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Fangprämie

Bei frage-einen-anwalt.de habe ich gerade ein schönes Praxisbeispiel für ein mir sowieso schon bekanntes Urteil gefunden: Ladendiebstahl - Fangprämie rechtens?

Ein bekanntes Urteil vom Amtsgericht Dülmen vom 12.07.2001 ist definitiv gültig, auch wenn viele Ladendiebe das ja anders sehen.

Der Ladendieb von gestern wird jedenfalls der erste sein, dem ich eine offizielle Rechnung über die 50 Euro Fangprämie zuschicken werde. In der Vergangenheit hatte ich mich nie weiter darum bemüht, die Prämie einzutreiben - aber: Sie ist Bestandteil einer deutlich sichtbar aushängenden Abmachung. Sinngemäß: Wer klaut, schuldet mir 50 Euro. Unanfechtbar. Und warum soll ich mir nicht die viele Arbeit, die ich mit Ladendieben habe, bezahlen lassen?

Der Ladendieb mit dem aggressiven Hund

Gestern Abend hatten wir hier übrigens noch einen Ladendieb. Ein Junk, nicht ganz nüchtern, hat sich ein After Shave in seinen Rucksack gesteckt, bezahlte ein paar Dinge an der Kasse, wollte den Laden verlassen und durfte dann stattdessen mit mir und einem Kollegen ins Lager gehen, um die übliche Prozedur über sich ergehen zu lassen.

Um ihn nicht mißtrauisch zu machen, wartete ich unauffällig vor dem Laden. Ein Stammkunde wartete unterdessen ebenfalls vor der Tür auf den Besitzer eines relativ großen Hundes, da dieser nach ihm geschnappt und dabei die Jacke zerrissen hatte. Während ich minutenlang in der Kälte stand, beobachtete ich, wie der Hund so ziemlich jeden Passanten laustark anbellte und dabei kräftig an seiner Leine zerrte.

Zu dem Zeitpunkt wußten wir noch nicht, daß der Hund, der als Labrador-Mischling eigentlich eher friedliebend sein sollte, "unserem" Ladendieb gehörte. Während wir mit dem Ladendieb im Lager standen, die Personalien aufnahmen und auf die Polizei warteten, hatte der Hund bereits einen weiteren Kunden angefallen und ihm dabei eine zum Glück nur leicht blutende Bißverletzung zugefügt.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, was den Ladendieben für Sprüche einfallen: Man wäre ja nur "prämiengeil" und würde ja ansonsten nichts zu melden haben. Ein "toller Filialleiter" sei man, weil man so gerne "Menschen 2. Klasse" fertigmachen würde - mit "Freiheitsberaubung", schließlich hätte ich ihn gegen seinen Willen festgehalten und könne deshalb auch noch demnächst mit Post von seinem Anwalt rechnen... Ich habe mir weitere Erklärungen erspart und ihn seine Sprüche klopfen lassen. Dass solche Leute schon einige Einzelhändler in den Ruin getrieben haben, dürfte ihn herzlich wenig interessieren.

Von mir hat er eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen, die ihn übrigens ziemlich kalt gelassen hat ("Das wird sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt..." :-( ).
Mich würde vor allem mal interessieren, wie wohl die Anzeigen wegen des bissigen Hundes ausgehen werden.

Doofer Ladendieb

Ich beobachtete zwei Typen über die Videoanlage. Als hätte ich es geahnt, steckte sich einer beim Kühlregal Ware in seine Jacke. Da die beiden nicht so wirkten, als ob man die Angelegenheit friedlich mit ihnen klären könne, rief ich die Polizei schon, als sie sich noch im Markt aufhielten.

Als sie die Kasse passierten, waren die beiden Polizisten schon zur Stelle und wir sprachen den Ladendieb an. Er fing an zu diskutieren und wollte uns unbedingt zeigen, wo sie beim Kühlregal standen und was sie sich alles angesehen hätten und daß er nichts eingesteckt hat. Auf dem Weg durch die Gänge zog er das eingesteckte Teil aus dem Ärmel und wollte es in einem der Regale "entsorgen", damit es nicht bei ihm gefunden werden kann. Dumm nur, daß einer der Polizisten dies beobachtete.

