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Firefox und Ladendiebe

Warum der Firefox eben in der Serendipity-Autorenoberfläche bei "Backspace" nicht das letzte Zeichen gelöscht, sondern die "eine Seite zurück"-Funktion ausgelöst hat, weiß ich nicht.
Ich weiß, daß er mir gerade einen langen Artikel über eine gestrige Gegebenheit mit einem Ladendieb vernichtet hat. Und ich habe keine Lust (und Zeit), das jetzt noch einmal so ausführlich zu schreiben. :-(

Also hier die Kurz-kurz-kurz-Kurzversion:

Eine dunkle Gestalt packte sich gestern drei Flaschen Whiskey in seine Tasche und versuchte offenbar, durch den Eingang den Laden zu verlassen, was ihm aber nicht gelang, da wir uns vorsichtshalber mit vier Leuten im Markt postiert hatten.
Er wurde wohl so mißtrauisch, daß er die Flaschen wieder aus der Tasche nahm und irgendwo in ein Regal stellte. Im selben Moment griff ich ihn mir und bat ihn, mit ins Lager zu kommen. Er weigerte sich, mir seinen Ausweis zu zeigen und so rief ich gleich die Polizei.
In der zwanzigminütigen Wartezeit erzählte er mir die ganze Zeit etwas davon, daß ich, wenn ich das Gesetz kennen würde, ihn nicht so festhalten würde und daß der Vater seiner Freundin Rechtsanwalt sei. Und er redete von viel Ärger und Geldstrafen, die ich bekommen werde. Und von Schadensersatzforderungen, Anzeige wegen Freiheitsberaubung und einer Anzeige wegen Verleumdung.
Einer der Herren in grün erzählte ihm dann etwas über "versuchten Diebstahl", "vollzogenen Diebstahl" und "beendeten Diebstahl". ;-)

Trackbacks

muenchenblogger.de | München am : Gern geklaut: Der kleine Jägermeister

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In deutschen Supermärkten wird geklaut, was die Regale hergeben (ein Thema, das z.B. beim Shopblogger immer wieder für heftige Diskussionen sorgt.) Besonders die Artikel aus der Spirituosen-Abteilung haben es den Langfingern angetan. Und unter den S...

Kommentare

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Fabian am :

schade ich hätte gerne die langversion gelesen. Böser Firefox.

PS: manche Formulare sind noch da wenn man mit "Seite vor" wieder auf die Seite zurückgeht von der man zurückging. (äh war das verständlich?)

Christian am :

Wieso dunkle Gestalt? Stand er unter der kaputten Neonröhre?

weichkeks am :

Das mit dem verlorenen Text im Formular ist mir auch schon passiert. Seeehr ärgerlich.
(Passiert übrigens, wenn das Eingabefeld z.B. durch Drücken der Tabulatortaste den Fokus verliert. Und funktioniert auch bei anderen Browsern)

Superlupo am :

Das scheint wohl öfter mal zu passieren, aber es gibt wohl eine Lösung:
http://forums.mozillazine.org/viewtopic.php?t=327983

Fabian Schlenz am :

Ich hab nen Tipp: Benutze doch einfach einen ordentlichen Browser *duck-und-wegrenn* ;-)

MfG,
Fabian, der sich noch nie mit dem FireFox anfreunden konnte und lieber Opera nutzt

Anonym am :

Schön, dass sowas bei Opera nicht passieren kann *hust*

Fabian Schlenz am :

Ich hatte vor dem Abschicken der Kommentars extra nochmal auf "Zurück" und dann wieder auf "Vor" geklickt, um mir sicher zu sein, dass Opera da nicht so empfindlich ist... ;-)

Martin am :

Da ich auch durch solche Vorfälle geprägt bin, habe ich mir schon lange angewöhnt bei langen Texten oft genug alles zu markieren und in die Zwischenablage zu schicken.

h am :

Und Strg+A, Strg-C macht man doch auch blind nebenbei.

CG am :

war es denn wenigstens der Whisky wert? War es wenigstens 30jähriger Single Malt Cask Strength? Oder hat der Bursche sich den billigen "Stars and stripes" eingepackt?

Carsten Otto am :

Ich empfehle Emacs-Keybindings im Firefox. Dann schließt man nicht aus Versehen das Tab mit CTRL+W (was ein Wort löschen sollte) etc.
http://snarfed.org/space/emacs+keybindings+in+firefox

Berle am :

Der "Dieb" hat die Flaschen eingesteckt und dann wieder ins Regal zurück (auch wenns das falsche Regal war). D.h. der "Dieb" hat die Flaschen nicht bei sich gehabt, als er angesprochen wurde?
Sorry, aber sowas ist mir etwas zu hart. Was, wenn ich jetzt z.B. ein Überraschungsei nehme und in der Hand halte, so dass man das von aussen nicht sehen kann. Dann könnte der Ladenbesitzer doch wenn er Lust hat, mich wegen Diebstahl anzeigen.

Carsten Otto am :

Ein Diebstahl ist ausgeführt, sobald man die Ware in den "Privatraum" (Fachbegriff ist was anderes) steckt - wozu sicherlich die Jackentasche zählt. Ich denke, das macht Sinn... Bei einem Ü-Ei und der Hand statt der Innen-Jackentasche könnte man das aber anders sehen, klar.

