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MEIN Schrott an DEREN Unterstand

Auf ihrem Teil des Innenhofs haben die von der Moschee vor etlichen Jahren einen Unterstand gebaut, unter dem ein Tisch und ein paar Stühle stehen.
Gestern Abend staunte ich beim Rausfahren noch darüber, dass die sich die Mühe gemacht haben, zwei der drei Seiten zu verkleiden. Vermutlich, um einen Windschutz zu haben.

Eben erst bei Tageslicht fiel mir auf, dass das meine alten Platten von der Holzwand aus dem Aufenthaltsraum sind. Und noch ein paar weitere Teile, zum Beispiel Stücke aus dem weiß-roten Deko-Streifen, der den ganzen Laden umrundet (resp. inzwischen teilweise ja schon nicht mehr). Passend oder nicht, die haben das da einfach irgendwie rangeschraubt, sogar (wie auf dem Foto zu sehen) das alte Kabelstück mit der Steckdose hängt da noch drin.

Gut, könnte man jetzt meinen, das war ohnehin Sperrmüll, was rege ich mich auf. Ich hab mich ja gar nicht aufgeregt. Habe einfach nur meinen Akkuschrauber genommen und die Konstruktion wieder auseinander gebaut. Auch wenn das alles Zeugs vom Schrotthaufen war, hätte man mal eben fragen können. Dazu kommt, dass ich keine Lust habe, dauernd auf meine alten Teile zu gucken, weshalb es auch auf Nachfrage kein Okay gegeben hätte oder jetzt noch dafür geben wird.

Haben die Ecke richtig aufgewertet, die rangepfuschten Schrottteile.


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Kommentare

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Georg am :

Wenn dann alles aufgrund der Witterung bröselig geworden wäre hatten sie es wieder an ihrem alten Platz geworfen.............. 8-)

eigentlichegal am :

QUOTE:
Ich hab mich ja gar nicht aufgeregt.


Das klingt gut!

QUOTE:
Habe einfach nur meinen Akkuschrauber genommen und die Konstruktion wieder auseinander gebaut.


Die haben dich mittlerweile so gut erzogen dass du ohne zu Murren *deren* Arbeit machst und es anschließend positiv hervorhebst, dich nicht aufgeregt zu haben?

Ich lach mich kaputt!

Sorry, ich bin wirklich ein Freund multikulturellen Zusammenlebens, aber Du lässt dich von deinen Nachbarn wirklich zum Affen machen.

Bob Kopietz am :

Den Abbau selbst zu machen ist weniger Stress, als sie darum zu bitten und sich dann ärgern zu müssen, dass der Aufforderung schleppend oder gar nicht nachgekommen wird.

John Doe am :

Warum selber machen? Vorfall dokumentieren und bei der Polizei anzeigen.

Alexander M. am :

Und dann würde genau was geschehen? Klar, es würde Anzeige wegen Diebstahlt aufgenommen werden (denn auch der Schutt gehört nun mal bis zur Entsorgung Björn), aber wegen einer kleiner Menge Abfall würde (nicht nur in Bremen) jeder StA das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

Bas am :

Kann mir nicht vorstellen das die "Baumaßnahme" mit Wissen der Offiziellen der Moschee zustande gekommen ist, was sollten die für ein Interesse daran haben ihr Gebäude derart zu verschönern? Gibts da keinen persönlichen Ansprechpartner den man bei sowas mal eben schnell anrufen kann?

Marco am :

Mal im Ernst, weil zum einen du, Björn, von "deinen" Teilen sprichst und auch die Kommentare im wesentlichen davon ausgehen, dass das damals Diebstahl war bzw. du einen Anspruch darauf hättest, dass deine Nachbarn das wieder abbauen. Ich weiß jetzt nicht, wo und wie die Platten gelagert waren, vor allem weiß ich nicht, ob sie zur Sperrmüllabholung bereitlagen. Aber weil du halt auch das Wort "Sperrmüll" verwendet hast:

Es ist in Literatur und Rechtsprechung durchaus umstritten, ob der bisherige Eigentümer nach dem Hinausstellen zum Sperrmüll Eigentümer bleibt oder mit dem Hinausstellen das Eigentum aufgibt. Es dürfte wohl sogar überwiegende Auffassung sein, dass - wenn keine weiteren Umstände vorliegen - das Eigentum aufgegeben wird.