Nachdem die Personalien des LD aufgenommen und überprüft wurden, ging es um die eingesteckte Ware:

Polizist 1: Das müssen wir als Beweisstück mitnehmen. Ist zwar blöde, aber leider nicht zu ändern.

Ich: Das ist sogar ziemlich blöde. Eigentlich kann man's dann nämlich gleich wegwerfen, weil's ja gekühlt werden muß.

Polizist 2: Ja, aber Sie sagen, er hat es geklaut, er sagt, daß er's nicht getan hat. Damit steht Aussage gegen Aussage und die Staatsanwaltschaft hat über das Beweismittel zu entscheiden.

LD: Das ist nicht meins. Ich hab' damit nichts zu tun!

Polizist 2: Na, prima. Ich habe aber gesehen, wie Sie das hier im Laden aus ihrer Jacke gezogen haben. Damit haben sie ja gerade den Diebstahl zugegeben.

Polizist 1: Wenn das so ist, kann das hier (Die Ware) ja hierbleiben.

LD: Mir doch auch egal. Ja, ich gebe alles zu. Ich hab das geklaut. Ist doch jetzt auch egal.

Polizisten: [...] :-)

Reingucken

Eine Kassiererin bat einen Kunden freundlich darum, den im Einkaufswagen stehenden Korb anzuheben. Sie ist schließlich dazu verpflichtet, sich davon zu überzeugen, daß sich im Wagen keine Artikel mehr befinden, die z.B. unbeabsichtigt unter oder hinter den Korb gerutscht sein können. Sie war wirklich freundlich. Das hat ein weiterer Kollege und sogar andere Kunden, die in der Nähe standen, bestätigt.

Irgendwie muß sie den Mann dennoch auf dem falschen Fuß erwischt haben. Er hat sich mächtig aufgeregt, wurde laut, schrie vor allen Anwesenden herum, daß er sich nicht als Ladendieb beschuldigen läßt und hat dann laut fluchend den Laden verlassen.

Ja, nun... :-|

Prioritäten setzen

Die telefonische Bestellannahme eines Lieferanten abgewürgt, um einen vermeintlichen Ladendieb beobachten zu können.
Selten, aber kommt eben auch mal vor.

Beweisstücke

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen, "Beweisstückstelle":
Sehr geehrte/r Empfänger/in,

bei der Staatsanwaltschaft Bremen lagern zur o.g. Gesch.-Nr./Verwahr-Nr. Beweisstücke. Diese können ab sofort bei der oben angegebenen Beweisstückstelle gegen Vorlage dieses Bescheides und Ihrer Ausweispapiere abgeholt werden.
Die angegebenen Nummern sagen mir nichts. Allerdings fallen mir spontan als mögliche Beweisstücke lediglich zwei Flaschen Alkohol ein, von denen ein Ladendieb vor einiger Zeit behauptete, daß er sie mitgebracht hätte.
Dann werde ich mich mal in den nächsten Tagen auf den Weg machen und die Sachen abholen. Vielleicht sind's ja auch gar keine Spirituosen sondern irgendeine andere Sache, von der ich hier schon gar nichts mehr ahne...

Firefox und Ladendiebe

Warum der Firefox eben in der Serendipity-Autorenoberfläche bei "Backspace" nicht das letzte Zeichen gelöscht, sondern die "eine Seite zurück"-Funktion ausgelöst hat, weiß ich nicht.
Ich weiß, daß er mir gerade einen langen Artikel über eine gestrige Gegebenheit mit einem Ladendieb vernichtet hat. Und ich habe keine Lust (und Zeit), das jetzt noch einmal so ausführlich zu schreiben. :-(

Also hier die Kurz-kurz-kurz-Kurzversion:

