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Es BEGINNT

Gestern kam das Okay der Versicherung, dass der Schaden in der Wand über unserem Süßwarenregal repariert werden darf. Sehr schön, dann kann es endlich losgehen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen soll die Arbeit erledigt werden. Ich bin gespannt.

BEGINNT

Durch die provisorische Befestigung des "N" ist der Schaden in der Wand und dem Fallrohr auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Das zum einen, aber andererseits auch die Tatsache, dass das Rohr zum Gemeinschaftseigentum hier gehört und ich den Fall an die Hausverwaltung übergeben hatte, ließen mich die beschädigte Stelle völlig vergessen. Dazu kam dann irgendwann das Jahresendgeschäft und seit ein paar Monaten noch Corona, die das Vergessen des Schadens noch forciert haben. Bevor es ganz lächerlich wird oder gar verjährt, habe ich nun noch mal bei der Hausverwaltung angeklopft, damit das doch irgendwann mal noch repariert wird.


Hier beginnt … der Wasserschaden?

Ein Kollege sprach mich eben an und wies mich darauf hin, dass beim ersten "N" von "Hier beginnt das süße Leben" irgendwas aus einem der Bohrlöcher läuft und ziemliche Spuren an der Wand hinterlässt.

Darüber, was das ist, kann ich gerade höchstens mutmaßen. Sollte eine Frischwasserleitung getroffen worden sein, die ja als Bleirohr leicht zu durchbohren gewesen wäre, käme das Wasser nicht erst Wochen oder Monate später aus dem Loch. Abwasserrohre hätten das Potential für eine solche Spur, aber ein dickes Gussrohr durchbohrt man eigentlich nicht mal eben so. Eine andere Erklärung habe ich dafür jedoch nicht.

Akuter Handlungsbedarf besteht meiner Meinung nach nicht. Jetzt werde ich erst mal klären, wer für den Schaden haften muss. Ist das mein Problem oder z.B. das der Werbetechniker, die das Loch gebohrt haben? Werde ich hoffentlich diese Woche noch erfahren. :-(


Verfügungsberechtigung

Aus organisatorischen Gründen (das alte ist voll neue Kundennummer bei der Edeka) richten wir derzeit ein neues Konto bei meiner Hausbank ein. In dem Zusammenhang habe ich heute ein rein informatives Schreiben bekommen:

"Sehr geehrter Herr Harste,

der/die Kontoinhaber des oben genannten Kontos, Neustädter Frischmarkt e. K., hat/haben Sie berechtigt über das Konto zu verfügen. Ihre Personenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Steuer-ID und ähnliche Daten) wurden zum Konto gespeichert.
"
Neustädter Frischmarkt e.K. ist, das ist in dem Zusammenhang ganz erwähnenswert, allein meine Firma, unter deren Namen ich hier die Geschäfte in beiden Läden tätige. Ob "Björn Harste" oder "Neustädter Frischmarkt e.K." ist also hinsichtlich der rechtlichen und möglicherweise auch monetären Konsequenzen für mich unterm Strich relativ egal.

So wirkt es zugegebenermaßen schon etwas kurios, dass ich mich selber dazu berechtige, über (m)ein eigenes Bankkonto zu verfügen. :-)

Haftung bei ausgelaufener Flasche

Mein Azubi hat mich vorhin angeschrieben:

Mal 'ne Frage.
Mir ist eben eine Flasche in der Tasche ausgelaufen.
Die Flasche war fest zu, aber dennoch trat Flüssigkeit aus.

Wäre nun etwas in der Tasche kaputtgegangen, wer wäre in der Haftung?
Die Flasche hatte ja einen Mangel gehabt, den ich bei Kauf aber nicht feststellen konnte.
Ja, wer eigentlich?

Wenn es nur um die Flasche und deren Inhalt geht, würde ich das als Händler wohl auf dem kurzen Dienstweg regeln und dem Kunde eine neue Flasche geben. Aber wenn nun irgendwas in der Tasche beschädigt wurde – an wen reicht man den Kelch mit der Haftung dann weiter?