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Hinweis für Falschparker

Unser Grundstück steht aus unterschiedlichen Gründen immer irgendwie offen. Immer wieder gibt es Verkehrsteilnehmer, die ihre Autos ungefragt und ohne Erlaubnis hier in der Einfahrt abstellen. Ob es etwas hilft, vermag ich nicht zu sagen, aber diese Hinweise liegen nun bei mir und der Moschee in ausgedruckter Form vor und wenn wieder mal jemand einfach hier parkt, gibt es einen Zettel an den Scheibenwischer:

Sehr geehrte/r Autofahrer/in!

Sie parken hier auf einem Privatgrundstück. Diese Fläche ist nicht als öffentliche Parkplatzerweiterung der Kantstraße gedacht, sondern wird u.a. als Zufahrt für die Mitarbeiter eines Supermarktes und der Besucher einer Moschee benötigt. Sie begehen damit eine Besitzstörung i.S. von § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S. von § 1004 BGB.

Bitte nehmen Sie sich nicht nur diesen Hinweis zu Herzen, sondern auch die Information, dass wir Ihr Kennzeichen notiert haben und im Wiederholungsfall Ihr Fahrzeug abschleppen lassen werden.

Mit freundlichem Gruß,

die Eigentümer des Grundstücks Kantstraße 98
Ob es hilft? Langfristig vielleicht schon. Auf jeden Fall haben die rücksichtslosen Autoabsteller dann zumindest mal gesehen, dass ihr Verhalten nicht ignoriert oder übersehen wird.

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Kommentare

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whocares am :

In der Praxis würde ich im Wiederholungsfall aber nicht den Abschlepper rufen (Vorauszahlung, Haftungsfragen, ggf. Hickhack bei der Frage wer ist Fahrer bzw. Halter bzw. der Passivlegitimation). Die bessere Alternative wäre in solchen Fällen anwaltliche Inanspruchnahme auf Unterlassung - sollte der Fahrer nicht zu greifen sein oder leugnen, dass er das Fz da abgestellt hat, dann eben gegen den Halter als Zustandsstörer. Kostet so ca. 250€, geht bequem vom Sessel aus, und es gibt mittlerweile mehrere Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben und auch das Inkasso übernehmen, so dass man gar nicht das Portemonnaie aufmachen muß.

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