Eine dunkle Gestalt packte sich gestern drei Flaschen Whiskey in seine Tasche und versuchte offenbar, durch den Eingang den Laden zu verlassen, was ihm aber nicht gelang, da wir uns vorsichtshalber mit vier Leuten im Markt postiert hatten.
Er wurde wohl so mißtrauisch, daß er die Flaschen wieder aus der Tasche nahm und irgendwo in ein Regal stellte. Im selben Moment griff ich ihn mir und bat ihn, mit ins Lager zu kommen. Er weigerte sich, mir seinen Ausweis zu zeigen und so rief ich gleich die Polizei.
In der zwanzigminütigen Wartezeit erzählte er mir die ganze Zeit etwas davon, daß ich, wenn ich das Gesetz kennen würde, ihn nicht so festhalten würde und daß der Vater seiner Freundin Rechtsanwalt sei. Und er redete von viel Ärger und Geldstrafen, die ich bekommen werde. Und von Schadensersatzforderungen, Anzeige wegen Freiheitsberaubung und einer Anzeige wegen Verleumdung.
Einer der Herren in grün erzählte ihm dann etwas über "versuchten Diebstahl", "vollzogenen Diebstahl" und "beendeten Diebstahl". ;-)

Kaffeedieb

Alarm an der Kasse: Ein Antennenpaar der Warensicherungsanlage hat ausgelöst, als ein Typ eine vollgepackte Tüte nach draußen schleppte und sofort damit losrannte.

Ein Mitarbeiter, der gerade an der Kasse stand, ist geistesgegenwärtig hinter dem Mann hergerannt. Den Ladendieb konnte er zwar nicht fassen, allerdings hat dieser auf der Flucht seine Beute verloren - Instant-Kaffee im Warenwert von immerhin rund 70 Euro!

Schade, daß es nicht zu einer Anzeige kam. Zumindest hätte ich den Kerl gerne mal von vorne gesehen, damit ich ihn gegebenenfalls wiedererkennen könnte. Der einzige Trost: Vermutlich war es sein erster und letzter Klauversuch bei mir - der Alarm dürfte ihn gewarnt haben, so etwas (hier) nicht wieder zu tun.

SOS-Kinderdorfspende

Anfrage vom Verein SOS Kinderdorf e.V., ob wir uns mit einigen Geschenken für die Tombola beim Jubiläumsfest auf dem Bremer Marktplatz beteiligen wollen.

Ach, klar mache ich das. Eine große Tüte mit feinen Leckereien werde ich schmerzfrei spendieren können. Hätte ich den Ladendieb nicht vorgestern zufällig erwischt, wären auch 20 Euro weg gewesen. Und so ist es noch für einen guten Zweck. :-)

Hühnerdieb

Zu später Stunde noch einen Ladendieb. Um kurz vor 20 Uhr beobachtete ich durch die Videoanlage, wie sich ein Mann, nachdem er sich vergewissert hatte, daß ihn niemand beobachtet, irgendetwas durch seinen Kragenausschnitt unter seinen Pullover steckte.
Da der Vorgang auf dem Monitor gut zu sehen und ich mir dadurch des Diebstahls auch ziemlich sicher war, habe ich den Typen noch gleich im Laden angesprochen und ihn gebeten, ins Lager mitzukommen. Normalerweise warte ich, bis die Leute durch die Kasse durch sind, aber in diesem Fall war die Sache eindeutig. Er mußte die Ware mühsam unterm Pulli rauskramen. Er hat auch gar nicht erst versucht, mir klarzumachen, daß er die Artikel an der Kasse bezahlen wollte.

So habe ich ihm seine Grillparty versaut. Er hatte sich nämlich für knapp 20 Euro abgepackte Geflügelfilets eingesteckt. Dafür hat er jetzt Hausverbot. Das dürfte ihn aber auch nicht wirklich tangieren, da er aus einem völlig anderen Stadtteil hermarschiert ist...

Ladendieb

...und wieder einen erwischt.

