Ladendieb unauffindbar
Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Das Verfahren gegen Herrn Andreas A.(*) kann nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden kann.
Mal Abwarten. Die 2,58€, Wert der gestohlenen Ware, würden sowieso keine nennenswerten Folgen für Herrn A. verursachen.
(*) Nein, Goosy ist nicht gemeint!
Das Verfahren gegen Herrn Andreas A.(*) kann nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden kann.
Mal Abwarten. Die 2,58€, Wert der gestohlenen Ware, würden sowieso keine nennenswerten Folgen für Herrn A. verursachen.
(*) Nein, Goosy ist nicht gemeint!
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