Skip to content

Verfügungsberechtigung

Aus organisatorischen Gründen (das alte ist voll neue Kundennummer bei der Edeka) richten wir derzeit ein neues Konto bei meiner Hausbank ein. In dem Zusammenhang habe ich heute ein rein informatives Schreiben bekommen:

"Sehr geehrter Herr Harste,

der/die Kontoinhaber des oben genannten Kontos, Neustädter Frischmarkt e. K., hat/haben Sie berechtigt über das Konto zu verfügen. Ihre Personenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Steuer-ID und ähnliche Daten) wurden zum Konto gespeichert.
"
Neustädter Frischmarkt e.K. ist, das ist in dem Zusammenhang ganz erwähnenswert, allein meine Firma, unter deren Namen ich hier die Geschäfte in beiden Läden tätige. Ob "Björn Harste" oder "Neustädter Frischmarkt e.K." ist also hinsichtlich der rechtlichen und möglicherweise auch monetären Konsequenzen für mich unterm Strich relativ egal.

So wirkt es zugegebenermaßen schon etwas kurios, dass ich mich selber dazu berechtige, über (m)ein eigenes Bankkonto zu verfügen. :-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

ednong am :

Stell dir vor, du hättest dich nicht berechtigt. Dann hättest du ggf. Über dein eigenes Konto keine Verfügungsgewalt ...

Georg am :

Hat er als Ehemann doch eh nicht 8-)

Simon. am :

So kann man halt die gleichen Formulare, Prozesse, etc. für alle Kunden nutzen.

Gerade im Bereich der juristischen Personen ist das ja definitiv getrennt, im Verein bspw. erteile ich (als vertretungsberechtigter Vorstand stellvertretend für den Verein) mir (als natürliche Person) eine Kontovollmacht.

Dann hat man auch gleich den ganzen Aspekt der Vertretungsberechtigung geklärt, da ist der Einzelunternehmer die einzige unkomplizierte Rechtsform…

DerBanker am :

*grins* Mir geht dieses (fast ein bisschen kindliche) Erstaunen völlig ab, da ich es seit 30 Jahren schon gewöhnt bin, von Kunden angeschnauzt zu werden, die nicht verstehen können/wollen, dass sie sich selber bevollmächtigen müssen etc.

Bei einigen Leuten ist der Ehegatte auch gleich Eigentum, wo man meint, keine Kontovollmacht zu benötigen, und ich habe auch schon einen sehr erbosten Kunden erlebt, als ich mich erdreistete, das Guthaben auf dem Sparbuch des Kindes unbekümmert als das Eigentum des Kindes zu bezeichnen.

Titz am :

Na das ist ja spannend...nicht. Zzzzzzzz...

SB am :

Ein schönes Beispiel, wie Halbwahrheiten bzw. Teilinformationen am Besten von der ganzen Wahrheit ablenken (a.k.a. täuschen):
Die Erziehungsberechtigten haben die volle Verfügungsgewalt über "das Eigentum des Kindes", solange Dieses minderjährig ist.

Die Frage der tatsächlichen Eigentümerschaft ist deshalb eher eine theoretische, moralische Frage.

Mitleser am :

Natürlich gibt es bei Björn hierzu auch den passenden Blogeintrag: https://www.shopblogger.de/blog/archives/14793-Sparsame-Kinder,-rauchende-Eltern.html

blub am :

Wenn man nicht fähig ist, Gesetzestexte zu verstehen, sollte man lieber schweigen. Das Zitierte hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was du glaubst. Es ist und bleibt Eigentum des minderjährigen Kindes. Das Kind darf nicht über sein Vermögen verfügen. Die Erziehungsberechtigten haben eine Fürsorgepflicht.

SB am :

Ja, diese Fürsorge kann sich aber auch darin ausdrücken, das Eigentum des Kindes auszugeben.
Sie sind -im Gegensatz zum Kind- verfügungsberechtigt

Michael Wolff am :

Naja ganz so einfach ist es nun doch nicht..

Gerade bei Verfügungen über wesentliche Teile des Vermögens besteht eine Vermögensfürsorgepflicht seitens der Bank ggü. einem Minderjährigen /oder Betreuten

https://www.t-online.de/leben/familie/id_70979408/sparbuch-die-ersparnisse-der-kinder-sind-fuer-eltern-tabu.html

SB am :

Danke für den Link!
Daraus ein Zitat (Fettschrift von mir):
"Auch wenn die Bank das Geld von Sparbüchern minderjähriger Kinder an die Eltern auszahlen muss, dürfen sie das im Namen der Kinder angelegte Geld nicht für sich verwenden."

John Doe am :

Gibt es einen bestimmten Grund, warum du in diesen finanziellen Dimensionen immer noch als Einzelunternehmer firmierst und das Ganze nicht in eine GmbH überführst? Gerade als Kaufmann kann einem sowas ja doch relativ schnell und auch unverschuldet mal das Genick brechen...

John Doe am :

Das ist vermutlich relativ einfach erklärt. Wenn der Björn in seiner Situation eine GmbH gründe würde, würden alle Gläubiger eine Bürgschaft aus seinem Privatvermögen zur Absicherung der Kredite fordern.... Sieht am Ende genau so aus, macht die Handhabung im Geschäftsbetrieb nur komplizierter.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen