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Sozialgericht Bremen

LADUNG

Sehr geehrter Herr Harste,
in dem Rechtsstreit
Björn Harste Spar-Markt ./. Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen
ist der Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Montag, den 27. Juni 2005, 13:00 Uhr,
Raum 305, 3. Ebene, Am Wall 201 in 28195 Bremen
vor dem Sozialgericht Bremen bestimmt worden.

Bis gerade eben wußte ich nicht einmal, daß ich mich in einem Rechtsstreit mit der Bundesagentur für Arbeit befindet. Ob ich da mal eben anrufe..? :thinking:

Behördenpost

Von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*), bekam ich heute folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Herr Harste,

Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.

Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten.

Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.
Ahja. Das hat jetzt erstmal gesessen.

Es geht übrigens um einen Blogeintrag vom 27. Mai 2005. Dieser Eintrag hieß bis eben noch S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) und wurde von mir gerade eben sicherheitshalber in "Volle Ladung" umgetauft.

Im Urteil 7 O 349/01 geht es übrigens darum, daß eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.
Bei mir ist es so, daß ich lediglich den Begriff S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) als Überschrift für einen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen.

Lesen hier zufällig irgendwelche Juristen mit, die sich dazu äußern möchten?

(*) Die S-c-h-r-e-i-b-w-e-i-s-e mit den Strichen stammt von mir, um nicht weiteres Futter für Google zu produzieren. ;-)

Nachtrag: Google findet offenbar auch falsche Schreibweisen...
Der Brief vom Sozialgericht in hoher Auflösung

Die Verhandlung

Mitte 2001 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, die ein Fall für das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (JuSoPro) war. Durch dieses "Sofortprogramm" wurde das Beschäftigungsverhältnis in den ersten Monaten (in diesem Fall sechs) derart gefördert, daß das Arbeitsamt 50% Lohnzuschuß zahlte.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch die Förderung sollten am 28. Mai 2001 beginnen. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Während der Antrag bearbeitet wurde stellte die Mitarbeiterin fest, daß ihr 40 Stunden pro Woche zu viel sind und sie deswegen ihre Arbeitszeit lieber auf 30 Stunden verringern möchte.
Natürlich war ich bemüht, ihrem Wunsch möglichst problemlos entgegenzukommen. Um den Förderzeitraum und die damit zusammenhängenden Gehaltsabrechnungen möglichst unberührt zu lassen beschloß ich, die Mitarbeiterin offiziell ab 1. Mai rückdatiert einzustellen, um in diesem Monat alle in den ersten Wochen angefallenen "Überstunden", die über die 30h/Woche hinausgingen, ordentlich abzurechnen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes war diese Vorgehensweise völlig okay und würde die Förderung in keiner Weise beeinträchtigen. Es ist zwar so, daß das Arbeitsverhältnis ausdrücklich nicht vor der Antragstellung beginnen darf, aber das wäre ja auf Grund der Rückdatierung des Arbeitsvertrages nur auf dem Papier der Fall. Von genau der Frau, die mir dies telefonisch bestätigte, hatte ich natürlich nicht den Namen aufgeschrieben.
Es kam so, wie es kommen mußte: Das Arbeitsamt verweigerte die Zahlung der Fördergelder, da "das Beschäftigungsverhältnis vor Antragstellung aufgenommen wurde". Die einzige Zeugin, nämlich die Arbeitnehmerin selber, hatte übrigens inzwischen gekündigt - und zwar auf eine Art und Weise, wie sie heutzutage offensichtlich recht gängig sein soll (das bestätigte mir heute sogar der Richter): Sie erschien von einem Tag auf den nächsten nicht mehr am Arbeitsplatz und war auch über Monate nicht mehr zu erreichen - weder telefonisch noch an der uns bekannten Anschrift. So hatte ich leider nicht die Chance, gegenüber des Arbeitsamtes zu bestätigen, daß diese Mitarbeiterin nicht vor dem Antrag auf Förderung bei mir angefangen hat.
Nach vielen verstrichenen Fristen und erfolglosen Erklärungsversuchen meinerseits ist mir meine ehemalige Angestellte zufällig wieder über den Weg gelaufen und hat mir quittiert, daß der Sachverhalt tatsächlich so war, wie ich ihn stets schilderte - doch leider zu spät. Inzwischen mußte ich Klage erheben - und danach habe ich viele Monate in dieser Sache nichts mehr vom Arbeitsamt gehört. Inzwischen klagte ich nicht mehr gegen das "Arbeitsamt" sondern die "Bundesagentur für Arbeit".
Am 27. Mai 2005 war es dann so weit: Ich bekam die Ladung vom Sozialgericht Bremen zur heute stattgefundenen mündlichen Verhandlung in der Sache Björn Harste ./. Bundesagentur für Arbeit. Es ist schon ein komisches Gefühl, ganz alleine gegen so eine Institution zu klagen und so bin ich heute zwar gut vorbereitet aber mit sehr gemischten Gefühlen zu dieser Verhandlung gegangen.
Der Richter trug den Sachverhalt aus seinen Unterlagen exakt so vor, wie es sich zugetragen hatte. Nach einigen Erklärungen zu meiner Vorgehensweise und einigen Details der Angelegenheit verkündete er:

1. Ich muß die Belege darüber einreichen, daß die Mitarbeiterin bei der Sozialversicherung angemeldet war.
2. Die Bundesagentur hat knapp 1800,- Euro an mich zu zahlen.
3. Die Verhandlung ist beendet.

:laola:

Und das alles ohne Anwalt. ;-)