Er war sichtlich nervös, aber hat sich seine Tasche dennoch gut gefüllt. Immer, wenn gerade kein Mitkunde im Gang stand, stopfte er Milch, Joghurt, Pudding, Cornflakes etc. in seinen mitgeführten Rucksack. An der Kasse löste er lediglich seinen Pfandzettel ein und wollte gerade das Geschäft verlassen, als ich ihn ansprach und mit ihm und einem weiteren Kollegen als Zeugen ins Lager ging.

Dort folgte das übliche Programm: Der obligatorische Anruf bei der Polizei und meinen Standardtext: "Ich werde Sie wegen Ladendiebstahls anzeigen. Desweiteren haben Sie hier Hausverbot für alle Zeiten. Haben Sie einen Ausweis dabei?"

Er hatte tatsächlich nur ein paar Lebensmittel im Wert von gut 11 Euro in der Tasche und gab zu, daß er nur etwas zu Essen haben wollte und auch nichts zum Weiterverkaufen oder Alkohol.

Diebstahl bleibt Diebstahl. Er beklaut mich persönlich und nicht irgendeinen großen Konzern.

Trotzdem haben wir ihm ein paar Infos und die Adresse der Bremer Tafel ausgedruckt, mit dem Hinweis, daß er dort umsonst Lebensmittel bekommen kann.

Es war übrigens sein 186. Vorfall, den die Polizei aufnahm.

Ladendiebstahl

Endlich habe ich mein Schild Ladendiebstahl - Bitte denken Sie an die Folgen. bekommen.
Der Text lautet: "Wir zeigen jeden Ladendieb an. Wir fordern von jedem Ladendieb Schadensersatz (Bearbeitungsgebühr 50€)."
In der Vergangenheit hat uns leider die rechtliche Grundlage gefehlt, mit der wir diese 50 Euro tatsächlich kassieren konnten, nämlich der entsprechende direkte Hinweis auf diese Regelung. Wenn sich ab sofort noch jemand beim Klauen erwischen läßt, schuldet er mir in dem Moment defintiv 50 Euro, auf die ich auch einen rechtlichen Anspruch habe.

Verdächtiger Kunde

Zufällig auf dem Überwachungsmonitor gesehen: Ein Kunde, dunkel gekleidet, steht mit geöffnetem Rucksack vor dem Regal mit Körperpflegeprodukten und bedient sich großzügig: Deo, Duschgel, Shampoo etc. verschwinden im Rucksack.

Ich bleibe per Videoüberwachung an ihm dran. Er benimmt sich äußerst verdächtig, geht hierhin, dorthin, guckt und füllt noch einige weitere Artikel aus dem Rest des Geschäftes in seine Tasche, bis er schließlich Richtung Kasse geht. Ich hatte mir vorsorglich meine Lederjacke angezogen, um im Falle eines Falles unauffällig eingreifen zu können. ("Ich bin hier der Hausdetektiv!", ist ein ziemlich wirksamer Spruch.)

Er hat wider aller Erwartungen tatsächlich die Artikel aus dem Rucksack auf das Kassenband gelegt und brav darauf gewartet, seine Waren zu bezahlen.

Diese Wartezeit haben wir für ein kleines, freundliches Gespräch genutzt. Dabei kamen sehr interessante Dinge heraus. Nämlich, daß dies sein erster Einkauf bei uns ist und daß er gar nicht genau wußte, wie das mit den Einkaufswagen bei uns funktioniert ("Ich habe keinen Chip dafür." Braucht er ja auch nicht...), daß er doch bitte lieber einen der roten Körbe benutzten soll, statt der eigenen Tasche, um Mißverständnisse zu vermeiden und daß er, wenn er etwas sucht, sich einfach an uns wenden soll.

Und so wurde aus dem "Ladendieb" ein glücklicher Neukunde. ;-)

Ladendieb unauffindbar

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Das Verfahren gegen Herrn Andreas A.(*) kann nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden kann.

Mal Abwarten. Die 2,58€, Wert der gestohlenen Ware, würden sowieso keine nennenswerten Folgen für Herrn A. verursachen.

(*) Nein, Goosy ist nicht gemeint! 8-)