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Späte Rechnung für das Halteverbot

Er erinnert euch noch an das Halteverbot auf dem Parkstreifen vor dem Laden, das wir für die Zeit unseres Umbaus im September 2018 eingerichtet hatten? Macht nichts, ich hatte das auch nicht mehr auf dem Schirm. Das ist seit über drei Jahren erledigt:



Erledigt? Denkste!

Die Firma, die damals die Schilder aufgestellt hatte, habe ich natürlich längst bezahlt. Dass die Stadt Bremen für Aktion auch Geld sehen möchte, kann man verstehen, aber wenn so eine Forderung über drei Jahre später erst gestellt wird, guckt man als Gläubiger, dessen man sich gar nicht mehr bewusst war, im ersten Moment schon etwas blöde aus der Wäsche. Aber die Erklärung wird direkt mitgeliefert: Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2018 können demnächst bis zum Ende des Jahres 2022 festgesetzt werden.

Manche Überraschungen kommen eben überraschend. (Der Schmerz hält sich jedoch in Grenzen, wir reden hier von einem Betrag in Höhe von unter 30 Euro. Das schafft mancher Raucher in einer halben Woche.)