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Außenlicht 2

Unsere Außenwerbeanlage wird eigentlich über einen Dämmerungsschalter gesteuert. Wenn es dunkel wird, geht sie an und am Morgen wieder aus. Ganz einfach. Aber aktuell darf das so ja nicht geschaltet sein. In der EnSikuMaV heißt es:

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen […]
Das nur ist mit dem Dämmerungsschalter nicht hinzubekommen.

Um den §11 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Das Ding heißt wirklich so!) kurzfristig umsetzen zu können, haben wir bei uns im Technikraum mal etwas gebastelt. Die Zuleitung zu der Werbeanlage hängt nun nicht mehr in der Verteilerdose vom Dämmerungsschalter, sondern mittels eines angeklemmten Schuko-Steckers an einer ganz profanen mechanischen Zeitschaltuhr, die unten im Keller in der Steckdose steckt. Damit ist die Außenwerbung täglich von 16-22 Uhr aktiv und ansonsten dunkel.