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Was der Verbraucher macht …

… ist doch nicht unser Problem!

In einer internen Hygieneschulung wurde auch der Unterschied zwischen den Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten erklärt. Das Thema mit der Mindesthaltbarkeit sollte inzwischen jeder mitbekommen haben. Wie der Name schon sagt, sind Produkte bis zu diesem Datum auf jeden Fall haltbar und nicht ab diesem Datum garantiert tödlich. Wobei mit "haltbar" gemeint ist, dass der Hersteller bis zu diesem Datum die einwandfreie Qualität der Ware zusichert. Die Produkte haben keinen eingebauten Kalender und lösen sich um Punkt Mitternacht nach diesem Datum schlagartig auf. Auch der Gesetzgeber ist da deshalb nicht so streng. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen sogar noch verkauft werden, was wir nach eigenem Ermessen und mit Augenmaß auch tun. Fette und Öle und daher auch Produkte mit hohem Fettanteil (also auch beispielsweise Chips und Nüsse) werden schnell ranzig, da kann und sollte man nicht mehr wochenlang abgelaufene Artikel anbieten. Wie gesagt, Augenmaß. Das alles natürlich immer zu Sonderpreisen und bei länger abgelaufenen Produkte auch durchaus mal zu eher symbolischen Preisen (5 oder 10 Cent). Dabei steht nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern wir wollen vermeiden, dass Lebensmittel im Müll landen. Der symbolische Preis verhindert, dass Leute einfach blindlings alles abgreifen. Darauf wollte ich jetzt gar nicht hinaus.

Dann gibt es noch das Verbrauchsdatum. Dieses ist sehr viel strenger geregelt, denn Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden. Nicht Ausnahmsweise noch, nicht zum Sonderpreis und auch nicht für unseren symbolischen Preis. Gar nicht! Davon betroffen sind zum Beispiel geschnittene Salate und frischer Fisch und frisches Fleisch. Nicht grundsätzlich, aber in diesen Warengruppen findet man bei uns im Markt die meisten dieser Artikel.

Und dann steht in dieser Schulung, dass auch für Verbraucher gilt, dass die Lebensmittel nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer denkt sich so eine Formulierung aus? Wenn ich Fleisch zu Hause habe, dessen Verbrauchsdatum ein oder zwei Tage zurück liegt, kann mir wohl schlecht jemand verbieten, diese Produkte noch zu verwenden. Durchgegart (!) hätte ich auch überhaupt keine Schmerzen damit, sie noch zu verwenden …

Da frage ich mich, ob das einfach nur eine unglückliche Formulierung ist oder ob wir Kunden ernsthaft aktiv mitteilen sollen, dass sie ein Produkt nach dem Verbrauchsdatum nicht mehr verwenden dürfen?!