Marlin am :

Der Fachbegriff ist Gewahrsamsexklave. Zu kleinen Gegenständen (zu denen je nach Handgröße auch ein Ü-Ei gehören dürfte) führt BGHSt 23, 254 aus:

"Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie Geldscheinen, Geldstücken und Schmuckstücken, läßt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH GA 1969, 91; BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). Der Annahme eines Gewahrsamswechsels steht in diesen Fällen nicht entgegen, daß sich der erbeutete Gegenstand wie etwa bei Festnahme des Täters am Tatort noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet. Die Tatvollendung setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus. Die alsbaldige Entdeckung des Täters gibt nur die Möglichkeit, ihm die Sache wieder abzunehmen."

Fabian am :

interessant.
Ich hab letztens im WalMart ein kleinen Zipfel Ingwer gekauft, der lag in der Gemüseabteilung im Korb. war nen Stück von ca 4 cm³.
Damit ich den nicht im Einkaufswagen verliere hab ich ihn in die Jackentasche gesteckt und an der Kasse rausgehlt (bezahlt. ich glaub 6 cent :-)) und wieder auch auf anraten der Kassiererin in die Jackentasche gesteckt.

Theoretisch hab ich ihn aber auf dem Weg zur Kasse gestohlen gehabt?

Fabian

Björn Harste am :

@Fabian: Theoretisch. Ja. Als Ladenleiter (egal ob nun selbständig oder angestellt) sollte man nas nötige Feingefühl haben um abschätzen zu können, wie man sinnvollerweise vorgeht. Wenn ein Kunde einen Einkaufswagen hat und sich ein "kleines Stück Ingwer" in die Tasche steckt, sollte man zumindest warten, bis der Kunde an der Kasse ist und dann könnte es wirklich ein Versehen sein, wenn das Stück nicht ausgepackt wird.
Der Typ hier gestern wollte sie aber ganz sicher nicht bezahlen.

Benjamin am :

theoretisch: Nein. Ein Tatbestand setzt sich immer aus objektiven und subjektiven Merkmalen zusammen. Objektiv mag ja alles vorliegen, subjektiv fehlt es aber sowohl am Vorsatz als auch an der sog. Zueignungsabsicht.

Nik am :

Fragt sich nur, wie man die mangelnde Absicht dokumentieren will, dann die objektive Sachverhalt (unbezahlte Ware in der Jackentasche) eine deutliche Sprache spricht.

Sicherer, wenn auch unpraktischer, ist es dann wohl, die Ware in der Hand zu halten und auf's Fließband zu legen.

Was erstmal in der eigenen Tasche steckt, ist praktisch schon geklaut. Juristische Spitzfindihkeiten sind was für's juristische Seminar, aber nicht unbedingt für den Ladendetektiv.

icewind am :

Vorschreiben in Notepad :-) Man weis ja nie... *g*

Patrick am :

Das würde ja bedeuten, das es auf jedenfall für den Ladenbesitzer das schlauste wäre, wenn er abwarten würde, bis der Kunde durch den Kassenbereich durch ist...?

wurstfontaene am :

ich denke er hat geklaut. schlicht und ergreifend. ich habe nie einen laden gehabt und weiss nicht, wie hoch die spannen bei whisky sind, aber ich kann björn verstehen. wenn der eigene "besitz" (irgendwie müssen die im laden liegenden waren ja auch bei den lieferanten bezahlt werden) so ausgebreitet wie in einem supermarkt sozusagen für jedermann zugänglich ist, hätte ich überhaupt keinen sinn für juristischen spitzfindigkeiten und finde es bewundernswert, wie locker und aufgeräumt björn hier solche vorfälle beschreibt.

wurstfontaene

noch-nen-spar-ler am :

Laden-Diebstahl : Wir "schnappen" uns die Übeltäter immer erst HINTER der Kassenzone (wenn sie also schon durch die Kasse sind).
Wenn von den Mitarbeitern (oder manchmal auch Kunden) DEFINITIV beobachtet wurde, das Ware eingesteckt worden ist, dann wird der Kunde bis zur Kasse "unauffällig begleitet" *frechgrins* -somit keine Möglichkeit mehr zum "Loswerden" des Diebesguts. Somit erhält er die Möglichkeit, die Ware evtl. doch noch "auf normale Weise" (Kauf) in seinen Eigentum übergehen zu lassen. Macht er das nicht........ GELITTEN !!!

Dann folgt die Frage : "Entschuldigung, sind sie sicher das sie alles bezahlt haben" o.ä. (der jeweiligen Situation angepasst)

.... und dann geht es meist Richtung Büro, Polizei, Anzeige etc.

Dann folgt HAUSVERBOT. - Aber - nicht leicht umzusetzen !!
Die an diesem Tag anwesenden Mitarbeiter wissen ja Bescheid, aber wie erkläre ich das dem anderen Personal ? Manchmal würde ich am liebsten Passfotos machen, darf man aber nicht (Persönlichkeitsrecht o.ä.)

Wenn sie es dann trotz Hausverbots nochmal versuchen, dann gibts ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Leider geschieht dies in letzter Zeit des öfteren (Ladendiebstahl & Hausfriedensbruch)

Ich glaube, man sollte mal nen Hausdetektiv engagieren.

Mal sehen.

Martin am :

Ich weiß, dass ich hier auf einen etwas älteren Eintrag antworte, aber: Wieso "Gesetzt"?

JeriC am :

serendipity? gute wahl :-)

hmm das is mir auch schon oft genug passiert so dass ich längere texte mittlerweile vorher ins clipbpoard kopier.

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