Wenn das so ist, dann waren die Platten herrenlos, so dass die Nachbar sie sich unproblematisch aneignen konnten und damit Eigentümer geworden sind. Dann wärest du, Björn, derjenige, der einen Diebstahl begangen hat.

Ich gehe aber einfach mal davon aus, dass sie im Hof, an deiner Hauswand o.ä. lagerten und für neutrale Beobachter nicht ersichtlich war, was du damit zu tun gedenkst. Dann wird man keine Eigentumsaufgabe darin sehen.

eigentlichegal am :

Ja, genau *so* funktioniert Erziehung,: dass man so lange negative Erfahrungen sammelt bis man sein eigenes Verhalten ändert und widerstandslos nachgibt.

Madner Kami am :

Herrenlos wird da garnichts. Das Eigentum an Sperrmüll geht vom Müllherausteller auf den Müllverwerter über. Davon abgesehen, solange sich der Kram auf seinem (gemieteten) Grund und Boden befindert, gerhört der Kram Björn.

P.S.: Björn, deine Sicherheitsfrage ist Mist. Der Himmel ist grad reiclich grau und nicht blau!

Jordi am :

Mensch, da wurde die Besucher der Moschee wieder in Ihrem "Gewohnheitsrecht" gestört!
Die tanzen Ihnen doch auf der Nase rum, wie den Moschee-Besucher Lustig ist!

Benjamin am :

> Natürlich habe ich kein Problem damit, wenn Leute sich an meinem Müllcontainer bedienen
Zitat: Björn am 24. November 2016

Und nun ärgerst du dich und willst deinen Müll wiederhaben? *confused*

Dieter am :

Wenn ich die Stadt anrufe, um Sperrmüll abholen zu lassen, muss ich hier in der Stadt sogar Zettel ausdrucken und dran kleben, weil ich mein Eigentum an die Stadt abgetreten habe. Leider nimmt der Sperrmüllklau überhand. Ob die Schilder was helfen... weiss nicht.
Und wenn ich die Sachen auf meinen Grundstück lagere, verbleiben sie in meinem Eigentum. Nimmt die einer mit, ist das Diebstahl.
Insofern kann ich verstehen, wenn die Platten vom Eigentümer abmontiert werden. Hätte ich zwar nicht gemacht, aus Angst vor gebrochener Nase... aber dennoch: Richtig so.

Marco am :

"Herrenlos wird da garnichts. Das Eigentum an Sperrmüll geht vom Müllherausteller auf den Müllverwerter über."

Viel Rechtsprechung gibt es dazu nicht, aber anderer Ansicht ist beispielsweise das LG Bonn, NJW 2003, 673: "Werden Gegenstände auf den Sperrmüll gestellt, die nicht erkennbar rein persönliche sind, wie zum Beispiel Tagebücher und persönliche Notizen, ist davon auszugehen, dass die Sache herrenlos ist und Gegenstand einer Aneignung werden kann."

Wenn dich die Abgrenzungen und die dazu vertretenen Meinungen genauer interessieren, empfehle ich Münchener Kommentar zum BGB, § 959, Rn. 3-6. Zitat hieraus: "Allgemein lässt sich daraus folgern, dass, solange ein Interesse des Eigentümers an der Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung der Sache besteht, keine Dereliktion vorliegt." Ich glaube nicht, dass bei zu entsorgenden Sperrholzplatten der Eigentümer ein (erkennbares) Interesse daran hat, dass diese nicht jemand anders bekommen darf.

Wie gesagt: Im konkreten Fall war es ja wohl (noch?) nicht so, dass die Platten zur Abholung durch den Sperrmüll bereit lagen, insofern dürften die nicht herrenlos gewesen sein.

Marco am :

"Wenn ich die Stadt anrufe, um Sperrmüll abholen zu lassen, muss ich hier in der Stadt sogar Zettel ausdrucken und dran kleben, weil ich mein Eigentum an die Stadt abgetreten habe."

Dann sind die Sachen natürlich nicht herrenlos geworden, wenn ein solcher Zettel dran klebt. Der fällt dann unter die weiteren Umstände, die ich genannt habe.

disk02 am :

Abseits von allem rechtlichen wubbalubba: Das sind Nachbarn und da kann man einfach mal fragen, ob man die Platten benutzen darf - und wenn nicht, dann halt nicht.

Die Frage bleibt, warum Björn das sich ständig bieten lässt. Wird ja nicht besser.

Börni am :

Mit eingestellten Strafverfahren hat der Björn viel Erfahrung...

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