, damit der Anspruch gegen den Fahrers geltendgemacht werden kann. Weigert sich der Halter, dann richtet sich der Anspruch gegen ihn selbst. Analog verhält es sich, wenn der Mieter nicht selbst Fahrer war, dann richtet sich der Anspruch gegen ihn, falls er sich weigert, den Fahrer namhaft zu machen. Alle gängigen Vermietbedingungen sehen ohnehin vor, daß solche Kosten dem Mieter weiterbelastet werden, der sich dann allenfalls selbst um die Forderungsabwehr kümmern darf.

Radfahrer am :

Für den öffentlichen (falsch ruhenden) Strassenverkehr empfehle ich die Seite weg-li.de
Einfach ein Foto des Falschparkers knipsen und hochladen. Die Infos wie Kennzeichen, Farbe, Marke, Standort werden automatisch aus dem Bild gelesen. Nur noch Verstoss auswählen und die Mail geht automatisch an die jeweils zuständige Behörde (nach PLZ).

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