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Vereinbarung Verwahrentgelt

Eine Bank darf "Negativzinsen", gerne auch Verwahrentgelt genannt, nicht einfach so für Einlagen berechnen. Es muss zumindest ein vorhergehendes Gespräch stattgefunden haben, in dem sich die Parteien auf diese Vorgehensweise einigten.

Vor einer Weile rief mich der Kundenbetreuer unserer Bank an und erklärte mir am Telefon, dass ab November besagtes Verwahrentgelt bei entsprechenden Kontoständen fällig werden könnte. Er wollte mich "einfach nur netterweise" darüber nur in Kenntnis setzen, ich nahm das schulterzuckend zur Kenntnis, mich betrifft die Problematik schließlich gar nicht, bestätigte diese Kenntnisnahme am Telefon, bedankte mich für die Information und wir verabschiedeten uns.

Ein paar Tage später kam dann ein Schreiben, in dem auf das Telefongespräch Bezug genommen wird und dass wir nun vereinbart hatten, dass ggf. ein Verwahrentgelt berechnet wird.

Es fühlt sich ernsthaft übergebügelt und alles andere als korrekt an. :-(

Verfügungsberechtigung

Aus organisatorischen Gründen (das alte ist voll neue Kundennummer bei der Edeka) richten wir derzeit ein neues Konto bei meiner Hausbank ein. In dem Zusammenhang habe ich heute ein rein informatives Schreiben bekommen:

"Sehr geehrter Herr Harste,

der/die Kontoinhaber des oben genannten Kontos, Neustädter Frischmarkt e. K., hat/haben Sie berechtigt über das Konto zu verfügen. Ihre Personenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Steuer-ID und ähnliche Daten) wurden zum Konto gespeichert.
"
Neustädter Frischmarkt e.K. ist, das ist in dem Zusammenhang ganz erwähnenswert, allein meine Firma, unter deren Namen ich hier die Geschäfte in beiden Läden tätige. Ob "Björn Harste" oder "Neustädter Frischmarkt e.K." ist also hinsichtlich der rechtlichen und möglicherweise auch monetären Konsequenzen für mich unterm Strich relativ egal.

So wirkt es zugegebenermaßen schon etwas kurios, dass ich mich selber dazu berechtige, über (m)ein eigenes Bankkonto zu verfügen. :-)